Auskünfte zu Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus im Zusammenhang mit Kostenübernahme aus dem Gesundheitsfonds der Landeshauptstadt München
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 3.9.2021
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 3.9.2021 führen Sie Folgendes aus:
„Am 3.Juli 2021 berichtete die Süddeutsche Zeitung unter der Überschrift ‚Schlecht behandelt‘ über die medizinische Versorgung von Menschen ohne geregeltem Aufenthaltsstatus. Laut Zeitungsbericht sollen schätzungsweise 15.000 Menschen in München leben, bei denen es sich überwiegend um abgelehnte Asylbewerber handeln soll. Erhebungen, wie viele Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus in München leben, gäbe es angeblich bei der Stadt nicht.
In Deutschland ist jedem Menschen der Zugang zum Gesundheitssystem gewährleistet. Dies gilt auch für Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus. Da jedoch Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus nicht krankenversichert sind, müssen sie sich beim Sozialamt einen Behandlungsschein abholen. Die Kosten für solche Behandlungen werden aus einem Gesundheitsfonds Landeshauptstadt finanziert. Nach § 87 Aufenthaltsgesetz ist jedoch jede öffentliche Stelle verpflichtet, einen illegalen Aufenthalt bei der Ausländerbehörde zu melden.“
Zu Ihrer Anfrage vom 3.9.2021 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie viele Behandlungsscheine wurden seit 2014 ausgegeben? (bitte jährlich getrennt ausweisen)
Antwort:
Im Rahmen der Leistungsgewährung aus dem Gesundheitsfonds werden keine Behandlungsscheine abgegeben.
Frage 2:
Wie hoch sind die Gesamtkosten, die die Landeshauptstadt aus dem bereitgestellten Gesundheitsfonds bezahlt hat? (bitte jährlich getrennt ausweisen)
Antwort:
2014 bis 2019: jährlich 100.000 Euro
1.4. bis 31.12.2020: 109.811,24 Euro
1.1. bis 30.9.2021: 199.972,61 Euro
Frage 3:
Hat das Sozialamt die Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus, an die Behandlungsscheine ausgegeben wurden, gem. § 87 Aufenthaltsgesetz an die Ausländerbehörde gemeldet und wenn nein, warum sind Meldungen nicht erfolgt?
Antwort:
In den Jahren 2014 bis 2019 erhielten zwei Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus Einzelfallhilfen aus dem Gesundheitsfonds, die beide gemäß § 87 Aufenthaltsgesetz an die Ausländerbehörde gemeldet wurden.
Mit den restlichen Finanzmitteln (siehe Frage 2) wurden 2014 bis 2019 Freie Träger für den Betrieb von medizinischen Anlaufstellen für Menschen ohne Krankenversicherung, die grundsätzlich über einen geregelten Aufenthaltsstaus verfügen, bezuschusst.
Seit 1.4.2020 wird der Gesundheitsfonds gemäß Beschluss der Vollversammlung vom 24.10.2018 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 12346) von einem entsprechend bezuschussten Freien Träger verwaltet, der nicht der Meldepflicht nach § 87 Aufenthaltsgesetz unterliegt. Auch hier besteht der bei weitem überwiegende Anteil der Klient*innen aus EU-Bürger*innen und Deutschen mit gesichertem Aufenthaltsstatus.
Frage 4:
Welche Daten und Angaben über Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus werden seitens des Sozialamts in diesem Prozess erfasst?
Antwort:
In den unter Frage 2 erwähnten zwei Fällen wurden die Personalien und die Kosten der Behandlung erfasst.
Frage 5:
Gibt es überhaupt Erhebungen über Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus seit 2014, die in irgendeiner Weise in Erscheinung getreten sind bzw. auffällig wurden und wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 4.
Frage 6:
Da Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus nicht krankenversichert sind, werden die Behandlungskosten im Rahmen der Privatliquidation abgerechnet. Wie werden diese Abrechnungen geprüft und von wem?
Antwort:
Behandlungen, die aus dem Gesundheitsfonds finanziert werden, dürfen nur nach den Sätzen der Gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Die Prüfung beim bezuschussten Träger erfolgt durch einen Mitarbeitenden mit entsprechender Fachausbildung.
Frage 7:
Wo ist der o.g. Gesundheitsfonds im Haushalt der Landeshauptstadt München aufgelistet?
Antwort:
Der Gesundheitsfond ist im Teilhaushalt des Sozialreferats, Produkt 40313100 – Transferaufwendungen (Zuschuss; Finanzposition
4707.700.0000.3) aufgelistet.