Welche Schlussfolgerungen können aus der EURO 2020 für Fußballspiele der Bundesliga und UEFA Champions League vor Publikum gezogen werden?
Anfrage Stadtrat Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 7.7.2021
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Die 3 Vorrundenspiele und das Viertelfinale der EURO 2020 sind in München vor tausenden Zuschauern in der Allianz Arena durchgeführt worden und haben (trotz der durchwachsenen Leistungen der DFB-Elf) zu großer Begeisterung unter den Fans geführt. Es ist nun wichtig, diese Erfahrun- gen auf die Bundesliga- bzw. Champions League-Spiele der nächsten Saison in München zu übertragen.
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Gab es eine Häufung von COVID 19-Infektionen im Zusammenhang mit den vier Fußballspielen?
Antwort:
Es gab eine – nachfolgend aufgeführte – vergleichsweise geringe Anzahl von Infektionen, die möglicherweise im Zusammenhang mit den EM-Spielen in München stand. Die einzelnen Infektionen konnten im Zuge näherer Befragung im Einzelnen zugeordnet werden. Sogenannte Cluster, also Häufungen von Infektionen mit demselben Erreger im engeren Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) bei zwei miteinander in Zusammenhang stehenden Personen, sind dem Gesundheitsreferat (GSR) bislang nicht bekannt.
Das GSR hat Kenntnis von vier in der Landeshauptstadt München (LHM) wohnhaften Personen, zwischen denen kein Zusammenhang besteht,
deren Infektion in einem EM-Stadion außerhalb Deutschlands erfolgt sein könnte.
Darüber hinaus wurden vier weitere Personen erfasst, die sich bei einem Public Viewing in der LHM infiziert haben könnten, aber sonst keinen Bezug zueinander haben.Im Übrigen sind drei weitere Personen bekannt, die sich möglicherweise in der Fußball Arena München, jedenfalls aber an drei unterschiedlichen Spieltagen, infiziert haben und nicht in Verbindung zueinander stehen.
Frage 2:
Gab es Sicherheitslücken bzgl. Test-/Impfnachweis bei den Einlasskontrollen in das Stadion?
Antwort:
Nach Kenntnis des GSR gab es keine Sicherheitslücken bzgl. der Test- oder Impfnachweiskontrollen.
Das Referat für Bildung und Sport (RBS) teilt hierzu mit:
„Zuschauer*innen mit Ticket wurden auf ihre Personalien und den entsprechenden Nachweis einer abgeschlossenen Impfung, einer Genesung nach Covid-19-Erkrankung oder einer aktuellen negativen Testung (‚GGG‘ – geimpft, getestet, genesen) kontrolliert. Erst im Anschluss daran wurde der Zugang auf das Veranstaltungsgelände gewährt. Der Zugang wurde über ein am jeweiligen Spieltag einmalig geltendes Armband kenntlich gemacht.“
Frage 3:
Wie viele Personen wurden für die Kontrolle der COVID 19-Tests bzw. -Impfungen eingesetzt?
Antwort:
Das RBS teilt hierzu mit:
„Nach Rücksprache mit dem DFB können hierzu die nachfolgenden Angaben gemacht werden. Im Bereich der Esplanade vor der Allianz Arena wurden durch ca. 100 freiwillige Helfer*innen (Volunteers) Kontrollen durchgeführt. Darüber hinaus waren weitere 40 Volunteers vor den Zugangsschleusen eingesetzt, wo eine zweite Kontrolle stattgefunden hat. An den Schleusen selbst waren ca. 125 Ordner*innen im Einsatz, die eine dritte Sichtkontrolle durchgeführt haben.“
Frage 4:
Wie hoch waren die Kosten hierfür?
Antwort:
Das RBS teilt hierzu mit:„Für die Kontrollen vor und um das Stadion waren der DFB bzw. die UEFA als Veranstalter*innen vor Ort zuständig. Zu den Kosten kann demnach keine Auskunft gegeben werden.“
Frage 5:
Lässt sich das Sicherheitskonzept auf die Bundesliga bzw. Champions League übertragen?
Antwort:
Das Sicherheits- und Hygienekonzept lässt sich nach Einschätzung des GSR in wesentlichen Punkten auf Spiele der Bundesliga und der Champions League übertragen. Insbesondere die Begrenzung der Zuschauer*innenzahl, eine Zutrittserlaubnis nur für getestete, geimpfte und genesene Personen sowie das Alkoholverbot im Stadion waren wesentliche Inhalte des Hygienekonzepts, die maßgeblich zu einem hohen Infektionsschutzniveau in München beigetragen haben. Von großer Bedeutung war zudem die Nachverfolgbarkeit der Platzinhaber*innen.
Frage 6:
Ist aus Sicht der Landeshauptstadt München das verpflichtende Tragen des Mund-Nasen-Schutzes auf den Plätzen zielführend?
Antwort:
Die Forderung des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes auf den Sitzplätzen im Stadion war aus Sicht des Landeshauptstadt München zielführend, insbesondere da infolge der Emotionalisierung vielfach auch die zugewiesenen Plätze und damit die Abstände nicht eingehalten wurden.
Gemäß der aktuellen Rechtslage entfällt in Sportstätten unter freiem Himmel die Maskenpflicht für Zuschauer*innen am Sitzplatz, während für alle anderen Bereiche grundsätzlich eine Tragepflicht besteht. Das Tragen der Maske auf allen Verkehrswegen ist neben den medizinischen Schutzaspekten auch deshalb notwendig und zu kontrollieren, da im Gegensatz zu den fest zugewiesenen Plätzen im Infektionsfall hinsichtlich der Verkehrswege keine personalisierte Nachverfolgung möglich ist.
Frage 7:
War die „Vereinzelungsstrategie“ vor und nach dem Spiel im Bereich des Stadions und vor allem im ÖPNV erfolgreich?
Antwort:
Die Vereinzelungsstrategie war aus Sicht der LHM im Wesentlichen erfolgreich. Einzig nach dem ersten EM-Spiel kam es zu einer größeren Ansammlung wartender Personen vor dem U-Bahn-Zugang. Diese konnte durch Veranlassung einer größeren Auslastung der nachfolgenden Züge aufgelöst werden.
Frage 8:
Könnten aus Sicht der Landeshauptstadt München sogar mehr Zuschauer (in Abhängigkeit von der COVID 19-Inzidenz) zugelassen werden?
Antwort:
§ 12 Abs. 3 Satz 1 der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) vom 5. Juni 2021, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Juli 2021, sieht vor, dass Veranstalter für große Sportveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter in Landkreisen oder kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 35 nicht überschritten wird, bei Einhaltung der weiteren normierten Voraussetzungen bis zu 35% der Kapazität der jeweiligen Sportstätte, höchstens aber 20.000 Zuschauer*innen (jeweils einschließlich geimpfter und genesener Personen) einlassen können. Länderübergreifenden Charakter haben Ligen und Wettbewerbe, an denen Sportlerinnen und Sportler oder Mannschaften länderübergreifend teilnehmen, wie insbesondere Bundesligen, nationale Pokalwettbewerbe, europäische Vereinswettbewerbe und Wettkämpfe der Nationalmannschaften.
Die LHM sieht den nunmehr bereits praktizierten Erweiterungsschritt hinsichtlich der Zuschauer*innenkapazitäten im Rahmen der infektiologischen Vertretbarkeit durch den Freistaat Bayern durchaus positiv, da diese einen angemessenen Ausgleich zwischen Öffnungsperspektive und infektiologischer Sicherheit darstellt.