Das Sozialreferat weist die in der heutigen AZ-Berichterstattung unter dem Titel „Die Stadt zwingt Hauseigentümer, Studenten zu kündigen“ erhobenen Vorwürfe entschieden zurück.
Der Appell des Oberbürgermeisters vom 1. September 2021 an alle Müncher*innen zur Zimmer- oder Wohnungsvermietung an Studierende richtete sich an Vermieter*innen von freien Zimmern oder Wohnungen, die preisgünstige Wohnmöglichkeiten für den Start des Wintersemesters bieten können. Vorstellbar ist hier die Untervermietung von z. B. inzwischen nicht mehr genutzten Kinderzimmern.
Vermieter*innen, die wie in dem Artikel der Abendzeitung vom 15. September 2021 ausgeführt, Wohnraum zu Boardinghaus- oder Schein-Wohngemeinschaften umbauen und somit Wohnraum zu Lasten klassischer
Wohnungssuchender, insbesondere auch Familien, vernichten, waren und sind nie die Zielgruppe dieses Aufrufes gewesen. In dem in der Abendzeitung beschriebenen Fall handelt es sich eben nicht um Studenten-WGs, die sich in der Regel selbst finden. Die Bewohner*innen kennen sich in den meisten Fällen nicht, die Auswahl wird wie im Artikel beschrieben vom Vater des Vermieters vorgenommen.
Somit handelt es sich nach unserer Auffassung um eine gewerbliche, hotel- ähnliche Nutzung. Diese ist zweckentfremdungsrechtlich verboten. Würde der Vermieter tatsächlich dauerhaften Wohnraum für Wohngemeinschaften oder Familien zur Verfügung stellen, wäre das zweckentfremdungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Es handelt sich hier um das Ausnutzen von Zwangslagen von Menschen, die aufgrund beruflicher oder sonstiger privater Umstände sehr schnell jedes sich bietende Angebot annehmen mussten. Das ungezügelte Gewinnstreben aufgrund der Notsituation dieser Menschen ist verwerflich. Es ist die Aufgabe der Stadtverwaltung, im Rahmen der Zweckentfremdungssatzung alle Möglichkeiten auszuschöpfen, dringend benötigten Wohnraum zu schützen. Dem Sozialreferat hier böswillige Absichten zu unterstellen, ist haltlos. Das maximale Gewinnstreben des Eigentümers (hier wird nach seinen eigenen Angaben in einem Haus eine monatliche Miete von 11.000 Euro erzielt), eine gewerbliche Vermietung von Wohnraum zu betreiben, und dies zu Lasten der Allgemeinheit, ist unsozial und zu verurteilen.