Ein Stück Normalität auch für junge Menschen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Anne Hübner, Barbara Likus, Lars Mentrup, Christian Müller und Lena Odell (SPD/Volt-Fraktion) vom 19.5.2021
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Sie beantragen, dass der Oberbürgermeister sich beim Freistaat und Bund dafür einsetzt, dass auch für junge Menschen, die derzeit noch keine Perspektive einer baldigen Impfung haben, der Sommer ein Stück Normalität bringen kann. Die Höchstzahl von Menschen, die sich nach der jeweiligen aktuellen Inzidenz treffen dürfen, soll bei U21-Jährigen künftig im Freien ohne Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl an Haushalten gelten.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten und teile Ihnen auf diesem Wege Folgendes mit:
Bereits Ende April 2021 hat sich Bürgermeisterin Verena Dietl an das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) gewandt und auf die negativen Auswirkungen der Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen (insbesondere Jugendfreizeiteinrichtungen), kulturpädagogischen Angeboten, Sportmöglichkeiten etc. auf die Entwicklung und psychische Gesundheit junger Menschen hingewiesen. In seinem Antwortschreiben vom 2.6.2021 erkannte das StMGP an, dass es langfristiger Maßnahmen bedarf, um den schädlichen Auswirkungen der Pandemie auf die psychische und physische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken.
Die Entwicklung der Inzidenzwerte und des Infektionsgeschehens im Verlauf des Mai 2021 erlaubte allerdings ohnehin eine Lockerung der Auflagen. In der Folge wurde mit Wirkung vom 5.6.2021 die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geändert, wodurch sich bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 bis zu 10 Personen in kleinen Gruppen im Freien treffen konnten. Auch Sport im Freien war in Gruppen bis zu 25 Personen wieder möglich.
Zum Ende der Pfingstferien wurde seitens des Freistaats die Möglichkeit geschaffen, dass negative Ergebnisse von in der Schule durchgeführten Selbsttests von der Schule bestätigt werden und die Nachweise auch im privaten Bereich überall dort verwendet werden konnten, wo die Vorlage eines Testergebnisses erforderlich war. Dies wurde von den Schulen in der Regel problemlos umgesetzt. Inzwischen sind Schüler*innen, welche nachweisen können, dass sie eine Schule besuchen, vor dem Hintergrundder regelmäßigen schulischen Testpflicht generell von der Verpflichtung, einen Test nachzuweisen, ausgenommen.
Des Weiteren wurde Anfang Juni die Priorisierung für Impfungen aufgehoben, so dass auch jüngere Menschen prinzipiell Zugang zu Impfungen gegen SARS-CoV-2 erhielten. Inzwischen stehen ausreichend Impfstoffe zur Verfügung und das Impfzentrum der Landeshauptstadt München bietet allen Menschen ab 16 Jahren Impfungen an. Familien mit Kindern im Alter von 12 bis 15 Jahren haben seit Mitte Juli die Möglichkeit, sich ohne vorherige Anmeldung täglich nachmittags im Impfzentrum der Landeshauptstadt beraten und ggf. impfen zu lassen. Mit der Empfehlung der Ständigen Impfkommission für die Impfung aller Kinder ab zwölf Jahren sind nun wesentliche Voraussetzungen geschaffen, dass sich insbesondere geimpfte, aber auch getestete Jugendliche wieder treffen können.
Die Landeshauptstadt plante seit dem Frühsommer, schnellstmöglich neue Angebote für junge Menschen im öffentlichen Raum zu schaffen. Entsprechende Vorschläge einer stadtweiten Arbeitsgruppe unter Federführung des Sozialreferats wurden am 11.8.2021 vom Feriensenat beschlossen („Nächtliches Feiern - Raum für Jugendliche und junge Erwachsene,“ Vorlage Nr. 20-26/V 04086). So sollten möglichst schnell umsetzbare Lösungen für die Nutzung des öffentlichen Raumes durch junge Menschen realisiert werden, die auch unter pandemischen Bedingungen tragfähig sind. Dabei wurden beispielsweise Flächen im Stadtgebiet identifiziert, die als Treffpunkt und Veranstaltungsflächen in Frage kommen und mit Sitzelementen (sog. Enzis) ausgestattet werden können.
Mit der Veranstaltung „München tanzt wieder“ wurde ab dem 28.8.2021 ein Outdoor-Club-Format geschaffen, welches jungen Menschen donnerstags bis samstags die Möglichkeit des Feierns und Tanzens gibt.
Mit Inkrafttreten der aktuellen 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am 2.9.2021 ergeben sich nun ohnehin weitreichende Öffnungsmöglichkeiten für alle Bereiche des öffentlichen Lebens, wie z.B. Sport- und Kulturveranstaltungen. Ferner wurden die zuvor geltenden inzidenzabhängigen Kontaktbeschränkungen aufgehoben.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.