Kulturelle oder außengastronomische Bespielung von Gärtner- und Wedekindplatz während der Pandemie
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Mona Fuchs, Nimet Gökmenoglu, Dominik Krause, Gudrun Lux, Thomas Niederbühl, Clara Nitsche, Dr. Florian Roth, Bernd Schreyer, Christian Smolka und David Süß (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 19.5.2021
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Mit Schreiben vom 19.5.2021 haben Sie Folgendes beantragt:
„Das Kreisverwaltungsreferat wird gebeten, für den Gärtner- und den Wedekindplatz für das Jahr 2021 eine kulturelle beziehungsweise außengastronomische Bespielung zu ermöglichen, sofern das aktuelle Infektionsgeschehen kulturelle beziehungsweise gastronomische Veranstaltungen in Außenräumen zulässt. Gemeinsam mit dem Kulturreferat sollen Veranstalter*innen dafür gesucht und ein geeignetes Format, das insbesondere ein angemessenes Infektionsschutzkonzept beinhaltet, entwickelt werden. Hierbei muss gewährleistet sein, dass die Plätze für alle Menschen zugänglich bleiben, unabhängig von ihren finanziellen Mitteln.“ Als Begründung haben Sie dazu Folgendes ausgeführt:
„Der Gärtner- und der Wedekindplatz erfreuen sich bei den Münchner*innen großer Beliebtheit. Leider gab es jedoch im vergangenen Jahr und auch in den ersten warmen Frühlingswochen dieses Jahres einen solch großen Andrang auf die Plätze, dass infektionsschutzrechtliche Auflagen nicht eingehalten wurden und die Polizei wiederholt einschreiten und die Plätze räumen musste.
Die Erfahrungen des letzten Jahres haben jedoch auch gezeigt, dass bei kulturellen beziehungsweise außengastronomischen Veranstaltungen die entsprechenden Infektionsschutzkonzepte von den Besucher*innen angenommen und eingehalten werden. Es erscheint daher sinnvoll für die weitere Dauer der Pandemie die Plätze, an denen es anhaltende Probleme mit der Einhaltung der Maßnahmen gibt, auf diesem Wege zu bespielen, um rein ordnungspolitische Maßnahmen wie Alkoholverbote oder Platzräumungen zu vermeiden. Bei der Vergabe ist darauf zu achten, dass die Angebote für alle Menschen erschwinglich sind bzw. es auch nicht-kommerzielle Bereiche gibt. Die Bespielung ist explizit auf die Dauer der Pandemie zu begrenzen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadträte nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen das Ermöglichen einer kulturellen oder außengastronomischen Bespielung des Gärtner- und Wedekindplatzes. Dabei handelt essich mit der Genehmigung von kulturellen Veranstaltungen bzw. dem Erteilen von gaststättenrechtlichen Erlaubnissen um laufende Angelegenheiten im Sinne von Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO, deren Besorgung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist nicht möglich. Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag auf dem Schriftwege wie folgt zu beantworten:
Im Rahmen des Kultursommers in der Stadt hat das Kreisverwaltungsreferat Kontakt mit dem Kulturreferat aufgenommen und auf den vorliegenden Antrag hingewiesen mit der Bitte, geeignete Veranstaltungen etc. zu berücksichtigen. Bei den eingereichten Konzepten für den Kultursommer in der Stadt waren jedoch keine Projekte dabei, die sich an den genannten Örtlichkeiten umsetzen ließen, insbesondere auch wegen der Anliegerkonflikte. Gleiches gilt für den Sommer in der Stadt, den das Referat für Arbeit und Wirtschaft unterstützt. Zudem wird auf die Erfahrungen bei der Planung des Sommers in der Stadt im Jahr 2020 verwiesen. Hier wurde eine Bespielung des Gärtnerplatzes ebenfalls geprüft; es konnte jedoch kein umsetzbares Konzept gefunden werden, zumal der Gärtnerplatz auch aktuell durch Feiernde belastet ist.
Darüber hinaus ist das Kreisverwaltungsreferat der Ansicht, dass sich seit Antragstellung im Mai 2021 die Rahmenbedingungen für kulturelle Veranstaltungen sowie Gastronomiebetriebe weiter positiv entwickelt haben. In der Folge sind an den genannten Örtlichkeiten nach Einschätzung des Kreisverwaltungsreferates ausreichend außengastronomische Angebote gegeben. Mit den Lockerungen einhergehend konnte mittlerweile auch wieder eine Vielzahl von Veranstaltungen durchgeführt werden, sowohl im Rahmen des Kultursommers als auch des Sommers in der Stadt. Unabhängig davon gab es auch weitere Projekte außerhalb dieser Formate.
Das Kreisverwaltungsreferat unterstützt gerade während der Pandemie weiterhin auch unkonventionelle Konzepte an neuen Örtlichkeiten. Dabei ist stets zu berücksichtigen, keine neuen „Feierhotspots“ zu schaffen. In diesem Zusammenhang darf auf die bekannten Arbeitsgruppen, Runde Tische und auch andere Formate des Sozialreferates hingewiesen werden. Insbesondere hat das Sozialreferat die Federführung für die Suche nach neuen Flächen für das nächtliche Feiern/Treffen im öffentlichen Raum übernommen, z.B. wurde aktuell ein Pilotprojekt am Maximiliansplatz beschlossen (Sitzungsvorlage 20-26/V 04086). Das Kreisverwaltungsreferat unterstützt das Sozialreferat hierbei bestmöglich.Das Kreisverwaltungsreferat wird insgesamt im Rahmen dieser Projekte umsetzbare Ideen sehr gerne unterstützen. Für den Gärtner- oder Wedekindplatz liegen jedoch mit Blick auf die o.g. örtlichen Gegebenheiten an beiden Plätzen leider keine geeigneten Formate vor.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.