Verteilung der Vergabe freifinanzierter Wohnungen durch GWG und Gewofag an ausländische und deutsche Haushalte von 2010 bis 2019
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 4.6.2021
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 4.6.2021 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie aus, dass der Bericht zur Wohnungssituation 2018 bis 2019 des Referates für Stadtplanung und Bauordnung keine Aussagen über die Verteilung der Registrierungen und Vergaben freifinanzierter Wohnungen enthält. Laut Geschäftsbericht der GWG verwaltet diese z.B. 11.940 geförderte Wohnungen und 17.402 freifinanzierte Wohnungen. Nur die Vergabe der geförderten Wohnungen erfolgt nach dem Punktekatalog der LHM. Bei der freifinanzierten Vergabe kann laut Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, eine Gemeinde bei Wohnungen, die ohne finanzielle öffentliche Förderung gebaut wurden, auch die Dauer des Hauptwohnsitzes stärker gewichten.
Frage 1:
Wie viele freifinanzierte Wohnungen wurden in den Jahren 2010 bis 2019 von der GWG und der Gewofag an jeweils deutsche oder ausländische Haushalte registriert und vergeben?
Antwort:
Die vom Stadtrat verabschiedeten Richtlinien für die Vergabe von Wohnungen bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften (15%-Eigenvergabekontingent, München Modell-Miete, Konzeptioneller Mietwohnungsbau) sehen keine Berücksichtigung oder Würdigung von Nationalitäten, Staatsangehörigkeit oder „Verweildauer“ in München vor. Die Nationalität der Bewerber*innen wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht in der „Mieterselbstauskunft“ abgefragt. Ein Zweck für diese Erfassung und Dokumentation im EDV-System wäre aufgrund der diskriminierungsfreien Vergabe auch nicht ersichtlich.
Frage 2:
Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe der freifinanzierten Wohnungen bei der GWG und der Gewofag?
Antwort:
Die Vergabe von Wohnungen, die nicht über SOWON (Soziales Wohnen online) vergeben werden (15%-Eigenvergabekontingent, München Modell-Miete, Konzeptioneller Mietwohnungsbau) richtet sich nach den vom Stadtrat am 26.6.2017 (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20/V 08308) und vom 10.4.2019 (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20/V 13303) verabschiedeten Richtlinien.
Das Vergabeverfahren sieht eine frei zugängliche Veröffentlichung im Internet und ein Losverfahren zur Auswahl von fünf Bewerbungen für die Besichtigung mittels automatisiertem Ablauf vor, damit die Bearbeitung transparent und effizient gestaltet werden kann. Alle Bewerber*innen haben somit die gleiche Chancen, einen Besichtigungstermin für eine freifinanzierte Wohnung zu erhalten.
Bei der Vergabe der freifinanzierten Wohnungen fließen folgende Kriterien mit ein:
-Die Bruttowarmmiete sollte 40% des Netto-Haushaltseinkommens
nicht überschreiten
-Schaffung einer ausgewogenen Mischung und stabile Bewohnerstruktur im Haus (vorrangiges Ziel)
-Überbelegung des aktuellen Wohnraumes der Interessent*innen
-Erforderlicher Umzug aus krankheits- oder altersbedingten Gründen
-Bewerber*in lebt mit Partner*in in getrennten Haushalten (Haushaltszusammenführung)
-Arbeitsplatz/Arbeitsbeginn in München und aktueller Wohnort ist außerhalb
-Bedrohung von Wohnungslosigkeit.
Frage 3:
Wie lange befanden sich die Haushaltsmitglieder jeweils bereits in München?
Antwort:
Siehe Antworten zu den Fragen 1 und 2.
Frage 4:
Wurde bei der Vergabe die längere Verweildauer in München als Bonus an- gerechnet?
Antwort:
Siehe Antworten zu den Fragen 1 und 2.