Sanierung der Wassernetze in Kleingartenanlagen: Bedarfsgerechte Errichtung von Wasserentnahmestellen ermöglichen
Antrag Stadträte Fabian Ewald und Jens Luther (CSU-Fraktion) vom 16.4.2021
Antwort Baureferat:
Sie haben am 16.4.2021 Folgendes beantragt: „Das Baureferat überarbeitet in Abstimmung mit den Stadtwerken München das Konzept für die Sanierung der privaten Trinkwassernetze in den Münchner Kleingartenanlagen dahingehend, dass es Kleingärtnern wieder möglich wird, die Entnahmestelle in ihrer Gartenparzelle weiter als 1,50 Meter entfernt von der Verteilleitung errichten zu lassen. Die zusätzlichen Kosten für die Ausschachtung und die Verlegung der Wasserleitung durch die eingesetzte Fachfirma sind in diesem Fall durch die Kleingärtner zu übernehmen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 16.4.2021 teilt das Baureferat aber Folgendes mit:
Auf Basis des Beschlusses der Vollversammlung des Stadtrates vom 16.12.2015 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 04368) steht dem Baureferat für die Sanierung der Trinkwasserleitungen in rund 2.500 Parzellen städtischer Dauerkleingartenanlagen seit 2017 bis 2024 jährlich eine Pauschale von 1,5 Milionen Euro, insgesamt 10,5 Milionen Euro, zur Verfügung. Aktuell ist die Sanierung von rund 1.230 Parzellen bereits abgeschlossen, die Sanierung von weiteren rund 660 Parzellen ist bereits in Planung oder Bau. Die Durchführung erfolgt unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Trinkwasserhygiene, der Wirtschaftlichkeit und den beim Baureferat zur Verfügung stehenden Personalressourcen.
Unter diesen Rahmenbedingungen hat sich herausgestellt, dass im
Zeitrahmen der sieben Jahre mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen ein Standard realisierbar ist, der eine Eingriffslänge für die Verlegung der neuen Wasserzuführungen in die verpachteten Gartenparzellen vonca. 1,5 Meter erlaubt. Dieses Vorgehen ist mit dem Kleingartenverband als Verpächter der einzelnen Parzellen abgestimmt.
Die kurze Strecke von 1,5 Metern hält den baulichen Eingriff in die Parzellen gering und effektiv. Auf das Aufgraben langer Gräben in die Parzellen hinein kann auf diese Weise verzichtet werden. Das Entfernen vorhandener, im Wege stehender Vegetation oder Einbauten kann weitestgehend vermieden werden. Das unterirdische Einschießen der Leitungen in die jeweilige Parzelle ohne Aufgrabung ist bei entsprechend kurzer Länge möglich. Der bauliche Eingriff pro Parzelle dauert auf diese Weise nur kurz, kann unkompliziert terminiert werden und macht den Kleingarten für die Pächter*innen rasch wieder nutzbar.
Eine individuelle Abstimmung der Platzierung der Wasserentnahmestellen mit den jeweiligen Pächter*innen der noch anstehenden zu sanierenden rund 1.270 Parzellen würde das Anfertigen individueller Planungen sowie die dann erforderliche Verhandlung eines entsprechenden Angebots mit dem beauftragten Bauunternehmen und schließlich den Abschluss von Einzelverträgen mit den Pächter*innen über die Mehrkosten erfordern. Dies ist im vorgegebenen Zeitrahmen des Projektes mit dem zur Verfügung stehenden Personal nicht möglich.
Der Kleingartenverband München e. V. hat dieses Antwortschreiben mitgezeichnet.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.