Aufenthaltsqualität am Luise-Kiesselbach-Platz verbessern
Antrag ehemalige Stadträte Otto Seidl und Johann Stadler (CSU-Fraktion) vom 5.9.2018
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Mit dem Antrag vom 5.9.2018 fordern Sie das Kommunalreferat (KR) auf, „einen kleinen Kiosk einzurichten, um die Besucher mit Getränken und kleinen Brotzeiten zu versorgen“ und „eine öffentliche Toilette einzurichten“, um die Aufenthaltsqualität auf dem Luise-Kiesselbach-Platz zu verbessern. Sie weisen dabei auf ein bereits bestehendes kleines Gebäude hin, welches vermietet ist.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Ihr Antrag betrifft eine laufende Angelegenheit und wird daher schriftlich von uns beantwortet.
Zunächst möchte ich mich für die gewährten Fristverlängerungen bedanken.
Wir haben Sie mit Schreiben vom 21.11.2019 unter anderem darüber informiert, dass für das bestehende Mietverhältnis ein Ersatzstandort gesucht und ein Interessenbekundungsverfahren für die von Ihnen gewünschten Nutzungen durchgeführt wird.
Im Folgenden kann ich Ihnen zu Ihrem Antrag nunmehr abschließend folgende Sachlage darlegen:
Das vom KR verwaltete Objekt Luise-Kiesselbach-Platz 1b befindet sich auf einem sehr kleinen Satellitengrundstück (50 m²), welches inmitten der vom Baureferat (BAU) nachfolgend zum neuen Tunnelbauwerk Luise-Kiesselbach-Platz angelegten Grün- bzw. Freifläche liegt. Die Grundstücksgrundfläche entspricht der Gebäudegrundfläche, die Wegeerschließung erfolgt über die neu angelegten Wege der Grünanlage.Dem Vorschlag des KR, die Inhalte Ihres Antrags bei der Bearbeitung der laufenden Oberflächengestaltung durch das BAU zu integrieren, ist das BAU leider nicht gefolgt.
Das in Rede stehende Objekt ist und war langjährig schon vor dem Tunnelneubau vermietet. Grundsätzlich kündigt die Landeshauptstadt München vertragstreuen Mietern nur dann, wenn die Immobilie für die Erfüllung wichtiger öffentlicher Aufgaben benötigt wird, bzw. einvernehmlich der Mieter in ein anderes Objekt ausweicht. Trotz intensiver stadtweiter Suche nach Ersatzobjekten konnte dem Mieter kein passendes Ersatzobjekt angeboten werden, auch konnte der Mieter bislang kein entsprechendes Objekt finden. Wir wurden darüber informiert, dass der Mieter kürzlich seine Bereitschaft bekundet hat, das Mietverhältnis zu beenden. Uns liegt bislang jedoch keine Kündigung vor.
Das KR hat zur Feststellung, ob für die Einrichtung einer gastronomischen Anlage in dieser Umgebung ein Marktinteresse besteht, bereits 2019 ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Es haben sich keine Bewerber in diesem Verfahren gemeldet. Auch aktuell kann aufgrund der allgemeinen Wirtschaftslage mit keinem anderen Ergebnis bei einer Wiederholung der Ausschreibung gerechnet werden.
Zur beantragten Toilette teilte das hierfür zuständige BAU mit; „dass der Bauausschuss mit Beschluss vom 31.5.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 05527) die Konzeptgenehmigung für die Begrünung des Luise-Kiesselbach-Platzes erteilte. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgte durch das Baureferat Gartenbau bereits im Jahr 2018 und ist somit abgeschlossen. Eine Toilettenanlage war im Planungskonzept gemäß des oben genannten Beschlusses nicht vorgesehen. Ebenso sind die Kriterien für den Bau einer Toilette auf dem Luise-Kiesselbach-Platz laut Beschluss des Bauausschusses vom 3.12.2019 zu Toiletten im öffentlichen Raum (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 16785) nicht erfüllt.“
Wir haben trotzdem die Ertüchtigung des Gebäudes zu einem Kiosk mit öffentlicher Toilettenanlage geprüft. Danach würden Umbaukosten i.H.v. ca. 310.000 Euro anfallen. Eine Finanzierung aus dem Budget des KR ist leider nicht möglich. Angesichts dessen, dass das KR ohne definierten Bedarf und Finanzierungsentscheidung durch den Stadtrat eine solche Maßnahme nicht ergreifen kann, ist eine Umsetzung der von Ihnen beantragten Nutzungen nicht möglich.Zur Sicherung der Bausubstanz wird das KR aber selbstverständlich notwendige Bauunterhaltsmaßnahmen durchführen, welche auch bei einer zukünftig eventuell anderen Nutzung des Gebäudes weiterverwendet werden können. So kann vieles durch kleinere Maßnahmen zur Verbesserung der Situation beigetragen werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.