(23.8.2021– teilweise voraus) Ab heute gilt für München die Inzidenz einstufung „über 35“. Gleichzeitig ist am heutigen Montag auch die Neufassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten, mit der die Bund-Länder-Beschlüsse vom 10. August für Bayern umgesetzt werden.
Damit gilt in München ab heute die 3G-Regel (Zutritt nur für Getestete, Geimpfte und Genesene)
- bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen aus besonderem Anlass in geschlossenen Räumen,
- für die Innengastronomie,
- für Indoor-Sport und
- kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen und Kinos, sofern sie in geschlossenen Räumen stattfinden,
- für Angebote in geschlossenen Räumen von Freizeitparks, Indoorspielplätzen und vergleichbaren ortsfesten Freizeiteinrichtungen, Badeanstalten, Hotelschwimmbädern, Thermen, Wellnesszentren, Saunen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen
- sowie bei körpernahen Dienstleistungen und
- bei Besuchen in Krankenhäusern.
Von der 3G-Regel ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren sowie Schüler*innen. Die Ausnahmeregelung für Schüler*innen gilt laut bayerischem Gesundheitsministerium auch in den Ferien.
Kulturelle oder sportliche Großveranstaltungen mit (bundes)länderübergreifendem Charakter sind auf Basis der 3G-Regel inzidenzunabhängig mit bis zu 25.000 Zuschauer*innen möglich (maximal 50 Prozent der Veranstaltungsstätten-Höchstkapazität).
Außerdem müssen Übernachtungsgäste von Beherbergungsbetrieben jetzt nicht nur bei der Ankunft, sondern auch alle weiteren 72 Stunden einen Testnachweis vorlegen, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind.