(7.9.2021 – teilweise voraus) Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat den Eilantrag des Veranstalters gegen die behördlichen Auflagen für das Protestcamp auf der Theresienwiese mit Übernachtung von bis zu 1.500 Personen während der IAA MOBILITY 2021 weitgehend als unbegründet abgelehnt. Damit folgt das Gericht der Argumentation des Kreisverwaltungsreferats einschließlich des Verbots von Zirkuszelten, lediglich der Betrieb einer größeren Feldküche muss aus Sicht des Gerichts zulässig sein.
Das Protestcamp ist eine sechs Tage währende Dauerdemonstration, also eine Versammlung. Die Versammlung ist zeitlich von Dienstag, 7. September, 8 Uhr, bis Sonntag, 12. September, 21 Uhr begrenzt. Der Aufbau konnte bereits am Freitag, 3. September, beginnen. Der Abbau muss bis Mittwoch, 15. September, 23.30 Uhr, vollständig abgeschlossen sein. Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Rechtsgut mit Verfassungsrang. Das Kreisverwaltungsreferat hat als Versammlungsbehörde die Aufgabe, in jedem Einzelfall sorgsam zwischen dem Versammlungsrecht und möglicherweise gegenläufigen Interessen der Öffentlichkeit, Sicherheitsbelangen und dem Infektionsschutz abzuwägen.
Bestehenden Sicherheitsbedenken wird mit verschiedenen Beschränkungen begegnet, zum Infektionsschutz wurden auf Grundlage einer infektiologischen Bewertung des städtischen Gesundheitsreferats klare Festlegungen getroffen. Zum Infektionsschutz besteht Maskenpflicht, außer in den Übernachtungszelten oder bei festem Sitzplatz. Die Teilnehmerzahl ist auf 1.500 Personen beschränkt. Während der Versammlung ist es den Teilnehmenden untersagt, Glasgefäße mit sich zu führen. Außerdem gilt rund um die Uhr ein Alkoholkonsumverbot.
Es dürfen Übernachtungszelte und Zelte zum Lagern von für die Versammlung notwendigen Gegenständen aufgebaut werden, außerdem ein Sanitätszelt. Eine Übernachtung ist nur mit 3G-Nachweis und nur nach Voranmeldung bei den Organisator*innen möglich. Der Abstand zwischen den Übernachtungszelten muss nach allen Seiten mindestens drei Meter betragen. In den Übernachtungszelten muss zwischen den Personen der Mindestabstand eingehalten werden können.
Eine uneingeschränkte Durchsicht von außen in das Protestcamp muss möglich sein, Bauzäune dürfen nicht fest verbunden werden. Das Verketten von Transparenten, Stellwänden und Pavillons ist untersagt. Paletten, Stühle, Seitenwände, Stellwände und Infotische dürfen nicht zum Errichten einer Umfriedung verwendet werden. Bis auf die Übernachtungszelte sind die Zelte und Pavillons nach allen Seiten offen zu halten. Es ist für eine ausreichende Zahl an Toiletten und Waschgelegenheiten zu sorgen. Zugelassen sind außerdem 15 Pavillons, weitere sind je nach Bedarf bei schlechtem Wetter möglich. Außerdem gelten die üblichen Auflagen zu Brandschutz, Unfallverhütung und Lärmschutz. Das Mitführen von Hunden ist untersagt. Das gilt nicht für ausgebildete Assistenzhunde, deren Notwendigkeit nachweisbar sein muss. Bei unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Sicherheit kann eine Versammlung als letztes Mittel aufgelöst werden.