Wann dürfen die Schwimmvereine zurück in die Schwimmbäder?
Anfrage Stadträtinnen Alexandra Gaßmann und Ulrike Grimm (CSU-Fraktion) vom 15.6.2021
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 15.6.2021 führten Sie als Begründung aus: „Die Schwimmvereine in München dürfen nach den langen Corona-Einschränkungen nun endlich wieder mit dem Training beginnen. Doch sie stehen vor verschlossenen Türen. Als Grund geben die Schwimmbädern an, angeblich kein Personal für den Betrieb und die Überwachung des Badebe- triebes zu haben. Dabei verfügen die Schwimmvereine über ausgebildetes Personal mit C-Scheinen, Erste-Hilfe- sowie Rettungsschwimmausbildung. In den Schulschwimmbädern sind die Vereine auch alleine.“
Zu dem dargestellten Sachverhalt kann ich Ihnen nach Rücksprache mit den SWM – Ressort Bäder – Folgendes mitteilen:
Die Pandemie stellt die Bäder vor besondere Herausforderungen, da die kurzfristigen Anpassungen und Lockerungen, die in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgelegt werden, in der Umsetzung einen großen Bearbeitungsaufwand nach sich ziehen. Mit den zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen haben die SWM nach der Lockerung zuerst die Öffnung der Freibäder und einzelner Hallenbäder für die Öffentlichkeit umgesetzt. Darüber hinaus wurden Schwimmkurse bereitgestellt sowie das Bad Giesing Harlaching u.a. für Intensiv-Kinderschwimmkurse geöffnet.
Seit der Öffnung der ersten Hallenbäder (Südbad, Nordbad, Giesing Harlaching und Cosimawellenbad) können auch die Vereine dort wieder trainieren. Zusätzlich nutzen einzelne Vereine auch das Dantebad für ihr Training. In Randzeiten kann von den Vereinen auch das Prinzregentenbad genutzt werden.
Derzeit finden Abstimmungsgespräche mit den Vereinen zur Nutzung des Westbads (Halle) und des Michaelibads (Halle) exklusiv für Vereinssport und -kurse statt, um möglichst vielen Kindern die Möglichkeit zum Schwimmenlernen geben zu können. Damit soll der sog. „Stau beim Schwimmenlernen“ der Kinder abgebaut werden. Voraussetzung für die exklusive Nutzung dieser beiden Bäder ist natürlich die Überwachung des Trainingsbetriebs durch die Vereine selbst, da die SWM hierfür kein Personal aufbringen können.Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Was ist die Ursache dafür, dass die Schwimmvereine die Bäder nicht nutzen dürfen?
Antwort:
Die Vereine durften die geöffneten Bäder seit dem Zeitpunkt der Öffnung nutzen. Die Ressourcen der SWM zur Öffnung der Hallenbäder waren beschränkt und der Fokus des technischen Personals lag zunächst auf der Öffnung der Hallenbäder Nordbad, Südbad und Cosimawellenbad sowie auf der Öffnung des Bades Giesing-Harlaching für Kurse und Vereine. Ein gemeinsamer Termin der Bäderleitung mit den Vereinen ergab einen weiteren Bedarf im Westbad und im Michaelibad, insbesondere für Schwimmkurse. Eine Nutzung dieser Hallenbäder für die Vereine wird derzeit vorbereitet.
Frage 2:
Reichen die Qualifikationen der Betreuerinnen und Betreuer in Bezug auf die Überwachung des Trainingsbetriebs nicht aus?
Antwort:
Die SWM gehen davon aus, dass die Qualifikationen der Betreuer*innen für die Überwachung des Trainingsbetriebs ausreichen, dennoch wird technisches Personal, Putzpersonal und ein Standortverantwortlicher (als Schließberechtigter) von Seiten der SWM benötigt und zur Verfügung gestellt.
Frage 3:
Wäre es möglich, dass in den Kombibädern das Bad-Personal nur die technische Betreuung der Schwimmhalle übernimmt und die Schwimmvereine die Überwachung des Trainingsbetriebes?
Antwort:
Die derzeitige Vorbereitung der Öffnung der beiden Kombihallenbäder exklusiv für die Vereine beinhaltet u.a. genau diese Überlegung.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.