Antrag auf Einbeziehung der Ersatzbeschaffung von Möbeln für die LHM in das Circular Economy Konzept zur Nachhaltigkeitsverbesserung
Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 15.2.2021
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München (LHM), Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), auf, die Ersatzbeschaffung von Büromöbeln für die LHM in das Circular Economy -Konzept mit einzubeziehen. Ziel sei die Reparatur und Wiederverwendung durch die LHM oder Zweitverwendung durch Bürger gegen Entgelt.
Begründet wird der Antrag damit, dass am 2.7.2020 mit der Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 00498 beschlossen wurde, dass der AWM ein Zero-Waste-Konzept erarbeitet. Unter Punkt 4.3.3.4 – Unterstützung der Münchner Repair Cafés – werde geprüft, ob die LHM dem Reparaturnetzwerk Repa-Net beitreten könne. An diesem Punkt böte sich an, dies nicht nur für die reparaturbedürftigen Gegenstände von Bürgern sondern z.B. auch für Büromöbel der LHM zu implementieren.
Wie aus den Vorlagen Nr. 20-26/V 02291 und 02292 zu den Büromöbelrahmenverträgen zu erkennen wäre, würden offensichtlich bislang jährlich 12.000 Stühle, 1.000 Tische und 275 Kleiderständer entsorgt. Ein Mitglied des Stadtrates habe in der Sitzung am 27.1.2021 gesagt, dass man sich über Bürostühle im Rathaushof wundere, die mit einem Zettel zur Entsorgung bestimmt wurden.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch ein laufendes Geschäft, dessen Besorgung nach Art. 88 Abs. 3 Satz 1 GO i. V. m. der Betriebssatzung des AWM der Werkleitung obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich, da die Entscheidung, ob und inwieweit ausrangierte Büromöbel der LHM (gewerbliche Abfälle) künftig über die Wertstoffhöfe entsorgt bzw. repariert werden, zu den laufenden Angelegenheiten des AWM gehört.
Zu Ihrem Antrag vom 15.2.2021 teile ich Ihnen Folgendes mit:Wir bitten um Verständnis, dass die geforderte Leistung aus Kapazitätsgründen auf den Wertstoffhöfen und in der Halle 2 nicht erbracht werden kann. Unabhängig davon würde man zudem eine entsprechende, derzeit noch nicht vorhandene Datenbank für die Erfassung benötigen. Eine Hereinnahme von gewerblich genutzten Möbeln ist überdies gebührenrechtlich problematisch, da Wertstoffhöfe für Abfälle aus Privathaushalten vorgesehen sind und über private Müllgebühren finanziert werden. Wir sehen dieses gesamtstädtische Thema deshalb im hierfür verantwortlichen Bereich der nachhaltigen Beschaffung.
Der AWM wird den Aspekt der Wiederverwendung von städtischen Büromöbeln natürlich demnach in das Zero Waste -Projekt einfließen lassen und dort verankern. Das Konzept wird voraussichtlich im 1. Halbjahr 2022 dem Stadtrat vorgelegt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.