Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Münchner Verwaltung und im Stadtrat Videokonferenzen des Oberbürgermeisters nur mit Gebärdensprache-Dolmetscherin/Gebärdensprache Videos zu Corona Maßnahmen
Anträge Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 25.11.2020 und 30.11.2020
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Vorliegend beantragen Sie zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Münchner Verwaltung und im Stadtrat in Ihrem Antrag Nr. 20-26/A 00740, dass
1.alle aktuellen Informationen und Verordnungen auf der muenchen.de Seite in Leichter Sprache veröffentlicht werden,
2.die Inhalte aller öffentlichen Stadtratssitzungen vor Ort und über Videoübertragung im Internet durch eine Gebärdensprache-Dolmetscherin für alle Bürgerinnen zur Verfügung gestellt werden, 3.die Stadtverwaltung mögliche Zuschussmöglichkeiten seitens des Frei- staats Bayern, des Bundes und der EU prüft, um die gesamte Stadtverwaltung digital und analog barrierefrei zu gestalten,
4.die in Punkt 1-2 gesammelten Erfahrungen in ein Umsetzungskonzept einfließen, um die Verwaltung Münchens schnellstmöglich und sukzes- siv digital und analog barrierefrei zu gestalten,
5.bei allen Punkten der Behindertenbeirat der Stadt München beratend hinzugezogen wird.
Weiter beantragen Sie zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon-
vention mit Antrag Nr. 20-26/A 00766, „Videokonferenzen des Oberbürgermeisters nur mit Gebärdensprache-Dolmetscherin/Gebärdensprache Videos zu Corona Maßnahmen“, dass
-der Stadtrat beschließen möge, sämtliche Ankündigungen des Oberbürgermeisters bei Videobotschaften und gefilmten Pressekonferenzen durch eine Gebärdensprache-Dolmetscherin zu begleiten, insbesondere wenn es um Maßnahmen und Verwaltungsakte zur Corona-Pandemie geht,
-die zusätzlichen Kosten dafür in den Haushaltsetat 2021 aufzunehmen sind. Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat der Stadtrat bereits grundlegende Beschlüsse gefasst, deren Vollzug gem. Art. 36 GO dem Oberbürgermeister obliegt:
So hat der Stadtrat mit Beschluss vom 14.12.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 07095) die Referate und Eigenbetriebe beauftragt, alle unter muenchen.de veröffentlichten Webseiten soweit als möglich in „Bürgerfreundlicher Sprache“ und ausgewählte Dienstleistungen in Leichter Sprache zu veröffentlichen. Mit Beschluss vom 5.6.2013 (Sitzungsvorlage Nr. 8-14/V 11377) wurde außerdem die weitgehende Barrierefreiheit von muenchen. de bzw. ein entsprechender Appell an die Portalgesellschaft beschlossen.
Mit Beschlüssen vom 24.7.2013 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 12112) und vom 10.4.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 13275) hat der Stadtrat den 1. und 2. Münchner Aktionsplan mit zahlreichen Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen.
Mit Beschluss des 2. Aktionsplans hat der Stadtrat zudem die Verwaltung beauftragt, zur weiteren Koordination der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention die bisherige Gremienstruktur des 2. Aktionsplans fortzuführen, weiter aktiv an der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mitzuwirken, Bedarfe aufzugreifen und Maßnahmen in eigener Zuständigkeit durchzuführen.
Auf dieser Grundlage habe ich mit Wirkung vom 1.7.2020 die Dienstanweisung zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (DA Inklusion) erlassen, die u.a. zu den Themen Barrierefreiheit, Leichte Sprache sowie Gebärdensprache umfangreiche Regelungen und Vorgaben enthält. In der DA-Inklusion sind die Aufgaben der einschlägigen Stellen und inklusive Maßnahmen anschaulich in einem Dokument gebündelt. Dadurch werden alle bisherigen und zukünftigen inklusiven Regelungen für die städtischen Mitarbeiter*innen transparent und leichter verfügbar.
Ankündigungen des Oberbürgermeisters im Rahmen von Videobotschaften sowie gefilmte Pressekonferenzen des Oberbürgermeisters stellen darüber hinaus Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit dar, die der Repräsentation der Stadt sowie der inhaltlichen Unterrichtung der Öffentlichkeit dienen.Damit betrifft der Inhalt Ihrer Anträge beide Male Angelegenheiten, deren Besorgung nach Art. 36 GO und Art. 37 Abs. 1 GO sowie § 22 GeschO mir als Oberbürgermeister obliegt.
Aus diesen Gründen ist eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat nicht möglich.
Gerne nehme ich Ihre beiden Anträge zum Anlass, Ihnen unter Einbeziehung der fachlich zuständigen Referate den aktuellen Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Münchner Verwaltung und im Stadtrat mitzuteilen.
1. Zum Punkt 1 des Antrags Nr. 20-26/A 00740 „Leichte Sprache“
Darin fordern Sie: Alle aktuellen Informationen und Verordnungen werden auf der muenchen.de-Seite in Leichter Sprache veröffentlicht.
1.1 „Leichte Sprache“ und „einfache Sprache“:
Leichte Sprache ist ein Sprachkonzept, das die deutsche Sprache maximal vereinfacht. Leichte Sprache soll Menschen mit kognitiven Einschränkungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Sie sollen alles verstehen können, mitreden können, in ihrem Leben mehr selbst bestimmen können. Dazu folgt die Leichte Sprache einem festen Regelwerk mit festen Sprach- und Layoutregeln. Derzeit ist der Entwicklungsprozess zur Bildung von einheitlichen deutschen Standards noch im Gang. Konzepte für Standards im Bereich der Leichten Sprache gibt es derzeit insbesondere vom Netzwerk Leichte Sprache Deutschland und von Capito, Graz (Leicht Lesen). Unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erarbeiten aktuell Wissenschaftler und Praktiker die DIN SPEC „Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache“, eine Art DIN-Vornorm.
Einfache Sprache ist eine sprachlich vereinfachte Version der Standardsprache. Der Sprachstil ist einfacher, klarer und verständlicher. Insbesondere im Zusammenhang mit Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Kommunikation von Behörden ist hier auch die Bezeichnung „bürgernahe Sprache“ verbreitet. Hier kann man also auch von „leicht verständlicher Alltagssprache“ sprechen.
Der Einsatz von Leichter Sprache schafft ein sehr niedrigschwelliges und für alle Menschen verständliches Angebot und fördert damit die Gleichbehandlung aller Menschen. Leichte Sprache gibt jedoch ein sehr engesRegelwerk vor. Generell ist daher der Einsatz einfacher Sprache in vielen Fällen realistischer.
1.2 Städtische Vorgaben
Die Stadt München schreibt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des Art. 13 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) in ihren Leitlinien für Mitarbeiter*innen grundsätzlich eine verständliche Information der Bürger*innen fest. Ziel ist also immer eine einfache und bürgernahe Sprache.
Die städtischen Dienststellen sind gemäß § 14 Abs. 5 der DA Inklusion gehalten, bei Vordrucken, Informationen, Publikationen und Bescheiden, Allgemeinverfügungen oder öffentlich-rechtlichen Verträgen in gedruckter und in elektronischer Form folgende Vorgaben für Menschen mit Behinderung einzuhalten:
-kontrastreiche Schrift, großes und klares Schriftbild
-einfache und leichte Sprache
-bei Bedarf Kommunikationshilfen wie Gebärdensprache
-digitale Dokumente in screenreader-taugliche PDF-Formate.
Dem liegen zugrunde die zwei Stadtratsbeschlüsse zur
-„Leichten und bürgerfreundlichen Sprache“ vom 14.12.2016, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 07095
-Barrierefreiheit vom 5.6.2013, Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 11377.
Ergänzend hat der Stadtrat am 17.3.2021 beschlossen, die digitalen Angebote in Leichter Sprache durch entsprechende Prüfgruppen verifizieren und zertifizieren zu lassen (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 02598,“ München wird barrierefrei – auch Online!“).
Die zitierten Stadtratsbeschlüsse sollen bezwecken, dass die Landeshauptstadt München sich über die gesetzlichen (Mindest-) Anforderungen hinaus als Treiberin und Leuchtturm für digitale Barrierefreiheit sieht. Diesem Selbstanspruch folgend wurden in Zusammenarbeit mit der Pfennigparade München umfassende technische Kriterien umgesetzt, ein stadtweit gültiger Handlungsleitfaden für barrierefreie PDF-Dokumente herausgegeben sowie ein Schulungsangebot zur digitalen Barrierefreiheit entwickelt.
1.3 Umsetzung 1.3.1 Internet
Texte in Leichter Sprache sind auch in digitalen Medien ein wichtiger Beitrag für die Erreichung des in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) festgelegten Ziels der Barrierefreiheit. Sie sollen Menschen, die ausunterschiedlichen Gründen über eine geringe Kompetenz in der deutschen Sprache verfügen, das Verstehen von Texten erleichtern. Ziel ist es, allen Menschen eine unabhängige Lebensführung und die Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen sowie den gleichberechtigten Zugang zu Kommunikation zu gewährleisten.
Auf der Rathaus-Startseite www.muenchen.de/rathaus gibt es unter der Rubrik „München gut verständlich“ einen Hinweis auf Informationen in Leichter Sprache
Zahlreiche städtische Dienststellen bieten unter dieser Rubrik Online-Informationen in Leichter Sprache an:
-Rathaus
-Stadt-Information
-Behörden-Nummer 115
-Bürger-Büro
-Führerschein-Stelle
-Kfz-Zulassung
-Standes-Amt
-Heirats-Büro
-Geburten-Büro
-Sterbe-Büro
-Sozial-Bürger-Haus
-Stadt-Bibliothek
-Job-Center
-Behinderten-Beirat
-Migrations-Beirat
Eine Liste mit allen Links zu den einzelnen Dienststellen finden Sie unter www.muenchen.de/rathaus/leichte_sprache/dienststellen.html.
Informationen zu einzelnen Dienstleistungen der Stadt wie Geburt melden, Sterbefall anzeigen oder Hundesteuer an- oder abmelden finden sich in Leichter Sprache unter http://www.muenchen.de/rathaus/leichte_sprache/dienstleistungen.html.
Darüber hinaus hält die Stadt Informationen zu Corona in Leichter Sprache bereit unter http://www.muenchen.de/rathaus/leichte_sprache/Informationen-zum-Corona-Virus-in-Leichter-Sprache.html. Informationen der Landeshauptstadt zur Corona-Pandemie seit März 2020 sind dort in Leichter Sprache verfügbar.
1.3.2 Gedruckte Angebote
Neben diesen Online-Angeboten gibt es Broschüren und Flyer in Leichter Sprache beispielsweise
-vom Kulturreferat „Kultur in München leicht gemacht“, -vom Sozialreferat „Die Sozial-Bürger-Häuser in München“, „Bezirks-Sozialarbeit“ und „Wenn Sie in einer sozialen Not-Lage sind“ oder -von der Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen „Die Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen in München stellt sich vor“.
2. Zum Punkt 2 des Antrags Nr. 20-26/A 00740 und zum Antrag Nr. 20- 26/A 00766 „Gebärdensprache-Dolmetscher*innen“
Darin fordern Sie:
-Die Inhalte aller öffentlichen Stadtratssitzungen werden vor Ort und über Videoübertragung im Internet durch eine Gebärdensprache-Dolmetscherin für alle Bürgerinnen zur Verfügung gestellt (Antrag Nr. 20-26/A 00740, Nr. 2).
-Sämtliche Ankündigungen des Oberbürgermeisters bei Videobotschaften und gefilmten Pressekonferenzen sind durch eine Dolmetscherin zu begleiten, insbesondere wenn es um Maßnahmen und Verwaltungsakte zur Corona-Pandemie geht. Die zusätzlichen Kosten dafür sind in den Haushaltsetat 2021 aufzunehmen (Antrag Nr. 20-26/A 00766).
Diese Antragspunkte beantworte ich wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam.
Ich teile die Einschätzung, dass in diesen schwierigen Zeiten gerade Menschen mit Behinderung nicht ausgeschlossen werden dürfen, wenn ich mich insbesondere mit Informationen zur Corona-Pandemie per Video an die Münchner Bevölkerung wende.
Da sich Gebärdendolmetschende in der Regel leider kurzfristig nicht rechtzeitig organisieren lassen, werden OB-Videos zu tagesaktuellen Entwicklungen zumindest mit Untertiteln versehen. Bei entsprechendem Vorlauf werden OB-Videos in Gebärdensprache übersetzt.
So habe ich am 25.3.2021 von meinem Amtszimmer aus die erste digitale Bürgersprechstunde als Livestream über Facebook und die städtische Website durchgeführt. Dazu konnten die Münchnerinnen und Münchner vorab Fragen per Mail und während der Sprechstunde auch über Facebook stellen. Diese hat während des Streams eine Moderatorin vorgetragen und ich habe sie beantwortet. Dies haben zwei Gebärdendolmetschende übersetzt. Die erste digitale Bürgersprechstunde konnte erfolgreich umgesetztwerden: Der Livestream selbst dauerte 50 Minuten und ist im Anschluss weiter sowohl auf Facebook wie auch unter muenchen.de/frag-reiter abrufbar. Am Tag der Sprechstunde haben ihn insgesamt rund 580 Nutzer*innen auf der Webseite und 450 Nutzer*innen über Facebook verfolgt. Die Resonanz war dabei gut, wie die 289 Facebook-Kommentare und 195 Likes zeigen. Insgesamt hatte der Stream vor allem auf Facebook bislang eine Verbreitung von rund 45.500 User*innen. Die nächste digitale OB-Sprechstunde hat am 10.6.2021 um 18 Uhr selbstverständlich wieder mit einer Übersetzung in Gebärdensprache stattgefunden, auf die die Stadt bereits in der Ankündigung in der Rathaus Umschau vom 21.5.2021 hingewiesen hat.
Auch im sonstigen laufenden Verwaltungsgeschäft wird die Gebärdenbegleitung eingesetzt. Ein Beispiel ist das Video zu „München dankt!“. Sie finden es im Internet unter www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/ Direktorium/Engagiert-Leben/engagement_anerkennen.html.
Die Übersetzung der öffentlichen Sitzungen der Vollversammlung in Gebärdensprache befürworte ich wegen der damit verbundenen Teilhabemöglichkeit betroffener Menschen und der Signalwirkung. Aber leider bedarf dies noch eingehender Prüfung. Es würden pro Sitzung jeweils zwei Gebärdendolmetscher*innen gleichzeitig benötigt, damit sie sich beim Übersetzen abwechseln können. Aufgrund der Länge der Vollversammlung muss dieses Team zur Halbzeit gegen ein anderes Dolmetscher-Team ausgewechselt werden. Aufgrund der beengten Raumsituation während der Stadtratssitzungen empfiehlt es sich, dass die Übersetzungen in einem eigenen Studio stattfinden und in den Livestream eingespielt werden. Im Rahmen des einstimmig gefassten Livestream-Beschlusses vom
18.12.2013 zu den Vollversammlungen des Stadtrats (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 13431) wurde damals auf die Barrierefreiheit für Gehörlose verzichtet. Die Stadtverwaltung prüft jedoch bereits die Möglichkeiten für die Übersetzung der öffentlichen Sitzungen der Vollversammlung und wird den Stadtrat mit den erforderlichen Kosten befassen.
3. Zu den Punkten 3 und 4 des Antrags Nr. 20-26/A 00740 „Zuschussmöglichkeiten“ und „barrierefreie Verwaltung“
Darin fordern Sie:
-Die Stadtverwaltung prüft mögliche Zuschussmöglichkeiten seitens des Freistaats Bayern, des Bundes und der EU, um die gesamte Stadtver- waltung digital und analog barrierefrei zu gestalten.
-Ziel ist eine barrierefreie Verwaltung in München. Hierzu fließen die in Punkt 1-2 gesammelten Erfahrungen in ein Umsetzungskonzept, die Verwaltung Münchens digital und analog barrierefrei zu gestalten. Die Umsetzung muss schnellstmöglich und sukzessiv erfolgen.
Art. 62 Abs. 2 GO legt die Rangfolge der Deckungsmittel und letztlich auch eine Verpflichtung der Gemeinde fest, die erforderlichen Einnahmen zu beschaffen. Sonstige Einnahmen wie staatliche Zuwendungen stehen in der Rangfolge der Deckungsmittel an erster Stelle. Die geforderte Prüfung möglicher Zuschussmöglichkeiten durch die Stadtverwaltung ist folglich ein alltägliches und somit laufendes Verwaltungsgeschäft und im Vollzug des Art. 62 GO eine administrative Selbstverständlichkeit, zu der eine deklaratorische Beschlussfassung des Stadtrats entbehrlich ist.
Für gehörlose Nachwuchskräfte der Landeshauptstadt München werden während der theoretischen und praktischen Ausbildung die erforderlichen Gebärdensprach- oder Schriftdolmetscher*innen zur Verfügung gestellt. Für die theoretische Ausbildung und bei Nachwuchskräften, die nicht von Geburt an gehörlos sind, ist eine Übersetzung in Gebärdensprache oft nicht ausreichend. Aus diesem Grund werden auch Schriftdolmetscher*innen eingesetzt.
Da die bewilligten Zuschüsse vom Inklusionsamt oder der Arbeitsagentur die anfallenden Kosten nicht zu 100 Prozent decken, wird bei Bedarf ergänzend ein Ausbildungszuschuss beantragt.
Beim Bestandspersonal kommen ausschließlich Gebärdensprachdolmetscher*innen zum Einsatz. Diese werden bei herausgehobenen Anlässen, wie z.B. Personalversammlungen, nach momentanem Stand zu 100 Prozent vom Inklusionsamt bezuschusst. Dies gilt sowohl für Beamt*innen als auch für Tarifbeschäftigte. Der Dolmetscherservice läuft – wie bei allen Simultanübersetzungen – grundsätzlich in Doppelbesetzung, so dass alle 15 Minuten getauscht werden kann.
Aufgabe der Verwaltung ist es, ihre Dienstleistungen barrierefrei anzubieten (Art. 9ff BayBGG). Die Landeshauptstadt München stellt sich dieser Aufgabe. Die Dienstgebäude werden dort, wo es erforderlich ist, nachgerüstet. In der Kommunikation mit Bürger*innen wird immer stärker auf Barrierefreiheit geachtet (siehe die Ausführungen zum Punkt 1 des Antrags Nr. 20-26/A 00740 „Leichte Sprache“).
Bereits in der ersten Fassung der Integrationsvereinbarung aus dem Jahr 2003 gab es bei der Landeshauptstadt München als Arbeitgeberin und Dienstherrin den Begriff der „Barrierefreiheit“, der sich zunächst auf bauliche und technische Hürden bezog, die für die Beschäftigten mitSchwerbehinderung möglichst zu beseitigen sind. Die jüngste Fassung der Inklusionsvereinbarung vom 1.1.2021 setzt in § 11 Abs. 5 nun auch zur barrierefreien Informationstechnik wesentliche Handlungsmaxime fest. Bis dahin gab es immer wieder Vorstöße, wie man Informationstechnik, die beschafft oder entwickelt wird, für die städtischen Beschäftigten mit Behinderungen barrierefrei zugänglich machen kann, damit alle Mitarbeitenden – unabhängig von ihrer Schwerbehinderung – produktiv arbeiten können.
Mit dem bereits erwähnten Stadtratsbeschluss vom 17.3.2021 erhielt das RIT hier verbindliche Vorgaben und Handlungsaufträge (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 02598).
Aber nicht nur neue Regeln sind entstanden. Durch das Arbeiten an den Aktionsplänen hat sich in den letzten Jahren eine positive und innovative Schubkraft für den Umbau zu einer barrierefreien Organisation entwickelt – und zwar in der gesamten Stadtverwaltung. So sind bereits viele Hürden abgebaut oder „in Arbeit“.
4. Zum Punkt 5 des Antrags Nr. 20-26/A 00740 „Behindertenbeirat“
Darin fordern Sie: Bei allen Punkten wird der Behindertenbeirat der Stadt München beratend hinzugezogen.
Dies ist bereits in der Satzung für den Behindertenbeirat der Landeshauptstadt München vorgegeben. Gemäß § 2 Abs. 3 ist der Behindertenbeirat bei allen seinen Aufgabenkreis berührenden Fragen durch den Stadtrat und die Verwaltung so rechtzeitig einzuschalten, dass er Gelegenheit zur Stellungnahme hat. Dies war z.B. bei der Entstehung der DA-Inklusion und der Bearbeitung Ihrer Anträge selbstverständlich der Fall, ist als Satzungsvollzug eine laufende Angelegenheit und zudem in Dienstanweisungen wie Nr. 5.6.3 AGAM und § 5 Abs. 2 DA-Inklusion zusätzlich innerstädtisch vorgegeben.
5. Zusammenfassung
Die Landeshauptstadt München geht beim Vollzug einschlägiger Rechtsvorgaben wie der UN-Behindertenrechtskonvention oder dem BayBGG als kommunale Gebietskörperschaft und als Arbeitgeberin bzw. Dienstherrin weiter voran. Dazu verweise ich auf den ersten Stadtratsbericht zur Umsetzung der UN-BRK und den siebten Tätigkeitsbericht des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München in der Vollversammlung am 23.6.2021 (Sitzungsvorlagen Nr. 20-26/V 02979 und 20-26/V 03106). Die Haltung der Landeshauptstadt München wird auch durch dieSchwerbehindertenquote der Mitarbeiter*innen belegt, die im Jahr 2019 mit 7,89 Prozent (Tendenz steigend) wieder vorbildhaft deutlich die gesetzlich vorgeschriebene Schwerbehindertenquote von 5 Prozent übertroffen hat. Die Landeshauptstadt München tut alles, damit der Arbeitsplatz von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung bestmöglich entsprechend individueller Bedarfe ausgestattet wird. In diesem Kontext widmet sich die Landeshauptstadt München insbesondere dem Thema „digitale Barrierefreiheit“. Darüber hinaus finden regelmäßig Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen für Mitarbeitende aller Referate statt, um die Mitarbeiterschaft immer wieder für das wichtige Thema „Inklusion“ zu sensibilisieren.
Abschließend weise ich daraufhin, dass die dargestellten Maßnahmen der Landeshauptstadt München auch der Umsetzung der Agenda 2030 dienen, weil sie eine inklusive Gesellschaft fördern.
Ich bitte, von obigen Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.