Mangelnde Schwimmfähigkeit bei Schulkindern aufholen
Anträge Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 28.5.2021, 22.6.2021 und 7.7.2021
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 28.5.2021, 22.6.2021 und 7.7.2021 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass das Referat für Bildung und Sport bis nach den Sommerferien ein Konzept für vermehrten Schwimmunterricht für Münchner Grundschulkinder erarbeitet. Der entfallene Schwimmunterricht dieses Schuljahres soll schnellstmöglich aufgeholt werden. Nach Möglichkeit sollen Intensivkurse angeboten werden für Kinder, die bisher überhaupt nicht schwimmen gelernt haben. Wo es organisatorisch nicht anders möglich ist, können die Schwimmstunden anstelle des „normalen“ Sportunterrichts stattfinden.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Derzeit verfügt die Landeshauptstadt München über 33 Schulschwimmbäder, an denen lehrplanmäßiger Schwimmunterricht angeboten wird. In den städtischen Schulschwimmbädern konnte jedoch nicht allen Münchner Schulen Nutzungszeiten für den lehrplanmäßigen Schwimmunterricht angeboten werden. Das Referat für Bildung und Sport mietet daher seit Jahren auch ergänzend in geeigneten und verfügbaren Hallenbädern der Stadtwerke München und von privaten Betreibern Nutzungszeiten an. Damit die Schwimmbedarfe auch künftig abgedeckt werden können, hat der Stadtrat am 19.9.2018 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V12007) im gemeinsamen Sport- und Bildungsausschuss das Infrastrukturkonzept für die Münchner Schulschwimmbäder beschlossen, das die Grundlage für flächendeckende Schwimmangebote darstellt. Zudem wurde der Bau zusätzlicher Schulschwimmbäder beschlossen, die sukzessive entstehen (u.a. zuletzt in Freiham).Damit ist sichergestellt, dass grundsätzlich die notwendige Infrastruktur bereitsteht, um die bestehenden Schwimmbedarfe abzudecken. Die Sorge um die Schwimmfähigkeit ist also weniger den fehlenden Ressourcen geschuldet, als vielmehr den pandemiebedingten Vorgaben des Freistaates Bayern, der coronabedingt erst mit Inkrafttreten der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung die Nutzung von Sporträumen und damit auch die Öffnung der Schulschwimmbäder seit dem 7.6.2021 wieder erlaubt.
Die Landeshauptstadt München hat daraufhin umgehend die Schulschwimmbäder für das Schul- und Vereinsschwimmen wieder geöffnet. Ein Nachholen des entfallenen Schwimmunterrichts kann daher ab sofort erfolgen.
Als Sachkostenträger kann die Landeshauptstadt München (LHM) jedoch keine Vorgaben hinsichtlich der pädagogischen Arbeit der Schulen, insbesondere der Grundschulen machen, so dass das „Umwidmen“ der Sportstunden zu Schwimmstunden außerhalb des Einflussbereichs der LHM liegt.
Als Sachkostenträger kann die LHM jedoch zusätzliche Angebote machen oder die Schwimmlehrkräfte in den Schulen bei der Erteilung des Schwimmunterrichts unterstützen. So werden bereits seit einiger Zeit als freiwillige Leistung Sportförderlehrkräfte angeboten, die für Gruppenteilungen (sog. Differenzierungshilfen) abgerufen werden können. Durch Mehrfachbelegungen lässt sich zudem die Auslastung der Schulschwimmbäder steigern.
Das Thema „sicheres Schwimmen“ wird seit geraumer Zeit kontrovers und angeregt diskutiert. Die Beschlusslage der LHM fordert die Schwimmfähigkeit „Seepferdchen“ am Ende der vierten Klasse. Diese Schwimmfähigkeit wird in der Regel auch bei fast allen Schüler*innen erreicht. Es ist die Auffassung der DLRG, dass die im „Seepferdchen“ geforderten Fähigkeiten (25m Schwimmen, Sprung vom Beckenrand und Herauftauchen eines Gegenstands aus brusttiefem Wasser) nicht ausreichen, um das Attribut „sichere/r Schwimmer*in“ zu erlangen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass jedoch derzeit das in der Beschlusslage geforderte Kompetenzniveau bei den Schüler*innen in der Regel erreicht wird. Für eine Veränderung des angestrebten Kompetenzniveaus müsste die Finanzierung für die Mehrkosten zur Erreichung diesesdann neu zu definierenden Kompetenzniveaus der Münchner Schüler*innen zum Ende der vierten Jahrgangsstufe durch den Stadtrat sichergestellt werden.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.