„Aktionsprogramm Aufholen nach Corona“ der Bundesregierung – was springt für die Stadt München raus?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Barbara Likus, Cumali Naz, Lena Odell, Julia Schönfeld-Knor, Felix Sproll (SPD/Volt-Fraktion) und Anja Berger, Mona Fuchs, Hannah Gerstenkorn, Nimet Gökmenoglu, Sofie Langmeier, Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 28.6.2021
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihre Anfrage vom 28.6.2021 nehme ich Bezug.
Zum Sachverhalt, der Ihrer Anfrage zugrundeliegt, schildern Sie Folgendes:
„Das Bundeskabinett hatte im Mai das ‚Aktionsprogramm Aufholen nach Corona‘ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beschlossen, welches mit einer Fülle von Maßnahmen und einem Finanzvolumen in Höhe von 2 Mrd. Euro die Kinder und Jugendlichen, die von der Corona-Pandemie schwer getroffen worden sind, unterstützt und fordert. Allein 1 Mrd. Euro ist für den Abbau von Lernrückständen, die durch die Pandemie entstanden sind vorgesehen. Außerdem werden 100 Mio. Euro für die Schaffung von 1.000 sog. Sprachschulen bereitgestellt.
Zusätzlich werden Familien mit niederschwelligem Einkommen beispielsweise bei der Finanzierung von Elternkursen zur Sprachverbesserung unterstützt (Umfang 50 Mio.). Auch außerschulische Angebote werden mit einer Investition von 530 Mio. Euro gefördert. Davon erhalten unter anderem Eltern eine einmalige Geldleistung in Höhe von 100 Euro pro Kind. Darüber hinaus werden die Schulsozialarbeit, Freiwilligendienstleistende und die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung finanzkräftig gefördert.
Die Verwaltung wird gebeten, darzustellen, inwiefern die Stadt München durch das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona“ profitiert.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Das ‚Aktionsprogramm Aufholen nach Corona‘ umfasst ein 2 Mrd. Euro-Budget. Welcher Förderumfang entfällt davon auf die Stadt München?
Antwort: 1. Abbau von Lernrückständen im schulischen Bereich (1. Mrd. Euro)
Die Mittel dienen für Maßnahmen zur Bewältigung pandemiebedingter Lernrückstände sowie zur Förderung von Kernkompetenzen .
Hierzu wurden dem Stadtrat bereits zwei Beschlüsse vorgelegt („Umwidmung der coronabedingten Aufwendungen für Vertretungslehrkräfte zur Fortsetzung des Förderprogramms zum Ausgleich pandemiebedingter Nachteile für Schüler*innen an städtischen Schulen“, Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 03616 vom 9.6.2021 und 20-26/V 03856 vom 28.7.2021).
Den kommunalen Schulträgern sowie Trägern staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen in Bayern (Schulträger) liegt mittlerweile die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms „gemeinsam.Brücken.bauen“ zum Abbau pandemiebedingter Lernrückstände an kommunalen Schulen sowie an privaten Ersatzschulen im Schuljahr 2021/22 (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 30.7.2021, Az IV.10-BS4403.2/140/8) vor (vgl. Anlage 5). Lt. Anlage 2 der Richtlinie wird der Landeshauptstadt München eine Fördersumme für Personalkosten in Höhe von 3.144.770 Euro in Aussicht gestellt.
2. Förderung der frühkindlichen Bildung a) Sprach-Kitas stärken (100 Mio. Euro)
Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ richtet sich an Kindertageseinrichtungen, die von einem überdurchschnittlichen Anteil an Kindern mit sprachlichem Förderbedarf besucht werden und die sich meist in sozialen Brennpunkten befinden. Im Jahr 2016 hat der Stadtrat entschieden, dass sich die Landeshauptstadt München am Bundesprogramm beteiligt. Mit Beschluss vom 19.11.2020 wurde einer Verlängerung bis einschließlich 31.12.2022 zugestimmt.
Derzeit bestehen im Stadtgebiet acht Verbünde mit 31 Kindertageseinrichtungen des Städtischen Trägers und 30 Kindertageseinrichtungen von 18 freigemeinnützigen und sonstigen Trägern der ersten Förderwelle, die durch den Geschäftsbereich KITA fachlich begleitet werden.
Alle Träger wurden durch das Bayerische Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) am 4.6.2021 über das neue Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ und die Möglichkeit einer Interessenbekundung für das Bundesprogramm Sprach-Kitas informiert. Zudem wurden alle bereits am Bundesprogramm „Sprach-Kitas“teilnehmenden Träger am 14.6.2021 durch die Servicestelle Sprach-Kitas über das Aktionsprogramm in Kenntnis gesetzt.
Am 28.7.2021 wurde seitens des Münchner Stadtrats der Umsetzung dieses Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“, welches das Bundeskabinett aktuell auf den Weg gebracht hat, zugestimmt (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 03857). Daraufhin wurde für die städtischen Kitas bereits eine formale Interessenbekundung für die geplanten 20 weiteren Sprach-Kita-Standorte bei der Servicestelle des Bundesprogramms eingereicht. Alle bestehenden und neuen Vorhaben haben außerdem die Möglichkeit, einen „Aufhol-Zuschuss“ und einen „Digitalisierungszuschuss“ zu beantragen. Das gilt sowohl für die bestehenden wie auch die neuen Sprach-Kitas sowie für die Sprach-Kita-Fachberatungen.
Der „Digitalisierungszuschuss” unterstützt pädagogische Fachkräfte beim Einsatz digitaler Medien mit je 900 Euro in den Jahren 2021 und 2022. Der „Aufhol-Zuschuss“ wird in Höhe von 3.400 Euro im Jahr 2021 und 3.200 Euro im Jahr 2022 ausgezahlt. Mit ihm können zum Beispiel pädagogische Materialien zur sprachlichen Bildung beschafft oder zusätzliche pädagogische Angebote realisiert werden – etwa aus der Musik-, Theater- und Sportpädagogik oder Angebote, die sich dem Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Schule widmen.
Mögliche Maßnahmen zur Umsetzung des Aufhol- bzw. Digitalisierungszuschusses sind bei RBS-KITA bereits in konkreter Vorbereitung und die Umsetzung mit Start des neuen Kita-Jahres im September geplant.
Aufgrund der Refinanzierung durch den Bund und die Abdeckung der restlichen Kosten über das vorhandene Referatsbudget entsteht durch die Teilnahme keine zusätzliche Belastung für den städtischen Haushalt. Der Geschäftsbereich KITA kalkuliert mit Erlösen in Höhe von bis zu 428.791 Euro im Jahr 2021 und bis zu 749.573 Euro im Jahr 2022.
b) Frühe Hilfen intensivieren (50 Mio. Euro)
Niederschwellige Unterstützung und Förderung für belastete Familien mit Kindern unter drei Jahren durch die Bundesstiftung Frühe Hilfen.
Zuständigkeit:
Die Stiftung Frühe Hilfen arbeitet mit Landeskoordinationsstellen in den Bundesländern zusammen, dies sind in Bayern das Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS), Landeskoordinierungsstelle Bayern (Leitung) und das Zentrum Bayern Familie und Soziales – Bayerisches Landesjugendamt (ZBFS-BLJA) Landeskoordinierungsstelle Bayern (stellvertretende Leitung).
Im Rahmen des Münchner Modells der Früherkennung und Frühen Hilfen für psychosozial hoch belastete Familien werden die Familienhebammen des Gesundheitsreferats und der freien Träger der Kinder- und Jungendhilfe, sowie die Ehrenamtsprojekte „welcome“ des Stadtjugendamtes, S-II-KJF/A, und „die Familienpatenschaften“ des Trägers Sozialdienst Katholischer Frauen e. V. durch die Bundesstiftung Frühe Hilfen gefördert. Diese Förderung wird jährlich durch das Stadtjugendamt, Stabsstelle Kinderschutz, beantragt.
Der Umfang der Förderung bemisst sich nach der Anzahl der lebend geborenen Kinder im jeweiligen Landkreis bzw. in der jeweiligen kreisfreien Stadt. Für das Förderjahr 2021 steht der Landeshauptstadt München für die Frühen Hilfen eine Fördersumme in Höhe von 752.986,58 Euro zur Verfügung. Der Bund stellt der Bundesstiftung Frühe Hilfen für das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona“ zusätzlich 50 Millionen Euro zur Verfügung. In diesem Rahmen erhält die Landhauptstadt München für das Jahr 2021 durch die Bundesstiftung Frühe Hilfen zusätzliche Fördermittel, die sich auf 233.649,98 Euro belaufen.
3. Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote
Die mögliche Höhe des Förderumfangs für die Stadt München ist derzeit nicht bekannt. Da nur freie Träger entsprechende Mittel aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ beantragen können, wird die Verwaltung die Träger über das Aktionsprogramm hinreichend informieren. Können zusätzliche Mittel aquiriert werden, sollen diese vorrangig für ein erweitertes Angebot für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien genutzt werden.
a) Kinder und Jugendplan ausbauen (50 Mio. Euro)
Verstärktes Angebot von vergünstigten Ferienfreizeiten, Bewegung- und Begegnungsangebote
Für die Förderung von Ferienfreizeiten, Bewegungs- und Begegnungsangeboten aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) gelten die Richtlinien für den Kinder- und Jugendplan des Bundes vom 29.9.2016 (GMBl 41/2016) sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung vom 4.11.2016.
Sobald die Rahmenbedingungen, die Förderrichtlinien und die Zugänge zur Beantragung der Fördermittel des Aktionsprogramms Aufholen nachCorona bekannt sind, gibt die Verwaltung diese Informationen zeitnah an die freien Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit weiter und motiviert diese, sich zu bewerben, damit entsprechend möglichst viele zusätzliche Angebote und Maßnahmen für Kinder und Jugendliche in München geschaffen werden können.
b) Familienferienzeiten erleichtern (50 Mio. Euro)
Zuschüsse für gemeinnützige Familienferienstätten zur Unterstützung von Familien mit geringem Einkommen
Auszeit für Familien in der Corona-Pandemie ermöglichen („Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger von Familienferienstätten und gemeinnützige Träger von weiteren für die Familienerholung geeigneten Einrichtungen unabhängig von ihrer Rechtsform, die seit mindestens 1.12.2019 mit gemeinnützigen Übernachtungsangeboten dauerhaft am Markt tätig sind. Träger und Einrichtungen müssen ihren Sitz in Deutschland haben.“) https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/auszeit-fuer-famili-en-in-der-corona-pandemie-ermoeglichen-183750
c) Kinder und Jugendfreizeiten in den Ländern sichern (70 Mio. Euro)
Mittel für die Länder, um günstige Ferien und Wochenendfreizeiten zu ermöglichen. Angebot durch freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendherbergen und nichtkommerzielle Reiseveranstalter.
d) Außerschulische Angebote zum Abbau von Lernrückständen bei Kindern und Jugendlichen (Aufstockung der vorhandenen Fördermittel um 50 Mio. Euro)
Förderung von Kindern und Jugendlichen durch außerschulische Maßnahmen im Bereich der Kreativität, Persönlichkeitsentwicklung und sozialer Kompetenzen. Partner können Kultur macht Stark oder auch der Bundesverband der Schülerlabore sein.
e) Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt für Kinder, Jugendliche und Familien stärken (30 Mio. Euro)
Förderung erfolgt durch die Dt. Stiftung für Engagement und Ehrenamt. Diese fördert im Rahmen ihres Stiftungszwecks Einzelprojekte in Vereinen, Initiativen und anderen ehrenamtlichen Strukturen:
Keine Förderung für die Landeshauptstadt München.f) Kinder und Jugendliche in Mehrgenerationenhäusern fördern (10 Mio. Euro)
Aufstockung des Bundesprogrammes „Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“.
Unterstützung der Mehrgenerationenhäuser bei kostenlosen Angeboten. Zusammenarbeit mit Kooperationspartner vor Ort (z. B. Schulen, Freizeiteinrichtungen, Sportvereinen)
Mehrgenerationenhäuser („Die rund 530 Mehrgenerationenhäuser können ihre Anträge bis 15.9.2021 stellen, um bis zu 15.000 Euro für das Jahr 2021 zu erhalten. Damit können sowohl Sach- als auch Personalkosten finanziert werden. Eine weitere Förderung von bis zu 20.000 Euro kann für das Jahr 2022 beantragt werden.“) https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktu-elles/alle-meldungen/antragsphase-fuer-mehrgenerationenhaeuser-eroeff-net-183710
g) Freizeitbonus für bedürftige Familien mit kleinen Einkommen, um Kinder und Jugendliche bei Freizeit- und Ferienaktivitäten gezielt zu unterstützen (270 Mio. Euro)
Unterstützung für Kinder und Jugendlichen aus Familien, die aufgrund verschiedener gesetzlicher Grundlagen (SGB, AsylbLG, BVG, WoGG, BKGG) anspruchsberechtigt sind.
Der Kinderfreizeitbonus wird in der Regel automatisch ohne Antrag ausgezahlt. Lediglich Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen, und Familien mit Sozialhilfe stellen dafür einen formlosen Antrag bei der Familienkasse. Der Kinderfreizeitbonus wird ab August 2021 und getrennt von der jeweiligen Leistung (zum Beispiel SGB II) ausgezahlt.
4. Aktion Zukunft – Kinder und Jugendliche im Alltag und in der Schule begleiten und unterstützen (insgesamt 320 Mio. Euro)
Unter dem Dach einer gemeinsamen „Aktion Zukunft“ sollen verschiedene staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure den Einsatz von Mentor*innen oder Freiwilligendienstleistungen zur Bewältigung von Krisenfolgen und Stärkung der sozialen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen ermöglichen. Es sind hierfür zwei Maßnahmen geplant:
a) Unterstützung und Begleitung von Kindern vor Ort, z. B. durch Mentor*innen (100 Mio. Euro)
Im Rahmen der noch zu gründenden „Aktion Zukunft“ sollen mehr Angebote für Kinder und Jugendliche ermöglicht werden.Die mögliche Höhe des Förderumfangs für die Stadt München ist derzeit nicht bekannt. Da nur freie Träger entsprechende Mittel aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ beantragen können, wird die Verwaltung die Träger über das Aktionsprogramm hinreichend informieren. Können zusätzliche Mittel aquiriert werden, sollen diese vorrangig für ein erweitertes Angebot für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien genutzt werden.
b) Zusätzliches Engagement von Freiwilligendienstleistungen ermöglichen (220 Mio. Euro)
in Zusammenarbeit mit dem verschiedenen Freiwilligendiensten (BfD, fsj, FöJ)
Die mögliche Höhe des Förderumfangs für die Stadt München ist derzeit nicht bekannt. Da nur freie Träger entsprechende Mittel aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ beantragen können, wird die Verwaltung die Träger über das Aktionsprogramm hinreichend informieren. Können zusätzliche Mittel aquiriert werden, sollen diese vorrangig für ein erweitertes Angebot für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien genutzt werden.
Ehrenamt (Engagement und Ehrenamt findet in vielen Organisationsformen statt, weshalb das Förderprogramm ZukunftsMUT einem breiten Kreis an Organisationen eine Antragsstellung ermöglicht.
Anträge können von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Kirchengemeinden) und juristischen Personen des privaten Rechts (z. B. Vereine und Stiftungen) gestellt werden, wobei letztere als gemeinnützig anerkannt sein müssen (§§ 51 ff. Abgabenordnung (AO). Politische Parteien, Gebietskörperschaften (z. B. Landkreise, Städte und Gemeinden), Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie nicht rechtsfähige Organisationen bzw. Organisationseinheiten sind nicht antragsberechtigt.) https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/zukunftsmut/#toggle-id-3
c) Darüber hinaus sollen Mittel für die Schulsozialarbeit an den Schulen zur Verfügung gestellt werden (siehe Anlage). Die Leistungen sind im SGB VII bzw. Kinder- und Jugendstärkungsgesetz verankert und werden über das Jugendamt geleistet.
Der Bund stellt den Ländern 220 Millionen Euro über eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes für zusätzliche Sozialarbeit und Freiwilligendienstleistende an Schulen zur Verfügung. Dazu wurden Bund-Länder-Ver-einbarungen abgeschlossen, in denen die Länder darlegen, wofür sie das Geld ausgeben wollen. Informationen über die Höhe der Mittel für Schulsozialarbeit sind bei den Ländern erhältlich.
Mit Rundschreiben vom 14.7.2021 des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales an den Bayerischen Städtetag wurde das Sozialreferat/Stadtjugendamt darüber informiert, dass Mittel aus dem o. g. Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ – befristet bis zum Ende des Schuljahres 2022/23 – für zusätzliche Fördermittel für den Ausbau der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) verwendet werden.
Dadurch ist an einer Münchner Grundschule der Maßnahmenbeginn der JaS bereits im Herbst 2021 möglich.
Frage 2:
Wie können die Fördermittel abgerufen werden?
Antwort:
Aufgrund der Vielfalt der Förderangebote, die außerhalb städtischer Zuständigkeiten liegen, kann diese Frage nur für die Fördermaßnahmen beantwortet werden, die städtische Leistungen betreffen.
Für die Maßnahmen zur Bewältigung pandemiebedingter Lernrückstände sowie zur Förderung von Kernkompetenzen sind durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus die Richtlinien bekannt und beschrieben worden (vgl. Anlagen 1 - 5).
Sprach-Kitas
Die Fördermittel können über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Kooperation mit dem Geschäftsbereich KITA abgerufen werden, sobald die formale Genehmigung der Servicestelle im Antragsverfahren vorliegt. Derzeit laufen auf der Basis der bereits genehmigten Interessensbekundung durch RBS-KITA bei der Servicestelle die Einzelanträge seitens der jeweiligen Sprach-Kita-Standorte. Die Fördermittel können unmittelbar nach der jeweiligen Antragsgenehmigung durch die Kita bzw. den Träger verausgabt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Die zusätzlichen Mittel können, wie die regulären Mittel auch durch einen Auszahlungsantrag abgerufen werden. Die Verwendung der zusätzlichen Fördermittel muss im selben Verwendungsnachweis wie die regulären Fördermittel 2021 dokumentiert und dort auch zahlenmäßig und im Sachbericht extra ausgewiesen werden.Die zusätzlichen Fördermittel sind bis Ende 2021 befristet und es besteht kein Anspruch auf Übertragung ins Folgejahr. Für die Antragstellung ist das Stadtjugendamt, Stabsstelle Kinderschutz, zuständig.
Frage 3:
Wie viele Maßnahmen bezüglich des Aktionsprogramms sind bereits geplant oder befinden sich schon in der Umsetzung?
Antwort: Städtische Schulen
Die vom Stadtrat genehmigten Ressourcen ermöglichen den städtischen Schulen die bereits getroffenen Maßnahmen individuell weiter aus- oder neu aufzubauen. D.h. die Umsetzung der Förderangebote werden durch neue Unterstützungskräfte (Personen, die derzeit nicht von der Landeshauptstadt München als Lehrkraft beschäftigt werden), Vertretungs- bzw. Teamlehrkräfte mit laufendem befristeten Arbeitsvertrag bzw. Honorarkräfte, die zusätzlichen beschäftigt werden sowie verbeamtete und unbefristet beschäftigte Stamm(lehr)kräfte, die Mehrarbeit leisten und dafür eine Vergütung erhalten, durchgeführt. Darüber hinaus werden Schüler*innen als ehrenamtliche Tutor*innen zum Einsatz kommen, die ihre Mitschüler*innen unterstützen.
Sprach-Kitas
Die konkreten Vorbereitungen von Maßnahmen zur Förderung der Kinder in den Sprach-Kitas wird in Form von zusätzlichen pädagogischen Angeboten stattfinden, wie etwa individualbegleitenden Sprachförderangeboten in Kooperation von Elternhaus und Kita, wie auch Zusatzangeboten durch Honorarkräfte aus der Musik-,Theater- und Sportpädagogik, der Beschaffung von pädagogischen Materialien zur sprachlichen Bildung sowie geeignete Medienangebote. Eine Übersicht der möglichen Angebote und Maßnahmen für die Sprach-Kitas ist durch RBS-KITA bereits im Aufbau. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Mit Mitteilung vom 20.7.2021 wurde das Stadtjugendamt über das Aktionsprogramm schriftlich informiert. Durch eine erweiterte Auslegungshilfe wird die Umsetzung des Fonds Frühe Hilfen bezogen auf das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona“ für Kinder und Jugendliche benannt und erklärt.
Um werdende Eltern und Familien mit Kindern bis drei Jahre, die sich im Alltag mit ihrem Baby oder Kleinkind unsicher und überfordert fühlen, schnell und unkompliziert Unterstützung zu bieten und eine Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie herbeizuführen, eruiert das Stadtju-gendamt unter Einbezug des Gesundheitsreferates und der Träger der Frühen Hilfen, welche zusätzliche förderfähige Maßnahmen das Münchner Modell der Früherkennung und Frühe Hilfen ergänzen können. Eine Förderung der Frühe Hilfen-Träger, die nicht über die Bundesstiftung Frühe Hilfen refinanziert werden, ist ebenfalls möglich. Grundlage dafür ist die Förderfähigkeit der (geplanten) Maßnahmen.
Über weitere Planungen und Umsetzung von Maßnahmen bezüglich des Aktionsprogramms im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist dem Jugendamt aktuell nichts bekannt.
Die Anlagen können unter dem Link https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_dokumente.jsp?risid=6674367 abgerufen werden.