Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (kurz: EUIPO) hat den Begriff „Oktoberfest“ eingetragen und damit unter Schutz gestellt. Damit konnte die Landeshauptstadt München ein vor fünf Jahren von ihr initiiertes Verfahren erfolgreich zum Abschluss bringen.
Europaweit kann sich die Landeshauptstadt damit gegen die Verwendung der Marke Oktoberfest in 22 sogenannten Waren- und Dienstleistungsklassen wehren und damit verhindern, dass Missbrauch auf Kosten der weltbekannten Münchner Veranstaltung und deren Qualitätsanspruch getrieben wird.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Nun ist rechtlich fixiert, was für mich schon lange gilt: Es gibt nur ein Oktoberfest und zwar das in München.“ Wirtschaftsreferent und Wiesnchef Clemens Baumgärtner: „Ich begrüße, dass eine Münchner Tradition nun umfassend geschützt ist.“