SV Stadtwerke – Nutzungszeitraum für die Sportflächen maximal
ausnutzen
Antrag Stadträtinnen Sabine Bär, Beatrix Burkhardt und Ulrike Grimm (CSU-Fraktion) vom 19.5.2021
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Sie beantragen, dass die Stadtwerke München (SWM) die Nutzungsmöglichkeiten für die Sportanlage des SV Stadtwerke an der Lauensteinstraße auf den maximal vertretbaren Rahmen bis kurz vor Beginn der Baumaßnahme verlängern und somit den Sportbetrieb mindestens bis zum Sommer 2022 ermöglichen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Vertragsgestaltung der SWM mit dem SV Stadtwerke hinsichtlich der Nutzung der SWM-eigenen Flächen fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der SWM. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Wir haben die SWM um Stellungnahme gebeten, die Folgendes mitteilten:
„Mit Antrag der CSU-Fraktion im Stadtrat vom 19.5.2021 soll dem Sportverein Stadtwerke eine weitere Nutzungsverlängerung der Sportflächen an der Lauensteinstraße 9 bis Ende Juni 2022 eingeräumt werden, weil eine ersatzweise Flächenerweiterung des Sportgeländes des DJK nicht zu erwarten sei. Es ist weiter ausgeführt, dass der Trainings- und Spielbetrieb im Rahmen der DFB-Regelungen andernfalls erheblich gefährdet sei.
Im Zuge der erforderlichen Erweiterung des Trambahnbetriebshofes Ständlerstraße wurde das Sportgelände an der Lauensteinstraße überplant und der Mietvertrag mit dem SV Stadtwerke entsprechend zum 31.12.2021 gekündigt. Im Interesse, dem SV Stadtwerke den Übergang zu erleichtern, wurde bereits eine Verlängerung der Nutzung bis Februar 2022 gestattet. Entsprechender Gestattungsvertrag liegt dem Sportverein Stadtwerke vor.
Abweichend vom eingangs erwähnten Antrag der CSU-Fraktion im Stadtrat können die SWM nach eingehender Prüfung der Bauplanungen denTrainings- und Spielbetrieb des SV Stadtwerke über den Monat Juni 2022 hinaus noch bis 31. Juli 2022 ermöglichen.
Der zeitlich geplante Rückbau der Hochbauten, beginnend ab 1.3.2022, ist jedoch nicht verschiebbar. Deshalb werden parallel zum Trainings- und Spielbetrieb Baulogistikflächen und Bausicherungsabstände einzuhalten sein. Die Bespielbarkeit des großen Kunstrasenplatzes kann jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt in vollem Umfang zugesichert werden.
Spätestens ab 1. August 2022 werden die Abbrucharbeiten jedoch soweit fortgeschritten sein, dass das gesamte Gelände nicht mehr zugänglich ist. Deswegen muss auch aus Gründen der Verkehrssicherungspflichten dann eine Sperrung des Areals erfolgen.
Die SWM hoffen nun mit ihren Bemühungen sowohl die geplanten Baumaßnahmen als auch den Trainings- und Spielbetrieb des Sportvereins in Einklang zu bringen und damit den Wünschen und Anliegen des Vereinssportes entsprechen zu können.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.