Resolution gegen Gewalt im Wahlkampf
Dringlichkeitsantrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 27.7.2021
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Sie haben am 27.7.2021 den Dringlichkeitsantrag gestellt, dass
- der Münchner Stadtrat ein deutliches Zeichen gegen jegliche Form von Gewalt im Bundestagswahlkampf sendet und sich zum friedlichen und fairen Wettstreit zwischen den zur Wahl stehenden Parteien bekennt - gewaltsame Übergriffe gegen Wahlkämpfer, deren Infostände und sonstige Veranstaltungen bei aller inhaltlichen Härte in der politischen Auseinandersetzung nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar und deshalb entschieden zu verurteilen sind.
Die Vollversammlung des Münchner Stadtrates hat am 28.7.2021 zu TOP C 3 beschlossen, dass
- die Dringlichkeit nicht zuerkannt wird
- der Dringlichkeitsantrag Nr. 1754 damit erledigt ist.
Gemäß § 60 Abs. 6 Satz 3 GeschO hat das Direktorium Ihren Antrag abschließend bearbeitet. Aufgrund der eindeutigen Rechtslage und Haltung des Münchner Stadtrates erfolgt dies anstelle einer Sitzungsvorlage mit diesem Antwortschreiben.
Aktionen wie Beschädigung und Diebstahl von Wahlkampfplakaten politischer Parteien gefährden die Funktion des Wahlkampfes als zentrales Instrument zur Information der Wählerschaft und Förderung politischer Teilhabe. Einschlägige rechtswidrige Aktivitäten wie Beleidigung, Sachbeschädigung oder gar Körperverletzung (§§ 185ff, 223, 224 und 303 StGB) werden von den zuständigen Staatsorganen erfasst, verfolgt und geahndet.
Im Münchner Stadtrat besteht unstreitig darüber Einigkeit, dass Gewalt kein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein darf. Dies wurde in den Sitzungen des Stadtrats bereits mehrfach bestätigt. Deshalb bedarf es der von Ihnen geforderten Resolution nicht.
Ich bitte, von obigen Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.