Information der Münchner Kliniken und Ärzte über die Ersatzmöglichkeit von Ivermectin bei Covid 19-Erkrankungen
Dringlichkeitsantrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 4.5.2021
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, dass das Gesundheitsreferat (GSR) auf die Möglichkeit verweisen soll, Ivermectin für die Behandlung von Covid 19-Erkrankungen einzusetzen. Der Inhalt des Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt.
Zu Ihrem Antrag vom 4.5.2021 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Ivermectin ist in Deutschland und der Europäischen Union nicht zur Behandlung von Covid-19 Erkrankungen zugelassen.
Zugelassene Behandlungsindikationen bestehen im Bereich von Parasiten- erkrankungen sowie in der Veterinärmedizin.
Laborstudien ergaben, dass Ivermectin die Vermehrungsfähigkeit von SARS-CoV-2 (dem Virus, das COVID-19 verursacht) blockieren kann.
Die dazu notwendige Konzentration ist jedoch wesentlich höher, als es derzeit zugelassene Dosierungen erlauben. Dies kann vermehrt toxische Nebenwirkungen, insbesondere verbunden mit neurologischen Schäden, mit sich bringen.
Einige der von der European Medicines Agency (EMA) untersuchten klinischen Studien zeigten keinen, andere lediglich einen möglichen Nutzen. Die meisten Studien waren klein und wiesen zusätzliche Einschränkungen auf, wie z.B. unterschiedliche Dosierungen oder die Verwendung von weiteren Arzneimitteln.
Die EMA kam daher zum Schluss, dass die derzeit verfügbaren Erkenntnisse nicht ausreichen, um die Anwendung von Ivermectin bei COVID-19 außerhalb kontrollierter klinischer Studien zu unterstützen.
Bei der als Referenz erwähnten FLCCC handelt es sich um eine Interessengemeinschaft, jedoch nicht um eine anerkannte Fachgesellschaft. DieFLCCC weist in ihrem Disclaimer selbst darauf hin, dass die dargestellten Therapieverfahren keinen medizinischen Konsens darstellen.
Die Münchner Kliniken und Ärzt*innen entscheiden selbstständig über eine Teilnahme an bzw. die Durchführung von klinischen Studien zu Medikamenten. Es besteht grundsätzlich ärztliche Therapiefreiheit.
Das Gesundheitsreferat erteilt daher keine Empfehlungen zum Einsatz nicht zugelassener Medikamente und weist auch nicht auf solche hin.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.