Situation der München Klinik gGmbH in der Corona-Pandemie
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 17.3.2021
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Zunächst darf ich mich für die gewährte Fristverlängerung bedanken.
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Das Gesundheitssystem ist durch die Corona-Pandemie zeitweise an die Belastungsgrenze gekommen. Durch die Absage von Eingriffen wurden in der ersten und zweiten ‚Pandemie-Welle‘ Kapazitäten freigehalten. Ziel war es die Krankenhäuser zu entlasten und insbesondere Ressourcen für Corona-Patient*innen zu schaffen. Es wurde beschlossen, dass planbare Operationen, Aufnahmen und Eingriffe verschoben werden. Die München Klinik war für die Versorgung von COVID-19-Patient*innen aus München und dem Umkreis zuständig. Mit Stand 13.10.2020 hat die München Klinik noch kein Geld für die Schaffung zusätzlicher intensivmedizinischer Betten gem. COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz erhalten.“
Für den operativen Geschäftsbetrieb ist die Geschäftsführung der München Klinik gGmbH (MüK) zuständig. Zu den im Einzelnen gestellten Fragen habe ich die MüK befragt und kann Folgendes mitteilen.
Frage 1:
Hat die München Klinik gem. COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz inzwischen die beantragten Ausgleichzahlungen für die 155 Intensivbetten erhalten?
Antwort MüK:
Die München Klinik gGmbH hat die Förderung für 177 zusätzlich geschaffene Intensivbehandlungsplätze beantragt, die entsprechenden Genehmigungsbescheide liegen vor. Da die Bescheide unter dem Vorbehalt stehen, dass eine unterschiedliche Rechtsauffassung zwischen Bund und Freistaat zu einer teilweisen Rückforderung der Mittel führen könnte, die im Übrigen zu verzinsen wäre, wurde zunächst auf eine Auszahlung der Fördermittel verzichtet. Die endgültige Klärung der Rechtsfrage muss abgewartet werden.
Frage 2:
Wie viele COVID-19-Patient*innen hat die München Klinik im Jahr 2020 behandelt (Bitte nach Standorten aufschlüsseln)?
Antwort MüK:
Krankenhaus Bogenhausen: 338
Krankenhaus Harlaching: 444
Krankenhaus Neuperlach: 203
Krankenhaus Schwabing: 736
Krankenhaus Thalkirchnerstraße: 3
Gesamt: 1.724
Frage 3
Wie viele Betten bzw. Stationen waren seit dem 1.3.2020 nur noch ausschließlich für Corona-Patient*innen vorgehalten (Bitte getrennt nach bettenführenden Stationen, IMC und Intensivstationen aufschlüsseln)?
Antwort MüK:
Eine Auswertung in der abgefragten Form ist neben dem Regelberichtswesen äußerst umfangreich und daher nicht machbar. Der Status ändert sich wöchentlich.
Am 20.5.2021 hatte die MüK 52 Patient*innen mit Covid 19, davon 25 auf Intensivstationen zu versorgen.
Am 1.6.2021 hatte die MüK 34 Patient*innen mit Covid 19, davon 18 auf Intensivstationen zu versorgen.
Am 14.6.2021 hatte die MüK 25 Patient*innen mit Covid 19, davon 11 auf Intensivstationen zu versorgen.
Frage 4:
Gab es Zeiträume, in denen seit dem 1.3.2020 aufgrund der Corona-Pandemie ein Standort oder gar die München Klinik insgesamt an die Kapazitätsgrenzen gestoßen sind und diese bei IVENA wegen Vollbelegung abgemeldet waren?
Antwort MüK:
Ja, es wurden Auslastungsspitzen angezeigt. Die Abmeldung eines Krankenhauses vom Betrieb ist nicht möglich.
Frage 5:
Wie viele DRG-Fälle hat die München Klinik in den Jahren 2017, 2018 und 2019 behandelt und wie viele wurden im Jahr 2020, mit Ausnahme der COVID-19 Patient*innen, behandelt (Bitte nach Jahren sowie Standorten und Privat- und Kassenpatient*innen getrennt aufschlüsseln)?
Antwort MüK:
Frage 6:
Wie viele Patient*innen mit dringendem Behandlungsbedarf wurden wegen einer Corona – Infektion abgewiesen (Bitte aufschlüsseln nach ambulant und stationäre Patient*innen)?
Antwort MüK:
Die (Erst-)Versorgung von Notfällen und schwerst erkrankten Patient*innen war immer gewährleistet, keine Patient*innen wurden abgewiesen.
Frage 7:
Welche Auswirkungen hat das Besuchsverbot von Angehörigen auf die Versorgung, Genesung und Begleitung der Patient*innen in der München Klinik?
Antwort MüK:
Der MüK sind keine Auswirkungen bekannt. Wie viele eingetragene Infektionen dadurch vermieden werden konnten, ebenfalls nicht. Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde allen Patient*innen kostenloses Fernsehen und Telefonieren ermöglicht. Es wurden kostenlose Tablets zur Verfügung gestellt, um Kontakt mit Angehörigen halten zu können. Dazu hat die München Klinik auch bei Spender*innen um zusätzliche Unterstützung geworben, um über diese Tablets gerade bei Besuchseinschränkungen und für Patient*innen auf den Pandemiestationen Kontakte zu ermöglichen. Die MüK stellte kostenlose SIM-Karten der Telekom zur Verfügung, wenn das WLAN-Netz am Standort nicht ausreichend war.
Frage 8:
Welche Auswirkungen hat das Besuchsverbot auf die Tätigkeit der unabhängigen Patientenfürsprecher*innen und dem internen Beschwerdemanagement?
Antwort MüK:
Es sind Beschwerden zum Besuchsverbot an diesen Stellen eingegangen.
Frage 9:
Sieht die Geschäftsführung der München Klinik dauerhafte Veränderungen, die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführt und umgesetzt werden?
Antwort MüK:
Dies ist derzeit noch nicht klar abzuschätzen.
Frage 10:
Für die finanziell belasteten Krankenhäuser gab es auf Grundlage von Bundes- und Landesgesetzen neben den in Frage 1 genannten Ausgleichszahlungen weitere Unterstützungsleistungen. Wurden diese inzwischen vollständig an die München Klinik ausbezahlt? Wenn nein, bitte eine kurze Erläuterung warum nicht.
Antwort MüK:
Mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz vom 27.3.2020 wurde insb. das bis zum 30.9.2020 befristete Instrument der Ausgleichszahlungen („Freihaltepauschalen“) geschaffen; mit dem Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18.11.2020 wurden die Freihaltepauschalen in etwas modifizierter Form wieder aufgelegt. Die München Klinik gGmbH ermittelt laufend die ihr nach den Regelungen zustehenden Zahlungen und fordert diesebeim Landesamt für Pflege an. Bis auf einen durch die Bearbeitungszeit bedingten zeitlichen Verzug erfolgen die Bescheide und Zahlungen zeitnah.
Frage 11:
Sind die Leistungen nach Einschätzung der Geschäftsführung der München Klinik und der Bayerischen Krankenhausgesellschaft für die Krankenhäuser ausreichend?
Antwort MüK:
Aus Sicht der Geschäftsführung stellen die verschiedenen Unterstützungsleistungen eine sehr große Hilfe dar. Sie sind nach ihrer Ansicht jedoch noch nicht ausreichend, wobei zwei dafür wesentliche Instrumente (Erlösausgleich für das Jahr 2021, Erstattung von nachgewiesenem Mehraufwand für Schutzmaterial ab dem 4. Quartal 2020) jüngst geschaffen wurden bzw. sich noch auf der Ebene der Spitzenverbände in Abstimmung befinden.
Aus Sicht der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) waren die Unterstützungsleistungen 2020 in der Regel für die Kliniken ausreichend. Für große Maximalversorger, wie die München Klinik, waren die Ausgleichszahlungen für Freihaltungen in der ersten Phase der Pandemie bis 30.6.2020 vermutlich noch nicht auskömmlich.
Für 2021 hat es längere Zeit gedauert, mit Politik und den Partnern der Selbstverwaltung faire Ausgleiche zu verhandeln. Dazu sind noch nicht alle Details final vereinbart. Für die München Klinik als besonders stark in der Covid-19-Versorgung engagiertes Krankenhaus dürfte es auch darauf ankommen, alle nachgewiesenen Kosten geltend machen zu können. Für 2022 sieht die BKG die Gefahr, dass die Krankenhäuser unter den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie leiden könnten, weil die Entwicklung der Fallkosten über den Landesbasisfallwert an die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der GKV-Versicherten gebunden ist. Aus Sicht der BKG wäre diese Deckelung unterhalb der nachgewiesenen Kostenentwicklung in den Krankenhäusern für 2022 aufgrund der Pandemiebesonderheiten nicht sachgerecht.
Frage 12:
Welche Datengrundlage wird bei den Budgetverhandlungen für das Jahr 2021 für die München Klinik zu Grunde gelegt?
Antwort MüK:
Für die Budgetverhandlungen 2021 wird im Wesentlichen das Datenjahr 2019 die Grundlage bilden, da es ohne Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie war.