(2.9.2021 – teilweise voraus) Die Organisator*innen des Klimacamps haben der Presse ihr Unverständnis für erforderliche behördliche Auflagen mitgeteilt. Beabsichtigt ist eine Zeltstadt mit Übernachtung vom 7. bis 12. September auf der Theresienwiese, als Protest gegen die zeitgleich in München stattfindende Messe IAA MOBILITY 2021. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) als zuständige Versammlungsbehörde stand dazu mit den Organisator*innen in einem bislang konstruktiven Austausch. Die Möglichkeit, das Klimacamp wie angemeldet auf der Theresienwiese durchzuführen, wird weiterhin geprüft.
Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle: „Es ist sehr schade, dass der Veranstalter sich jetzt offenbar dazu entschieden hat, den bewährten Weg der Kooperationsgespräche zu verlassen. Stattdessen nun eine Litanei von Vorwürfen – von massiver Behinderung zivilgesellschaftlichen Protests über Schikane bis hin zur Beschneidung der Versammlungsfreiheit. Das ist absurd. Die Absicht, ein Klimacamp durchzuführen, wurde dem KVR am 30. Mai mitgeteilt. Das erste große Kooperationsgespräch mit sechs beteiligten städtischen Referaten und dem Polizeipräsidium München konnte aber erst am 20. August stattfinden. Erst dann hatte der Veranstalter alle für die Prüfung notwendigen Unterlagen vorgelegt. Bei den regelmäßigen telefonischen Kontakten, dem E-Mail-Austausch und den Kooperationsgesprächen kann auch nicht von zähen Verhandlungen gesprochen werden. Es handelt sich um gesetzlich vorgeschriebene Kooperationen, die beiden Seiten dazu dienen, Unklarheiten auszuräumen und Lösungen zu erarbeiten. Dabei hat der Veranstalter die Parameter der Versammlung immer wieder geändert, so dass wiederholt neu in die Prüfung eingestiegen werden musste und weitere Stellen beteiligt werden mussten.
Der Bescheid wurde tatsächlich noch nicht erlassen. Das liegt zum einen daran, dass die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freisaats berücksichtigt werden muss, die eine Überprüfung der Hygieneauflagen seitens des Gesundheitsreferats nach sich ziehen wird. Zum anderen hängt das Verwaltungsverfahren auch maßgeblich von der Kooperationsbereitschaft des Veranstalters ab. Die vom KVR wiederholt vorgeschlagenen Möglichkeiten, eine schnelle kooperative Lösung herbeizuführen, hat der Veranstalter vollumfänglich abgelehnt. Im Versammlungsrecht werden Beschränkungen erlassen, wenn dies zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendig und verhältnismäßig ist. Beim Klimacamp wird kein anderer Maßstab angesetzt.“
Ein entscheidender Faktor für die Frage, in welcher Form das Klimacamp auf der Theresienwiese stattfinden kann, ist die für den Messe-Samstag, 11. September, angemeldete Radsternfahrt des ADFC durch das Stadtgebiet mit mehr als 30.000 erwarteten Personen und ein Demonstrationszug der Naturfreunde Deutschlands durch die Innenstadt mit rund 10.000 erwarteten Personen. Beide Veranstalter wollen die Theresienwiese gemeinsam für eine große gemeinsame Schlusskundgebung nutzen, welche die Theresienwiese fast vollständig belegen würde – auf der sich an diesem Tag aber auch noch immer das Klimacamp befinden soll. Für das Klimacamp wurden in der Spitze 1.500 Personen angemeldet, verbunden mit einer entsprechenden Zahl an Schlaf- und Gemeinschaftszelten sowie einer Küche. Begleitende Infrastruktur spielt im Versammlungsrecht eine untergeordnete Rolle. Eine Versammlung ist vor allem zur Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung da.