Bildungscampus Messestadt Riem endlich begrünen und langfristig vor Überhitzung schützen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Mona Fuchs, Dr. Hannah Gerstenkorn, Nimet Gökmenoglu, Judith Greif, Dominik Krause, Sofie Langmeier, Clara Nitsche, Angelika Pilz-Strasser, Julia Post, Dr. Florian Roth, Bernd Schreyer, Christian Smolka, Sibylle Stöhr, Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Barbara Likus, Cumali Naz, Lena Odell, Felix Sproll, Julia Schönfeld-Knor (SPD/Volt-Fraktion) vom 19.3.2021
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
Mit o. g. Antrag beantragen Sie Folgendes:
„Das Referat für Bildung und Sport, das Baureferat und die MRG Münch- ner Raumentwicklungsgesellschaft mbH (MRG) werden aufgefordert, Planungen für eine geeignete Fassadenbegrünung des sich im Bau befindlichen Bildungscampus Messestadt Riem aufzunehmen. Hierfür sollen Expert*innen hinzugezogen werden, die sich bereits im Bau befindliche Projekte umgesetzt haben, sodass eine Verzögerung des Baus und der Schulöffnung vermieden wird. Dadurch entstehende zusätzliche Kosten werden aus dem Klimaschutzbudget finanziert. Bei der Umsetzung ist darauf zu achten, dass es nicht zu Verzögerungen im Bauprozess kommt. Gegebenenfalls ist die Fassadenbegrünung erst nach Fertigstellung/Eröffnung anzubringen.“
Zu Ihrem Antrag vom 19.3.2021 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Als Betreuungsreferat der MRG liegt die Zuständigkeit für die Beantwortung bei der Stadtkämmerei.
In der Begründung zu Ihrem Antrag wird nachrichtlich erwähnt, dass sich der Bezirksausschuss 15 Trudering-Riem (BA 15) bereits zweimal für eine Fassadenbegrünung ausgesprochen hat.
Die angesprochenen Anträge des BA 15 vom Oktober 2020 und Januar 2021 wurden von der MRG, in Zusammenarbeit mit den Architekten sowie der Objektüberwachung, fachlich überprüft.
Ergebnis dieser Überprüfung ist, dass eine umfassende Begrünung der Fassaden im Sinne des Antrags zum einen nicht in dem vorgegebenen Kostenbudget für den Schul- und Sportcampus realisierbar wäre. Zum zweiten könnte eine umfassende Fassadenbegrünung auf Grund des Baufortschritts nicht mehr in die Bauplanung und -umsetzung integriert werden. Ob und in welchem Umfang die beantragte Fassadenbegrünungüberhaupt realisiert werden könnte, müsste in einem langfristigen, mehrstufigen Umplanungsverfahren geprüft werden. Erst darauf aufbauend könnten detaillierte Kosten für die erforderlichen Umplanungen ermittelt sowie die sich daraus ergebende Schadensersatzforderungen der Baufirmen aus einem gestörten Bauablauf aufgezeigt werden. Auf Grund der notwendigen Umplanungen und eines notwendigen Umbaus der bereits errichteten Fassaden könnte der vom Referat für Bildung und Sport vorgegebene Zeitpunkt der Inbetriebnahme zum Schuljahresbeginn 2022/2023 nicht gehalten werden.
Das Referat für Bildung und Sport teilt hierzu mit, dass zur Vorbereitung des Schulbetriebs des Gymnasiums im Bildungscampus Messestadt Riem bereits 2019 das Michaeli-Gymnasium durch den Ministerialbeauftragten der Gymnasien Oberbayern Ost, Ltd. Oberstudiendirektor Herr Rühl mit der Bildung von Vorläuferklassen für das neue Gymnasium Riem beauftragt wurde. Dies bedeutete für das Michaeli-Gymnasium, dass es jährlich neben den eigenen Schüler*innen zusätzlich noch Kinder für das zukünftige Gymnasium Riem aufnehmen musste. Zum Schuljahr 2019/20 wurden
zwei Klassen gebildet, zum Schuljahr 2020/21 waren es drei Klassen und zum Schuljahr 2021/22 wurden erneut drei Klassen gebildet. Dadurch hat das bereits vorher an Raumnot leidende Michaeli-Gymnasien einen zusätzlichen Raum- und Personalbedarf für acht Vorläuferklassen, also ca. 250 Schüler*innen bis zum Schuljahr 2022/23.
Dieser große Raumbedarf kann nur abgedeckt werden, indem das Michaeli-Gymnasium seine bestehenden Räume bis an die Grenzen auslastet und zusätzlich noch Raumkapazitäten der nahe gelegenen städtischen Ludwig-Thoma-Realschule nutzen kann. Diese zusätzlichen Realschul-Räume sind nur bis zum Sommer 2022 verfügbar. Darüber hinaus würde eine Verzögerung der Inbetriebnahme des Gymnasiums bedeuten, dass eine zusätzliche weitere Jahrgangsstufe von ca. vier bis sechs Vorläuferklassen (ca.180 Schüler*innen) untergebracht werden müsste, was aufgrund der wegfallenden Unterrichtsräume an der Realschule und die bereits maximale Auslastung am Michaeli-Gymnasium nicht realisierbar wäre. D.h. zum Schuljahresbeginn wird das Gymnasium am Standort Riem mit voraussichtlich 14 Klassen (ca. 430 Schüler) in Betrieb gehen müssen.
Eine Verschiebung des Umzugs der Vorläuferklassen würde deren vorübergehende Unterbringung in Interimsräumen (Pavillonanlagen) erfordern, was zum Schuljahresbeginn 2022/23 terminlich nicht möglich wäre, da auch für eine angemietete Pavillonanlage das Baugenehmigungsverfahrendurchzuführen ist. Hinzu kommt, dass es derzeit noch keinen Standort für eine solche Interimsmaßnahme gibt.
Außerdem wurde durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus zum 1.8.2021 ein Schulleiter für das Gymnasium Riem bestellt, der bereits die entsprechenden vorbereitenden Maßnahmen zur Inbetriebnahme des Gymnasiums Riem zum Schuljahr 2022/23 aufgenommen hat.
Die Neugründung des Gymnasiums Riem ist wie oben begründet auf die örtliche Unterbringung am Bildungscampus Riem angewiesen.
Auf Grund der mit dieser Maßnahme verbundenen Kosten- und Termin-überschreitung müsste der Stadtrat erneut befasst werden.
Im Antrag wird gefordert, Experten*innen, die auf Umplanungen während der Bauphase spezialisiert sind, hinzuzuziehen. Die MRG verfügt jedoch auf Grund ihrer Tätigkeit seit 1994 im Bereich Planung und Bau, vor allem auch im Schulbau, über sehr viel Expertise. Das Team der MRG ist mit hoch qualifizierten Fachleuten besetzt, die auch Umplanungen während der Bauphase schnell, flexibel und kostenbewusst umsetzen könnten, sofern der Baufortschritt solche großen Planänderungen noch zulassen würde.
Mit den Schreiben der Stadtkämmerei vom November 2020 und vom Mai 2021 wurde dem BA 15 zu seinen Anfragen im Ergebnis mitgeteilt, dass eine in der gegenwärtigen späten Projektphase einzubringende Fassadenbegrünung mit Blick auf die dadurch entstehenden zusätzlichen Planungs-, Termin- und Kostenrisiken seitens der MRG nicht empfohlen werden kann.
Um dem Wunsch der Antragsteller entgegenzukommen und eine weitere vertikale Begrünung zu erreichen, ohne gleichzeitig die Termin- und Kostenziele zu gefährden, zeigte die MRG zuletzt die Option auf, eventuell die im Westen und Norden des Sportparks erforderlichen Stützwände und das Gerätehaus zu begrünen. Nach Auskunft der MRG betragen die Kosten für diese zusätzliche Begrünung voraussichtlich rund 150.000 Euro; sie können zu Lasten der Risikoreserve aus dem genehmigten Budget abgedeckt werden. Der angestrebte Zeitpunkt der Inbetriebnahme am 12.9.2022 wird durch diese Maßnahme nicht gefährdet.
Mit Schreiben vom 9.8.2021 teilte der Bezirksausschuss 15 Trudering-Riem (BA 15) der Stadtkämmerei mit, dass er sich in seiner Sitzung am 22.7.2021 mit dem Alternativangebot der MRG befasst hat und nunmehr darumbittet, diese vorgeschlagene Begrünung der im Westen und Norden des Sportparks erforderlichen Stützwände und des Gerätehauses in die Wege zu leiten.
Auch aus Sicht der Stadtkämmerei ist dies eine vernünftige Alternative. Die MRG wird diesen Vorschlag ihrem Aufsichtsrat als zuständiges Gremium zur Entscheidung vorlegen.
Ich möchte Sie um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit als satzungsgemäß erledigt gelten darf.