Anfrage der AfD-Stadtratsgruppe zu Erfahrungen mit dem neuen Punktesystem für die Registrierung und Vergabe von gefördertem
Wohnraum
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 7.12.2020
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 7.12.2020 führen Sie Folgendes aus:
„Mit der Sitzungsvorlage Nr. 20-2/V 00033 war im Juni 2020 vom Stadtrat das neue Punktesystem beschlossen worden. Laut Bericht der SZ vom 18.7.2014 wurden 2014 15% aller Wohnungen (120) von der Gewofag und 85% über das Amt für Wohnen und Migration vergeben. Welche Zahlen liegen für 2019 und 2020 vor?
Das Sozialreferat und die Gewofag werden gebeten, aufzuschlüsseln, wie viele Vergaben nach welchen Kriterien seit Beschluss des neuen Punktesystems getätigt wurden.
Insbesondere soll explizit auf die Vergabe
-an Senioren ab 75 Jahren
-an Schwangere
-mit Tatbeständen von „Schwarzbezug“ eingegangen werden.
Zudem bitten wir um Auskunft, in wie vielen Fällen ein Punktegleichstand zwischen relativen Neuankömmlingen und langjährig in München lebenden Personen festgestellt und wie oft zugunsten der ein oder anderen Seite entschieden wurde. Bitte mit Begründung für die jeweilige Entscheidung. Wie viele Menschen mit Behinderung von 100 GdB und wie viele ohne Be- hinderung über 75 Jahren sind derzeit auf der Warteliste? Wie viele Wohnungen wurden an Mitarbeiter der LHM mit welchem Punktestand vergeben?
Begründung:
Seit der Änderung sind sechs Monate vergangen und die Auswirkungen der Änderung sollten betrachtet werden, um ggf. nachjustieren zu können. Fehlentwicklungen, die zu Lasten der schwächsten Mitglieder der Stadtgemeinschaft gehören, wie z.B. Senioren und langjährig in München ansäßige Familien, sind zu vermeiden.“
Zu Ihrer Anfrage vom 7.12.2020 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Die im Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 18.7.2014 genannten 15% der Wohnungsvergaben bezogen sich auf den freifinanzierten Wohnungs-bestand der GEWOFAG. Diese Quote ist vertraglich im Belegungsbindungsvertrag festgelegt und hat sich auch in den Folgejahren nicht verändert. Die 15%-Quote wird nicht voll ausgeschöpft. Wohnungen, die sich noch in der Bindung befinden, werden zu 100% durch das Amt für Wohnen und Migration vergeben.
Alle weiteren gewünschten Informationen zu ermitteln, würde einen immensen, referatsübergreifenden Aufwand bedeuten, der in diesem Umfang nicht vom Informationsrecht nach § 68 GeschO gedeckt ist.