Nachnutzung auf dem Gelände des Schwabinger Krankenhauses
Antrag Stadtrats-Mitglieder Michael Dzeba, Dr. Evelyne Menges, Alexander Reissl und Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 14.4.2021
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München (LHM), Kommunalreferat (KR), auf, dem Stadtrat die bisherigen Überlegungen und Planungen für die Nachnutzung der Gebäude und Flächen des Schwabinger Krankenhauses, die die München Klinik (MüK) nach der Fertigstellung des Klinikneubaus nicht mehr nutzen wird, vorzustellen. Dabei sei auch die Nutzung des Hauses 20, das „Bild“ des Klinikums mit dem Hauptzugang, darzustellen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 14.4.2021 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Für die Nachnutzungsflächen auf dem Gelände des Klinikums Schwabing kann die Entwicklung gemäß dem „Nachnutzungskonzept Klinikgelände Schwabing“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 10353) aufgezeigt werden. Bisher wurden die Bettenhäuser 1, 2 und 3, das Haus 9/45, das Haus 27/29, das Haus 17 und das Haus 18 als Nachnutzungsflächen von der MüK an die LHM zurückgegeben. Der Stadtrat hat für die Nachnutzung der Flächen grundsätzlich eine medizinische oder medizinnahe Nutzung beschlossen.
Der aktuelle Sachstand für die o. g. Gebäude stellt sich wie folgt dar: -Für die Bettenhäuser 1 und 2 befindet sich derzeit ein Projekt zum Wohnen für Pflegekräfte in Vorbereitung. Die Projektfreigabe erfolgte mit Beschluss der Vollversammlung am 23.6.2021 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 03111).
-Das Bettenhaus 3 wird durch die MüK als Pandemie-Station genutzt. Der Zeitpunkt der Beendigung dieser Nutzung ist nicht abzusehen, daher sind konkrete Planungen für eine Nachnutzung derzeit nicht möglich. Überlegungen finden mittelfristiger Art statt.
-Auch Haus 27/29 ist durch Nutzungen der MüK und weitere externe Zwischennutzungen belegt. Parallel erfolgt die Prüfung, ob unter Einbeziehung von Haus 27 und einem Neubaupotential, das sich durch einen Abriss von Funktionsgebäuden im nördlichen Bereich des Klinikgeländes ab dem Jahr 2028 ergeben könnte, eine geriatrische Reha-Einrichtung ermöglicht werden kann.Der im o. g. Beschluss vorgesehene Abbruch des Gebäudes 27 wurde bisher von der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Landesamt für Denkmalpflege abgelehnt.
-Aktuell wird für Haus 9/45 eine Machbarkeitsstudie durch das Referat für Bildung und Sport (RBS) zur Nutzung für städtische Belange erarbeitet. -Der Abbruch von Haus 17 wurde ausgeschrieben und erfolgt voraussichtlich noch in diesem Jahr.
-Haus 18 ist langfristig zum Betreiben einer Suchtklinik vermietet.
Für weitere voraussichtliche Rückgabeflächen nach Fertigstellung des Klinikneubaus werden derzeit durch die Beteiligten des Arbeitskreises Nachnutzung Rückgabepakete erarbeitet, die Abhängigkeiten der Flächen untereinander (z.B. aufgrund von Erschließungen und Spartenversorgungen) berücksichtigen. Nach derzeitigem Arbeitsstand wird es zu weiteren Flächenrückgaben frühestens ab 2026 kommen. Konkrete Zeitpunkte wurden bisher jedoch nicht von der MüK bestätigt. Insofern kann dazu seitens des KR keine valide Aussage getroffen werden.
Konkret für Haus 20 erscheint eine Rückgabe im Jahr 2027 im Paket mit dem gesamten Gebäudekomplex Haus 20, 21 und 22 möglich. Wie aus der Machbarkeitsstudie der MüK hervorgeht, ist die wirtschaftliche Nutzung des Gebäudes aber sehr schwierig. Die Räumlichkeiten eignen sich nach Aussage der MüK nicht für einen Verwaltungsstandort. Deshalb werden die Voraussetzungen (Denkmalschutz, Spartenversorgung, Übernahme von Mietverhältnissen, städtische Bedarfe etc.) als Grundlage für Überlegungen zum Nachnutzungspotential geprüft.
Grundsätzlich hat die Erfahrung im Bereich der Nachnutzungen auf dem Klinikgelände gezeigt, dass aufgrund verschiedener Faktoren angedachte Nachnutzungen schwer zu verwirklichen sind. Die denkmalgeschützten Gebäudekubaturen und Grundrisse entsprechen nicht modernen Anforderungen an eine medizinische, medizinnahe oder für die Verwaltung geeignete Nutzung. Der Umbau der denkmalgeschützten Gebäude gestaltet sich aufwändig und ist selbst mit erheblichen Zuschüssen nur langfristig wirtschaftlich. Dennoch ist das KR an einer bestmöglichen Nachnutzung interessiert.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.