Studie zur Lebens- und Arbeitssituation der Künstlerinnen und Künstler in München beauftragen
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Rathaus Umschau 156 / 2021, veröffentlicht am 17.08.2021
Studie zur Lebens- und Arbeitssituation der Künstlerinnen und Künstler in München beauftragen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Leo Agerer und Beatrix Burkhardt (CSU-Fraktion) vom 27.11.2020
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen die Erstellung einer Studie zur Lebens- und Arbeitssituation der Künstlerinnen und Künstler in München. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behand
lung im Stadtrat ist daher rechtlich
nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 27.11.2020 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Der genannte Antrag, in dem Sie die Landeshauptstadt München auffordern, eine Studie zur Lebens- und Arbeitssituation der Künstlerinnen und Künstler in München zu beauftragen, hat sich zeitlich überschnitten mit einem Antrag des Berufsverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler München und Oberbayern e. V. (BBK) an das Kulturreferat. Hierin beantragte der BBK einen Zuschuss zur Erstellung einer entsprechenden Studie. Bereits zuvor gab es einen Austausch mit Anita Edenhofer, der Geschäftsführerin des BBK, da das Vorhaben im Kulturreferat grundsätzlich positiv gesehen wird. Eine mögliche Förderung in 2021 war in Aussicht gestellt worden.
Die Finanzierung der Studie, entsprechend dem Antrag des BBK, kann vom Kulturreferat im Rahmen des Kulturbudgets durch einen Zuschuss an den BBK gewährleistet werden.
Ferner konnte in Rücksprache mit Ihnen als Antragsteller*innen und dem BBK geklärt werden, dass sowohl die von Ihnen wie auch die vom BBK beantragte Studie sich auf die Lebens- und Arbeitssituation von Bildenden Künstlerinnen und Künstlern beziehen soll, um spezifische Ergebnisse erzielen zu können, aus denen sich wiederum konkrete Empfehlungen für kulturpolitische Maßnahmen ableiten lassen.
Auch der durch die Gleichstellungsstelle erbetenen Einbindung bzw. der Berücksichtigung des Gendermainstreamings wird die Studie selbstver-ständlich entsprechen. Dies ist Teil der Kriterien, denen die Studie verpflichtet ist. Zudem soll diese Studie zur Lebens- und Arbeitssituation der Künstlerinnen und Künstler in München nicht zentral auf die Auswirkungen der aktuellen Corona-Pandemie gerichtet sein, sondern die allgemeinen Bedingungen ermitteln und deren perspektivischen Konsequenzen darstellen.
Wie im Förderantrag des BBK dargestellt, soll die Studie an dem auch von Ihnen genannten Berliner Modell des Forschungsinstituts IFSE orientiert sein und noch in diesem Jahr entwickelt werden. Die Studie entsteht in direkter Zusammenarbeit des BBK München und Oberbayern e. V. mit dem IFSE.
Dem von Ihnen gestellten Antrag kann damit durch die geschäftsordnungsmäßige Erledigung entsprochen werden.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.