Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrates hat die Erhaltungssatzungen „Riesenfeldstraße“, „Frankfurter Ring“ und „Nietzschestraße“ im Stadtbezirk Milbertshofen-Am Hart sowie die Erhaltungssatzungen „Rümannstraße“ und „Berliner Viertel“ in den Stadtbezirken Schwabing-West und Schwabing-Freimann beschlossen.
Die bisherige Erhaltungssatzung „Milbertshofen“ wurde bis auf wenige Blöcke in die vier neuen Erhaltungssatzungsgebiete „Riesenfeldstraße“, „Frankfurter Ring“, „Nietzschestraße“ und „Rümannstraße“ untergliedert und zudem um neue Teilbereiche erweitert. Zusätzlich wird erstmalig die Erhaltungssatzung „Berliner Viertel“ erlassen.
Das Erhaltungssatzungsgebiet „Riesenfeldstraße“ erstreckt sich im 11. Stadtbezirk Milbertshofen-Am Hart vorwiegend zwischen der Riesenfeldstraße und der Schleißheimer Straße. Das Erhaltungsatzungsgebiet umfasst zirka 3.200 Wohnungen, in denen rund 7.400 Einwohner*innen leben. Östlich angrenzend folgt das Erhaltungssatzungsgebiet „Frankfurter Ring“, das ebenfalls gegenüber der bisherigen Satzung „Milbertshofen“ erweitert werden konnte. Das Gebiet erstreckt sich von der Schleißheimer Straße im Westen entlang des Frankfurter Rings bis zur Ingolstädter Straße im Osten. Im Umgriff der Erhaltungssatzung leben 8.300 Einwohner*innen in 4.200 Wohnungen.
Ebenfalls im 11. Stadtbezirk liegend wird die Erhaltungssatzung „Nietzschestraße“ erlassen. Das Gebiet wird im Westen von der Schleißheimer Straße sowie der Korbinianstraße bis zum Korbinianplatz im Norden, im Osten weitgehend von der Knorrstraße bis zum Petuelring im Süden begrenzt. Insgesamt leben 7.500 Einwohner*innen in rund 3.900 Wohnungen im Bereich der Erhaltungssatzung „Nietzschestraße“. Die neue Erhaltungssatzung „Rümannstraße“ liegt im 4. und 12. Stadtbezirk (Schwabing-West und Schwabing-Freimann). Sie umfasst das Gebiet zwischen Petuelring im Norden, der Trasse der Trambahn im Osten, Wilhelm-Hertz-Straße und Rümannstraße bis zur Kraepelinstraße und Bummstraße im Süden sowie der Belgradstraße im Westen. Auch hier konnte der bisher von einer Erhaltungssatzung geschützte Bereich um neue Teilbereiche erweitert werden. Im Umgriff der Erhaltungssatzung „Rümannstraße“ befinden sich 2.700 Wohnungen, in denen insgesamt 4.700 Einwohner*innen leben.
Mit dem Satzungsgebiet „Berliner Viertel“ wurde eine neue Erhaltungssatzung für den 12. Stadtbezirk Schwabing-Freimann beschlossen. Das Gebiet erstreckt sich zwischen der Theodor-Dombart-Sraße und Traubestraße im Osten sowie der zentral gelegenen Schinkelstraße und der Schlüterstraße im Norden. Die Berliner Straße begrenzt das Gebiet im Westen bis in den Süden. Insgesamt leben hier 3.200 Einwohner*innen in rund 1.600 Wohnungen.
Nach Beschluss der Vollversammlung und Veröffentlichung im Amtsblatt werden die fünf neuen Satzungen mit unbefristeter Geltungsdauer in Kraft treten. In der Landeshauptstadt München gibt es dann insgesamt 36 Erhaltungsatzungsgebiete, in denen zirka 335.600 Einwohner*innen in rund 192.000 Wohnungen leben.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Es freut mich sehr, dass wir unsere Erhaltungssatzungsgebiete insgesamt vergrößern konnten, um noch mehr Münchner*innen vor Verdrängung zu schützen. Ich werde mich weiterhin kontinuierlich bei der neuen Bundesregierung für eine Verbesserung des wohnungspolitischen Rahmens für die deutschen Großstädte einsetzen.“ Das Instrument der Erhaltungssatzung kommt in München bereits seit 1987 zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um sogenannte Milieuschutzsatzungen nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB). Bestimmte bauliche Vorhaben und Nutzungsänderungen sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum stehen in Erhaltungsatzungsgebieten unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Damit soll die Zusammensetzung der Wohn-
bevölkerung in einem Gebiet erhalten werden. Zudem steht der Landeshauptstadt München in Erhaltungssatzungsgebieten ein Vorkaufsrecht zu. Die Mehrzahl der neu erlassenen Erhaltungssatzungen in München gilt unbefristet. Ihre Eignung wird jedoch alle fünf Jahre erneut überprüft und dokumentiert. Bei befristeten Satzungen erfolgt die Überprüfung rechtzeitig vor ihrem Ablauf. Bei allen Überprüfungen werden auch die Bereiche im Umfeld der Erhaltungssatzung mit untersucht.
Weitere Informationen sind unter muenchen.de/erhaltungssatzung zu finden.