Für die Gesundheit unserer Kinder und Lehrer – kein WLAN an Münchner Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke und Iris Wassill (AfD) vom 17.7.2020
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 17.7.20 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag bitten Sie darum, dass:
„1. Münchner Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen werden nicht mit WLAN ausgerüstet. Die Gerätevernetzung ist stattdessen über Kabel darzustellen.
2. Sollte (1.) keine Zustimmung finden, sind alle Möglichkeiten auszuschöp- fen, um die Strahlenbelastung für Kinder und Lehrer so gering wie möglich zu halten.
3. Unabhängig von (1.) und (2.) prüft München als Alternative die kabellose Datenübertragung mittels VLC („Visible Light Communication“) inner- halb eines Pilotprojekts.“
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung der Kinder und Schüler*innen hat an den Münchner Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen einen sehr hohen Stellenwert. Die Gesundheit der Kinder, Schüler*innen und Pädagog*innen ist bei allen Vorhaben prioritär; möglichen Gefährdungspotenzialen begegnen das Referat für Bildung und Sport und die LHM Services GmbH entsprechend sehr aufmerksam. Adäquate Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit werden selbstverständlich umgesetzt.
Aus einer Stellungnahme der TÜV SÜD Industrie Service GmbH konnten folgende Schlussfolgerungen für den WLAN-Betrieb in den Schulen abgeleitet werden:Bei Einhaltung der empfohlenen Höchstwerte sind nach derzeitiger Kenntnis keine gesundheitlich nachteiligen Wirkungen auf Körpergewebe nachgewiesen.
WLAN-Netze in Gebäuden führen im Durchschnitt und bei flächendeckendem Einsatz zur geringeren Strahlenexposition als z.B. Mobilfunknetze bei schlechten Empfangsbedingungen.
Findet kein Datenverkehr statt, ist die Abstrahlung eines Access-Points oder WLAN-Endgeräts sehr niedrig.
Die LHM Services GmbH wird den Fortschritt der VLC-Technologie aufmerksam verfolgen und zukünftig gegebenenfalls als alternative technische Umsetzungsmöglichkeit betrachten.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.