Anhaltendes Chaos beim Kreisverwaltungsreferat
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 11.6.2021
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
In Ihrer Anfrage vom 11.6.21 bzw. führen Sie Folgendes aus:
„Auf unsere Anfrage vom 11.2.2021 ‚Chaos bei der Ausländerbehörde im KVR‘ wurde uns mitgeteilt, ‚Sämtliche Prozesse wurden im Rahmen des Praktikablen und organisatorisch Möglichen laufend auf Effizienz- und Effektivitätsgewinne hin überprüft.‘ Etliche Maßnahmen wurden aufgezählt, die zu verbesserter Erreichbarkeit und besserem Bürgerservice des KVR führen sollten. Dennoch berichtet die Bild Zeitung am 7.6.2021 von teils wochenlangen Wartezeiten auf einen Termin. Außerdem berichteten uns Bürger davon, dass ihre Ausweisfotos, die sie aus einem öffentlichen Fotoautomaten bezogen haben, für die Ausstellung des Personalausweises abgewiesen wurden.“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet.
Da sich der oben erwähnte Artikel der Bild-Zeitung auf die Bürgerbüros bezieht, gehe ich davon aus, dass Ihre Anfrage die Bürgerbüros betrifft. Die einzelnen Punkte Ihrer Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wie viele Mitarbeiter fehlen in den Büros und welche Bestrebungen werden seitens des KVR verfolgt, um die Arbeit wieder attraktiver zu machen?
Antwort:
Das Bürgerbüro verfügt gemäß Stellenplan über 224,17Vollzeitäquivalente (VZÄ) für die Sachbearbeitung der angebotenen Dienstleistungen. Hiervon sind derzeit 33,34 Stellen unbesetzt. Weitere 5,3 VZÄ sind laut Stellenbemessung berechnet, konnten jedoch aufgrund der Haushaltskonsolidierung nicht eingerichtet werden. Somit fehlen im Bürgerbüro rund 39 Sachbearbeiter*innen. Die mit der beschlossenen Haushaltskonsolidierung erforderlich gewordenen Einsparungen führen dazu, dass zumindest im Jahr 2021 weitere frei werdende Stellen in der Regel nicht nachbesetzt werden können.Seit 2020 erhalten die Mitarbeiter*innen in bestimmten Parteiverkehrsbereichen, so auch die Sachbearbeiter*innen des Bürgerbüros, eine Arbeitsmarktzulage. Auch hat sich im letzten Jahr gezeigt, dass die Vorteile einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten deutlicher wahrgenommen werden und zu einem stärkeren Interesse führen (vgl. dazu unter anderem die Berichterstattung in der SZ vom 25.11.2020 „Plötzlich Traumjob“). Aufgrund des bestehenden Einsparzwangs ist es derzeit jedoch nicht möglich, Anstrengungen zur Gewinnung neuer Dienstkräfte für das Bürgerbüro zu unternehmen. Die wichtigste Maßnahme zur Steigerung der „Attraktivität“ der Dienststelle für die bereits eingesetzten Dienstkräfte der Bürgerbüros wäre eine baldmöglichste Besetzung der freien Stellen, um die erhebliche Arbeitsbelastung zu senken und ein ausreichendes Terminangebot für die Bürger*innen auch in Zukunft sicherstellen zu können.
Frage 2:
Wie lange warten die Bürger im Durchschnitt auf die Ausstellung von Ausweisdokumenten?
Antwort:
Die Ausstellung bzw. Produktion von Ausweisdokumenten erfolgt durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin. Ab Übermittlung des Antrags durch das Bürgerbüro bis zur Abholbereitschaft des Dokuments beim Bürgerbüro vergehen in der Regel vier bis fünf Wochen.
Wird das Ausweisdokument schneller benötigt, können Reisepässe gegen eine zusätzliche Gebühr im Expressverfahren bestellt werden. Den Herstellungs- und Versendungsprozess kann das Bürgerbüro nicht beeinflussen. In ganz dringenden Eilfällen können vorläufige Ausweisdokumente sofort im Bürgerbüro ausgestellt werden.
Für die Beantragung und Abholung von Ausweisdokumenten benötigen die Bürger*innen einen Termin im Bürgerbüro. Es werden mehrmals über den Tag verteilt neue kurz-, mittel- und langfristige Termine zur Buchung freigeschaltet. Dabei werden jeweils Termine für die folgenden drei Monate zu Verfügung gestellt, Termine für jeden Tag der Folgewoche sowie für den jeweils nächsten Arbeitstag. Zudem wird vor Öffnung des Hauses ein Restkontingent für den laufenden Arbeitstag freigeschaltet, das allerdings von der Personalkapazität am jeweiligen Tag abhängt. Zusätzlich werden auch vereinzelt durch Terminabsagen immer wieder Termine frei. Ziel dieses Konzepts ist es, möglichst vielen Bürger*innen die Möglichkeit zu geben, einen für sie passenden Termin zu finden.
Frage 3:
Werden Ausweisfotos aus gängigen Fotoautomaten akzeptiert? Wenn nein: Warum nicht?
Antwort:
Ausweisfotos aus Fotoautomaten werden selbstverständlich akzeptiert, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Diese sind in § 5 Passverordnung (PassV) i.V. m. Anlage 8 zur PassV sowie § 6 Abs. 2 Ziff. 6.2.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes geregelt. Einzelheiten können auch der Fotomustertafel in Anhang 3, Abschnitt 2 der Personalausweisverordnung entnommen werden. Eine sorgfältige Prüfung des Lichtbilds bei Beantragung eines Ausweisdokuments ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern erfolgt auch im Interesse der Kund*innen – mögliche Probleme bei automatisierten Passkontrollen an Flughäfen werden dadurch verhindert.
Frage 4:
Ab wann können die Mitarbeiterkapazitäten in den Büros wieder erhöht werden?
Antwort:
Die Gewinnung neuer Mitarbeiter*innen ist aufgrund der Haushaltskonsolidierung auf absehbare Zeit leider nicht möglich (siehe die Antwort auf Ihre Frage 1).
Im Bürgerbüro wurde die räumliche Situation im Hinblick auf die coronabedingten Schutzmaßnahmen genau überprüft (siehe die Antwort auf die Stadtratsanfrage „Sicherheit vor COVID 19 in den Münchner Bürgerbüros“ vom 4.6.2020). Einige Arbeitsplätze müssen daher freigehalten werden. Die betroffenen Dienstkräfte können jedoch immer an anderen Arbeitsplätzen, die wegen Urlaubs oder Krankheit nicht besetzt sind, tätig werden. Gesundheitlich vorbelastete und schwangere Dienstkräfte sind – ebenso wie im Rahmen der alljährlichen Grippewelle – gänzlich vom Parteiverkehr auszunehmen. Trotzdem waren im Mai 2021 insgesamt sogar etwas mehr Dienstkräfte im Parteiverkehr eingesetzt als im Mai 2019. Zudem muss berücksichtigt werden, dass einige Dienstleistungen postalisch oder online beantragt werden können. Auch für die Abarbeitung dieser Anträge muss Personal vorgehalten werden.
Frage 5:
Könnten mehr Mitarbeiter bereits jetzt im gleichen Büro sitzen, wenn sie vor Arbeitsantritt einen Corona-Schnelltest machen würden?
Antwort:
Da bereits jetzt alle einsatzfähigen Sachbearbeiter*innen im Parteiverkehr arbeiten, würde ein Corona-Schnelltest vor Arbeitsantritt keine weitere Auswirkung auf die Besetzung der Büros haben. Hinzu kommt, dass die Corona-Arbeitsschutzverordnung keine Testverpflichtung für Arbeitnehmer*innen vorsieht und die arbeitsschutzrechtlichen Mindestabstände stets eingehalten werden müssen, auch von getesteten Personen.