Studie zur Verständlichkeit und inklusiven Wirkung von Gendersprache
Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 19.5.2021
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
In Ihrem Stadtratsantrag vom 19.5.2020 fordern Sie einen Stadtratsbeschluss folgenden Inhalts:
-Die Stadtverwaltung soll eine Studie zu den Auswirkungen der Verwendung von sogenannter „geschlechtergerechter Sprache“ im städtischen Schriftverkehr und allgemein in städtischen Druckerzeugnissen in Auftrag geben.
-Insbesondere sollen dabei die Verständlichkeit und Inklusion des neuen Sprachstils, im Vergleich zu Texten, die im allgemeinen Sprachgebrauch üblichen generischen Maskulinum verfasst wurden, untersucht werden.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung Ihres Antrages im Stadtrat ist deshalb nicht möglich, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Wie in meinem Antwortschreiben vom 8.1.2021 zu Ihrem Antrag Nr. 20-26/ A 00313 bereits ausgeführt, hat der Bundesgesetzgeber im Personenstandsgesetz (PStG) mit Wirkung vom 22.12.2018 folgende Möglichkeiten für Einträge im Geburtenregister geschaffen: weiblich, männlich, divers, ohne Angabe. Er setzt damit die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 10.10.2017 um. Das BVerfG gab darin als Leitsätze vor:
1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) schützt die geschlechtliche Identität. Es schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen.
2. Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG schützt auch Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, vor Diskriminierungen wegen ihres Geschlechts.
3. Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, werden in beiden Grundrechten verletzt, wenn das Personenstandsrecht dazu zwingt, das Geschlechtzu registrieren, aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulässt.
In Vollzug dieser Gesetzesänderung hat die Landeshauptstadt München die geschlechtergerechte Sprache bei der Landeshauptstadt München weiterentwickelt und die binnenadministrativen Vorgaben für den mündlichen und schriftlichen Sprachgebrauch entsprechend angepasst. Deshalb habe ich mit Wirkung vom 1.12.2019 die AGAM entsprechend geändert. Im dienstlichen Schriftverkehr sowie bei städtischen Bekanntmachungen, Publikationen und Veröffentlichungen aller Art formuliert die Landeshauptstadt München Texte im Sinne der sprachlichen Erfüllung des Gleichstellungsgebots. Wir sprechen als Stadtverwaltung Personen entweder geschlechterdifferenziert unter Nennung der weiblichen Form an erster Stelle (z.B. Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) an und kombinieren dies, soweit möglich mit geschlechtsneutralen Begriffen (z.B. Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sehr geehrte Beschäftigte). Für die Darstellung geschlechtlicher Vielfalt können entweder der Genderstern oder das Gender Gap verwendet werden (Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter_innen).
Die Landeshauptstadt München setzt damit ihre Bemühungen fort, dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines jeden Menschen auch durch gendersensible Formulierungen gerecht zu werden. Dies halte ich nicht nur wegen unserer Grundrechtsbindung geboten. Das entspricht auch dem Selbstverständnis als Kommune, die sich Grundwerten verpflichtet fühlt und diese Haltung nach innen und außen lebt und zeigt.
Wegen der aktuellen coronabedingten Haushaltsbelastung und der bereits bundesweit vorliegenden Studien sind die sachlichen Voraussetzungen für die von Ihnen gewünschte Studie nicht gegeben.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.