Prüfung, ob an öffentlichen Badeseen und der Isar Safes für Wertgegenstände aufgestellt werden können
Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 12.5.2021
Antwort Baureferat:
In Ihrem Antrag vom 12.5.2021 bitten Sie die Stadtverwaltung zu prüfen, ob an den städtischen Badeseen und an der Isar Safes zum Hinterlegen von Wertgegenständen aufgestellt werden können. Badegäste könnten hier ihre mitgebrachten Wertsachen deponieren und anschließend beruhigt zum Schwimmen gehen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 12.5.2021 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Öffentliche Badeplätze wie die städtischen Badeseen und die innerstädtische Isar sind von Badeanstalten und Freibädern zu unterscheiden. Im Gegensatz zu den kostenpflichtigen und zugangsbeschränkten Badeanstalten und Freibädern ist die Infrastruktur an den frei zugänglichen Badeplätzen im Sinne einer naturnahen Nutzung auf ein Maß beschränkt, das nötig ist, Grundbedürfnisse zu erfüllen (z.B. Toiletten) und Hilfeleistung bei Unfällen sicherzustellen (z.B. Stationen der Rettungsorganisationen). Safes zum Aufbewahren von Wertgegenständen gehen über dieses Maß weit hinaus.
Darüber hinaus sind solche Einbauten sehr anfällig für Vandalismus. Dies schränkt die Nutzungsmöglichkeiten erheblich ein und löst regelmäßig erhebliche Instandhaltungskosten aus. Die Aufstellung von Safes an den städtischen Badeseen und der innerstädtischen Isar wird daher nicht als zweckmäßig erachtet.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.