Aufgrund der derzeit vermehrt beobachteten Sprünge von Brücken im Münchner Stadtgebiet sowohl in die Isar als auch in den Werkkanal weist das Referat für Klima- und Umweltschutz darauf hin, dass das Springen von Brücken verboten ist und eine Gefahr für Leib und Leben darstellt.
Es besteht erhebliche Verletzungs- und Lebensgefahr beim Eintauchen in das Gewässer. Unter der Wasseroberfläche können sich Treibhölzer oder andere gefährliche Gegenstände befinden, die dicht unterhalb der Wasseroberfläche treiben und für die Springenden nicht zu erkennen sind. Au-ßerdem gefährden die Springenden nicht nur ihr eigenes Leben, sondern auch die Gesundheit und das Leben von Badenden und Bootfahrenden unterhalb der Brücke.
Mehrmals wurden Kinder und Jugendliche gesehen, die in Thalkirchen von der Conwentzbrücke in den Werkkanal gesprungen sind. An dieser Stelle ist das Baden nach der Bade- und Bootverordnung verboten. Das Referat für Klima- und Umweltschutz bittet die Eltern, mit ihren Kindern über die Gefahren und Verbote zu sprechen.