Food Truck Stellplätze digital veröffentlichen
Antrag Stadträte Thomas Schmid und Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 29.3.2021
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem Antrag vom 29.3.2021 beantragen Sie die Erstellung einer digitalen Stadtkarte, in der angebotene Stellplätze für Food Trucks (mobile Imbiss- und Verkaufsstände/-wägen/-fahrräder für zubereitete Lebensmittel u.ä.) unentgeltlich veröffentlicht werden können. In die Karte sollen die Kontaktdaten der Stellplatzanbieter (z.B. Privatpersonen oder auch Unternehmen mit entsprechenden Flächen) hinterlegt werden, um eine Kontaktaufnahme zwischen Food Truck-Betreibern und Stellplatzanbietern zu ermöglichen. Die digitale Stadtkarte soll für die Nutzer vollständig kostenlos sein.
Da es sich im vorliegenden Fall um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO) handelt, die nicht gemäß § 60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Wir haben das Kreisverwaltungsreferat um Stellungnahme gebeten. Folgendes wurde uns mitgeteilt:
„Gemäß § 20 Absatz 6 Nr. 2 der SoNuRL werden Food Trucks (Imbiss- und Verkaufswägen) auf öffentlichem Grund – außerhalb von Veranstaltungen – nicht zugelassen.
Die Genehmigungsfähigkeit von Food Trucks hat der Stadtrat erst am 4.5.2021 unter der Ziffer 3 des Beschlusses Nr. 20-26 V 01734, „Novellierung der Sondernutzungsrichtlinien und Sondernutzungsgebührensatzung“ aufgrund des Antrags Nr. 20-26/B 01351 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 01 Altstadt – Lehel behandelt und diese erneut abgelehnt. Bereits im letzten Jahr wurden Food Trucks unter der Ziffer 2.2 des Beschlusses Nr. 14-20/V 00437 vom 16.6.2020, „Gewerbe und Gastronomie während der Corona-Pandemie“, nicht nur allgemein, sondern sogar unter Begrenzung auf Münchner Schausteller, vom Stadtrat abgelehnt.
Das KVR hält daher unter Bezugnahme auf die Begründung der genannten Stadtratsvorlagen an der bisherigen Praxis fest.Ein inhaltsgleicher Antrag des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied vom 21.4.2021; BA-Antrags-Nr. 20-26/B 02188; „Food Trucks in München ermöglichen“ wurde am 21.5.2021 seitens des KVR negativ bewertet.“
Stellungnahme der DEHOGA Bayern, Kreisstelle München:
„Food Trucks tragen in München und im Landkreis München durchaus zur Ergänzung des gastronomischen Angebots bei. Dies nehmen auch die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere während der vergangenen Lockdowns, gut an. Aufgrund der Vielfalt unserer gastronomischen Landschaft in Reihen unserer stationären Mitglieder sehen wir eine weitere Ausweitung und Ausweisung von Food Truck Stellplätzen nicht vordringlich als Notwendigkeit an. Wir betrachten Aspekte wie Einhaltung von Kassen TSE-Richtlinien, Arbeitsschutzgesetze, Speisenzusammensetzung (Vermeidung von Fast Food), Vermeidung von Einwegverpackungen, Einhaltung von Hygienemaßnahmen usw. als wesentliche Merkmale beim Betrieb von stationären und mobilen gastronomischen Betrieben.
Unser Fokus ist die Unterstützung und Stärkung unserer Mitglieder, die nach der langen Lockdown-Phase jegliche Unterstützung benötigen. Eine neue, zusätzliche Übersicht oder ein Portal für Food Trucks halten wir aus o.g. Gründen nicht für gegeben. Auch, weil die Anbieterinnen und Anbieter fast täglich ihren Standort wechseln und der administrative Aufwand erheblich einzuschätzen ist. Hinzu kommen Einsätze bei Veranstaltungen, bei der wieder ein neuer Standort abzubilden ist.
Wir möchten alternativ vorschlagen, dass die Food Truck Anbieterinnen und Anbieter das vorhandene Angebot von #muenchenhältzamm auf mu- enchen.de nutzen und hier ihr Getränke- und Speisenangebot (mit Wochentag, Uhrzeit und Standort) aktiv bewerben.
muenchen.de findet sicherlich gute Parameter, um auf die Food Trucks online hinzuweisen.“
Aus Sicht des Referates für Arbeit und Wirtschaft sind die Anträge zu der online Veröffentlichung von Food Truck Stellplätzen, wie folgt zu bewerten:
Die Anfragen von Food Truck Betreiber*innen nach Stellplatzmöglichkeiten im Stadtgebiet München lassen den Wunsch nach einer leicht zugänglichen online-Aufstellung von privaten Stellplätzen nachvollziehbar erscheinen. Wenn die Stadt private Stellplätze auf einer online Karte veröffentlichen würde, sollten jedoch die jeweiligen Flächen auch stets geeignet und für Food Trucks zugelassen sein. Für eine Überprüfung sind grundsätzlich verschiedene Stellen, insbesondere das KVR und die SWM, einzubezie-hen. Die Food Truck Besitzer*innen müssen ebenfalls ihre eigenen Anforderungen und ihre Ausstattung bei einer Prüfung der Stellplätze einbringen.
Solange es in Anbetracht dessen keine festen entsprechenden Standorte für Food-Trucks gibt, wird die Darstellung möglicher Stellplätze auf einem online Stadtplan daher auf Grund des nicht darstellbaren Aufwandes für nicht verfolgenswert erachtet. Sobald sich dies ändert, wird die Idee einer digitalen Abbildung als absolut unterstützenswert gesehen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.