Zuweisung von Impfstoff an die Landeshauptstadt München für die Durchführung der Covid-19-Impfung
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Nicola Holtmann, Dirk Höpner, Hans-Peter Mehling, Tobias Ruff und Rudolf Schabl (Fraktion ÖDP/FW) vom 18.1.2021
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Gemäß einer offiziellen Aussage von Bundesgesundheitsminister Spahn am 14.1.21 wurden mit diesem Datum deutschlandweit seit dem 27.12.2020 ca. 840.000 Menschen geimpft. Dies entspricht bei einer aktuell offiziellen Bevölkerungszahl von ca. 83,1 Mio in etwa einem Anteil von 1 % der deutschen Bevölkerung.
München hat aktuell eine Gesamtbevölkerung von ca. 1,56 Mio. Dies ent- spricht einem Anteil von ca. 1,88% der deutschen Bevölkerung. Die durchschnittliche Demographische Verteilung der Münchner Stadtbevölkerung weist keine wesentlichen Abweichungen gegenüber den demographischen Zahlen der deutschen Gesamtbevölkerung auf.
Nach Aussage der verantwortlichen Personen aus dem Münchner Gesundheitsreferat für die Organisation und Durchführung der Covid-19-Impfung in München wurde im Rahmen des „Runden Tisch Corona“ am 14.1.21 bekannt gegeben, dass trotz bester infrastruktureller und logistischer Vorbereitungen im Zuständigkeitsbereich und Verwendung aller bislang der Stadt zugewiesenen Impfdosen (unter Beachtung der Zurückhaltung entsprechender Dosen für die jeweilige Zweitimpfung) bislang nur etwa ½% der Münchner Bevölkerung geimpft werden konnte. Logistisch und auch infrastrukturell wäre eine deutlich größere Zahl von Impfungen möglich gewesen, wenn mehr Impfstoff zugewiesen und geliefert worden wäre. Bei einer gleichmäßigen Verteilung der deutschen Impfkontingente hätte München also auf der Basis der vorgenannten Zahlen bis zum 14.1.2021 die ca. 3,5-fache Menge an Impfstoff erhalten müssen und auch logistisch und infrastrukturell verimpfen können“.
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wie viele Dosen Impfstoff hat München zwischen dem 27.12.2020 und dem 14.1.2021 kontingentiert zugewiesen bekommen?
Antwort:
Das Impfzentrum München hat in der Zeit vom 27.12.2020 bis 14.1.2021 insgesamt 12.775 Dosen verteilt auf fünf Liefertermine geliefert bekommen.
Frage 2:
Wie viele Dosen Impfstoff wurden in München seit dem 27.12.2020 bis zum 14.1.2021 tatsächlich verimpft und für die Zweitimpfung eingelagert?
Antwort:
Das Impfzentrum München hat in der Zeit vom 27.12.2020 bis 14.1.2021 insgesamt 12.175 Dosen verbraucht. Der tagesaktuelle Restbestand, der nachfolgend verimpft wurde, betrug 600 Dosen.
Für Zweitimpfungen wurden seitens der Landeshauptstadt München keine Dosen eingelagert, da diese Impfstoffe aufgetaut nur kurzfristig lagerfähig sind.
Frage 3:
Welche Möglichkeiten hat die Stadt München, gegenüber den in Bayern für die Verteilung des Impfstoffs zuständigen Stellen zu kontrollieren, ob die Zuweisung der Impfstoffmenge an die Stadt auch dem Münchner Bevölkerungsanteil von ca. 13% an der Bayerischen Gesamtbevölkerung entspricht?
Antwort:
Zwischen Bundesregierung und Bundesländern wurde vereinbart, dass die Impfstoffe entsprechend des jeweiligen Bevölkerungsanteils verteilt werden. Auf Landesebene sollte jedoch weiter differenziert werden, damit bei der Weiterverteilung auch individuelle Gegebenheiten berücksichtigt werden können.
Die Landeshauptstadt München hat sich beim Freistaat dafür eingesetzt, dass die spezifischen Münchner Rahmenbedingungen ausreichend berücksichtigt werden. Dazu zählen unter anderem die Bevölkerungsdichte, die in München mehr als 25 mal so hoch ist wie die Bevölkerungsdichte Bayerns sowie die hohe Anzahl der Bewohner*innen in stationären Pflegeeinrichtungen in München mit 59 Einrichtungen und 8.442 Plätzen. Zudem ist die Kliniklandschaft in München zu berücksichtigen und stellt darüber hinaus ein zentrales medizinisches Versorgungszentrum für den gesamten Freistaat, insbesondere aber für Oberbayern dar.
Frage 4:
Besteht ein Informationsaustausch zwischen der Bayerischen Staatsregierung und der Münchner Stadtregierung hinsichtlich der Kontrollmöglichkeiten, ob Bayern den ihm zustehenden Anteil an Impfdosen aus den Lieferungen an die Bundesrepublik Deutschland, gemessen am Gesamtbevölkerungsanteil zwischen dem 27.12.2020 und dem 14.1.2021 auch erhalten hat?
Antwort:
Die Münchner Stadtspitze steht im kontinuierlichen und engen Austausch mit der Bayerischen Staatsregierung. In diesem Kontext wird selbstverständlich auch die Zuteilung von Impfstoffen immer wieder thematisiert.