Das Atelier von Bildhauer Toni Preis bekommt endlich wieder Strom!
Antrag Stadtrat Dirk Höpner (Fraktion ÖDP/FW) vom 4.3.2021
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Das Kommunalreferat (KR) wurde mit der Beantwortung Ihres Antrages vom 4.3.2021 beauftragt, in dem Sie die Landeshauptstadt München (LHM) bitten, das Atelier des Bildhauers Toni Preis auf dem städtischen Grundstück Lassallestraße 54 mit Strom zu versorgen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 4.3.2021 teilen wir Ihnen deshalb Folgendes mit:
Die LHM hat im Jahr 2013 das Flurstück 910/1 in der Lassallestraße 54 in Feldmoching im Rahmen ihres Vorkaufsrechtes zur Umsetzung des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 22, der für dieses Grundstück eine öffentliche Grünfläche vorsieht, erworben.
Dieses Grundstück besteht aus dem vorgenannten städtischen Flurstück und aus den weiteren nichtstädtischen Flurstücken 909 und 910. Der Eigentümer der nichtstädtischen Flurstücke (Nachbarseigentümer) war auch Eigentümer bzw. Nutzer aller auf diesem Grundstück befindlichen bau- und planungsrechtswidrigen Gebäude, einschließlich der Stromleitungen.
Zwischen dem Nachbarseigentümer und der LHM bestand ein Mietverhältnis über das städtische Flurstück, das allerdings aufgrund vertragswidrigen Verhaltens und aufgrund künftiger Umsetzung des Bebauungsplanes durch das KR zum 30.4.2018 beendet wurde. Im Rahmen dieses Mietverhältnisses vermietete der Nachbarseigentümer Herrn Preis das auf dem städtischen Flurstück stehende Gebäude als Atelier und versorgte es mit Strom und Wasser. Das KR selbst hatte mit Herrn Preis weder ein Mietverhältnis noch dessen Atelier mit Strom versorgt. In Kenntnis der Vertrags- und Baurechtswidrigkeit duldete es zu Gunsten von Herrn Preis dessen Mietverhältnis, zumindest bis zur Umsetzung des Bebauungsplanes.Entgegen bauaufsichtsrechtlicher und gemeindeordnungsrechtlicher Vorgaben hat das KR das Künstleratelier darüber hinaus von der Abrissverfügung aller auf dem Grundstück bestehender Gebäude (Anerkenntnisurteil vom 8.5.2019) ausgenommen und Herrn Preis eine unentgeltliche vorübergehende Bleibemöglichkeit auf dem städtischen Flurstück gewährt, bis er alternative Räumlichkeiten gefunden hat. Um Herrn Preis zu unterstützen, hat das KR Herrn Preis mehrere alternative Standorte zur Verlagerung seines Ateliers angeboten, die er abgelehnt hat. Das KR hat Herrn Preis geraten, sich mit den Nachbarn über eine Stromversorgung zu einigen.
Die Stadt kann jedoch die kostenintensiven Spartenanschlüsse für Strom nicht selbst legen und damit eine lediglich vorübergehend geduldete Nutzung zulassen, die gegen bau- und planungsrechtliche Vorgaben verstößt. Um Herrn Preis dennoch zu unterstützen, stimmt das Kommunalreferat einer Stromversorgung des Ateliers allenfalls dahingehend zu, dass Herr Preis selbst den Stromanschluss beauftragt und damit Vertragspartner des Stromversorgungsunternehmens wird und hierfür wie auch für die laufenden Energiekosten aufkommt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.