SchülerInnen entlasten: Hitzestau unter der Maske vorbeugen
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Nicola Holtmann, Hans-Peter Mehling und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/FW) vom 29.6.2021
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihre Anfrage vom 29.6.2021 nehme ich Bezug.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Die IG Metall warnt: Bei großer Hitze wird stundenlanges Maskentragen noch belastender. Beschäftigte klagen über Atemnot, Schwindel und Kopfschmerzen. Hinzu kommt ein weiteres Problem: Bei Hitze und starkem Schwitzen wird die Maske schneller feucht und wird damit zum Nährboden für Viren.
Solange Maskenpflicht am Platz an Schulen trotz Testpflicht und niedriger Inzidenz besteht, sollten Maßnahmen getroffen werden, um die Kinder nicht noch weiter zu belasten.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Führen Sie Gespräche mit den Schulleitungen, wie unter den derzeit beschlossenen Corona-Maßnahmen mit der Sommerhitze umgegangen werden kann?
Antwort:
Das Referat für Bildung und Sport ist in regelmäßigem Austausch mit allen Schulleitungen bzgl. der aktuellen Corona-Maßnahmen. Ich versichere Ihnen, dass alle Beteiligten dem Schutz der Gesundheit von Schüler*innen sowie der Beschäftigten verpflichtet sind. Soweit dieser Schutz gewährleistet ist, kann die Bildung und Betreuung der Kinder möglichst umfänglich angeboten werden. Bei allen Entscheidungen werden somit neben dem Infektionsgeschehen auch die Interessen und Rechte der Kinder, Eltern und Beschäftigten mit berücksichtigt und abgewogen.
Frage 2:
Welche Lösungen werden verfolgt, z.B. früheres Hitzefrei an Schulen, an denen Maskenpflicht am Platz besteht, frühmorgendliches Lüften, geregelte Tragepausen in allen Pausenzeiten?
Antwort:
Ich muss darauf hinweisen, dass die Vorgaben zum Infektionsschutz an Schulen auf Anordnungen der Bayerischen Staatsregierung zurückgehen, auf die die Landeshauptstadt München keine Einflussmöglichkeiten hat.
In der 13. Bayerische Infektionsschutzverordnung (BayIfSMV) vom
5.6.2021 ist ausdrücklich vorgegeben, dass auf dem gesamten Schulgelände sowohl für das schulische Personal als auch für die Schüler*innen die Maskenpflicht zwingend einzuhalten ist.
Erfreulicherweise wurde zwischenzeitlich von Seiten des Bayerischen Kultusministeriums (KM) eine Lockerung der Maskenpflicht erlassen.
So kann seit dem 15.6.2021 an allen bayerischen Schulen auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) im Freien (z. B. auf dem Pausenhof), unabhängig von der Inzidenz, verzichtet werden.
Seit dem 23.6.2021 wurde die Maskenpflicht an den Grund- und Förderschulen noch weiter gelockert. So entfällt nun auch die Verpflichtung zum Tragen einer MNB im Klassenzimmer bzw. bei schulischen Ganztagsangeboten und Mittagsbetreuungen im Betreuungsraum nach Einnahme ihres Sitz- oder Arbeitsplatzes für Schüler*innen sowie für Lehrkräfte und die sonstigen an Schulen tätigen Personen, auch wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Voraussetzung hierfür ist eine 7-Tage-Inzidenz unter 50 in den Landkreisen und kreisfreien Städten, in der sich die entsprechende Schule befindet.
Zudem wurde mit KMS vom 30.6.2021 beschlossen, dass ab dem 1.7.2021 auch Kinder und Jugendliche an weiterführenden Schulen am Sitzplatz keine Masken mehr tragen müssen, sofern die regionale 7-Tage-Inzidenz unter 25 liegt.
Zu Ihrem Vorschlag, an den Schulen ein früheres Hitzefrei zu ermöglichen, kann Folgendes mitgeteilt werden:
Die Schulleitung trägt die pädagogische, organisatorische und rechtliche Gesamtverantwortung für die Schule. Dies gibt ihr grundsätzlich die Möglichkeit, an Tagen mit besonders heißen Temperaturen den Unterricht ausnahmsweise vorzeitig zu beenden. Spezialregeln zum Hitzefrei unter Pandemiebedingungen gibt es nicht. Zudem können Schulen in eigener Verantwortung insbesondere bei heißen Temperaturen gem. dem Rahmen-Hygieneplan zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für Schulen nach der jeweils geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverord-nung vom 4.6.2021 den Schüler*innen Tragepausen erlauben, solange dabei verlässlich ein ausreichender Mindestabstand eingehalten wird.
Nach dem bayerischen Rahmenhygieneplan und der Einschätzung von Experten ist das regelmäßige Lüften der Unterrichts- und Gruppenräume zentraler Bestandteil des Infektionsschutzes. Daher ist mindestens alle 45 Minuten eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten (mindestens 5 Minuten) vorzunehmen. Sofern der CO2-Grenzwert nicht mit CO2-Ampeln oder Messgeräten überprüft wird, ist grundsätzlich alle 20 Minuten eine zusätzliche Stoßlüftung bzw. Querlüftung vorzunehmen. Diese verbindlichen Lüftungsregelungen gelten unabhängig von der aktuellen Tagestemperatur.