Freie Taxifahrten für Seniorinnen und Senioren an Weihnachten
Antrag Stadträtinnen Alexandra Gaßmann und Heike Kainz (CSU-Fraktion) vom 23.10.2020
Corona-Hilfen München I - Taxifahrten für besondere Risikogruppen
Dringlichkeitsantrag Stadtrats-Mitglieder Michael Dzeba, Heike Kainz, Dr. Evelyne Menges und Sebastian Schall (CSU-Fraktion) vom 15.12.2020
Corona-Hilfen München I - Taxifahrten für besondere Risikogruppen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Michael Dzeba, Heike Kainz, Dr. Evelyne Menges und Sebastian Schall (CSU-Fraktion) vom 19.1.2021
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen in Ihrem oben genannten Schreiben vom 23.10.2020, dass an Senior*innen, die über einen München-Pass verfügen, Gutscheine für Taxifahrten an Weihnachten ausgegeben werden sollen. In Ihren Anträgen vom 15.12.2020 und 19.1.2021 regen Sie an, dass die Landeshauptstadt München für die Dauer der Corona-Inzidenzwertüberschreitung von über 100 den besonderen Risikogruppen Taxifahrten ermöglichen soll, die entweder unentgeltlich, vergünstigt oder auf der Basis des ÖP-NV-Tickets berechnet werden sollen.
Der Inhalt der Anträge betrifft eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihren Anträgen vom 23.10.2020, 15.12.2020 und 19.1.2021 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Zunächst möchte ich auf die Ausführungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verweisen, nach denen insbesondere auch ältere Menschen persönliche Kontakte derzeit so gering wie möglich halten sollen. Dies gilt leider auch für die Weihnachtstage.
Sinn und Zweck der Kontaktbeschränkungen ist, die Kontakte erheblich zu reduzieren. Die Ausgabe von Taxi-Gutscheinen würde diesen Bestrebungen zuwider laufen und den Nutzer*innen ein trügerisches Sicherheitsgefühl vermitteln. Letztendlich kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Fahren mit dem Taxi sicherer ist als die Nutzung von S- oder U-Bahn, vor allem dann nicht, wenn im öffentlichen Nahverkehr mit einem deutlich rückläufigen Fahrgastaufkommen zu rechnen ist.Zum Ansteckungsrisiko im öffentlichen Nahverkehr hat der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 19.1.2021 zuletzt ausgeführt: „Zahlreiche nationale und internationale wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass es keine erhöhte Infektionsgefahr im ÖPNV gibt. Dies wird bestätigt, wenn man zum Beispiel auf die aktuellen Inzidenzwerte in Deutschland blickt. In einigen Landkreisen, in denen durch Schulschlie-ßungen, etc. nur noch sehr wenige Menschen den ÖPNV nutzen, sind die Werte zum Teil deutlich höher als inGroßstädten und Ballungsräumen, wo täglich noch relativ viele Nutzer Bus und Bahn nutzen, um zur Arbeit zu gelangen. Die Verkehrsunternehmen setzen seit Beginn der Pandemie auf erhöhte Reinigung der Fahrzeuge und auf Lüftungskonzepte, die in kurzen Intervallen einen regelmäßigen Luftaustausch gewährleisten. Daher halten wir eine verschärfte Maskenpflicht im ÖPNV grundsätzlich für nicht notwendig, werden diesen Beschluss aber selbstverständlich unterstützen und stehen den zuständigen örtlichen Behörden bei der Durchsetzung begleitend zur Verfügung.“
Hinsichtlich der bereits von der MVG ergriffenen Hygienemaßnahmen wird auf die Zusammenstellung unter https://www.mvg.de/services/aktuelles/coronavirus.html verwiesen.
Um das Infektionsrisiko im ÖPNV weiter zu reduzieren, hat der Freistaat zudem mit der 11. BayIfSMV das Tragen einer FFP2-Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln verpflichtend geregelt. Der Freistaat hat hierzu kostenlose Masken für Bedürftige (u.a. für Leistungsbezieher*innen im SGB XII) zur Verfügung gestellt und die Landeshauptstadt München ergänzt diese Aktion mit kostenlosen Masken für diejenigen Münchner*innen, die unterhalb der Armutsgrenze leben. Die Masken des Freistaats wurden zwischenzeitlich durch die Landeshauptstadt München versandt, die Masken der Landeshauptstadt werden ab sofort in den Sozialbürgerhäusern und Alten- und Service-Zentren ausgegeben.
Für Fahrten zu den Impfzentren können Taxifahrten zwischenzeitlich ärztlich verordnet werden, wenn ein anderes Verkehrsmittel nicht in Frage kommt. Die Kosten hierfür werden dann durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen.
Generell ist präventiv für Risikogruppen eine konsequente Kontaktminimierung und strikte Einhaltung der Hygieneregeln die wichtigste Maßnahme.
Die Corona-Krise hat, wie repräsentative Umfragen zeigen, die Sicht vieler älterer Menschen auf die Digitalisierung gewandelt, so dass gerade dieVideotelefonie (zumindest derzeit) eine zwar nicht persönliche, aber gesundheitlich unbedenkliche Alternative zu Besuchen der Verwandtschaft darstellt. Die Alten- und Service-Zentren und Sozialbürgerhäuser werden deshalb nochmals verstärkt darauf hinweisen, dass Senior*innen, die über einen München-Pass verfügen, im Sozialbürgerhaus einen Zuschuss in Höhe von 250 Euro für den Kauf eines Tablets oder Laptops beantragen können.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.