Oberbürgermeister Dieter Reiter teilt in Abstimmung mit dem Bezirksausschuss 15 (Trudering-Riem) mit, dass die Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes am Montag, 25. Oktober, 19 Uhr, in der Turnhalle des Heinrich-Heine-Gymnasiums, Max-Reinhardt-Weg 27, stattfindet.
Die Leitung der Versammlung übernimmt Bürgermeisterin Verena Dietl. Zu Beginn informieren die Versammlungsleitung und der Bezirksausschussvorsitzende Stefan Ziegler über wichtige Themen und Projekte im Stadtbezirk.
Schwerpunktthemen werden voraussichtlich sein:
1. Riemerpark – Feiermeile
- Vermüllung und Kriminalität auch in Parkgaragen
2. Unterbringung von Wohnungslosen – Galopperstraße
- Ersatzstandort BAUMA.Parkplatz, Ecke Riemer Straße/Am Mitterfeld - Baurechtliche Einordnung des Schulgrundstücks Gymnasium/Realschule (vorheriger Standort der Wohnungslosenunterkunft)
3. Baugebiete/Bebauungsgebiete - BA Messestadt/Rappenweg/Heltauer Straße/SEM Nordost – Aktueller Sachstand/Zeitschiene
4. Auswirkungen der anstehenden Bebauungspläne im Stadtbezirk (einschl. Piederstorfer Gelände) insbesondere Nord-Süd-Richtung
5. Verkehrsbelastung durch Schwerlastverkehr - Bahnstraße - Umbau der Kreuzung Bahnstraße/Adlerstraße/Drosselweg – Aktueller Sachstand/Zeitschiene
6. Bahnprojekte Daglfinger-Truderinger-Kurve sowie Ausbau Bahnhof Trudering – Aktueller Sachstand
7. Müllabfuhr in Stadtrandgebieten
- Ausfälle von Tonnenleerungen, Vermischung von Rest- und Papiermüll
Ein Kontaktnachweis je Hausstand ist erforderlich. Dieser wurde mit der Einladung an alle Haushalte versandt und ist zur Bürgerversammlung mitzubringen. Ohne Abgabe des Kontaktnachweises ist eine Teilnahme an der Bürgerversammlung nicht möglich.
Eine Teilnahme ist nur nach den am Tag der Bürgerversammlung gültigen Regelungen entsprechend der aktuellen Bayerischen lnfektionsschutzmaßnahmenverordnung möglich. Derzeit gilt für Besucher*innen der 3G-Grundsatz (Geimpft, Genesen oder aktuell Getestet) entsprechend der 14. lnfektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Vom Besuch und von der Mitwirkung an Veranstaltungen sind folgende Personen (Besucherinnen und Besucher/Mitwirkende/Dienstleister) ausgeschlossen:
- Personen mit nachgewiesener akuter SARS-CoV-2-Infektion.
- Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen.
- Personen mit COVID-19-assoziierten Symptomen (Geruchs- und Geschmacksverlust, akute respiratorische Symptome jeder Schwere).
Eine medizinische Gesichtsmaske (ggf. FFP2-Maske) ist zur Bürgerversammlung mitzubringen und durchgehend zu tragen, außer wenn ein Anliegen am Mikrofon vorgetragen wird. Für den Fall, dass der Schutz aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht getragen werden darf, ist ein Nachweis in Form einer ärztlichen Bescheinigung erforderlich.
Auf Grund der geltenden Abstandsregelungen ist das Platzangebot trotz der Größe des Versammlungsortes begrenzt.
Anträge sind in der Bürgerversammlung persönlich zu stellen und schriftlich einzureichen. Das entsprechende Formular und weitere Infos befinden sich im Internet unter www.muenchen.de/buergerversammlungen. Das Formular wird auch zu Beginn der Bürgerversammlung ausgegeben. Alle Besucherinnen und Besucher der Bürgerversammlung, die an den Abstimmungen teilnehmen wollen, werden gebeten, ihren amtlichen
Lichtbildausweis mitzubringen, um sich als Stadtviertel-Bürger ausweisen zu können. Sie erhalten daraufhin eine Karte, die sie berechtigt, an allen Abstimmungen mitzuwirken.
Die von der Bürgerversammlung angenommenen Anträge werden im Wortlaut in der Geschäftsstelle Ost, der Bezirksausschüsse 5, 13, 14, 15, 16, und 17, Friedenstraße 40, für die Öffentlichkeit ausgelegt. Ebenfalls kann in der Geschäftsstelle die Stellungnahme des Stadtrates beziehungsweise des Bezirksausschusses zu den Anträgen eingesehen werden. Hinweis: Ein Gebärdensprachdolmetscherdienst ist auf Anfrage möglich. Nähere Auskünfte erteilt das Direktorium der Stadt München, Marienplatz 8, 80331 München, buergerversammlung.dir@muenchen.de, Fax 233-25241. Der Versammlungsort ist rollstuhlgerecht.
Die Bürgerversammlung wird unter Einhaltung eines Schutz- und Hygienekonzeptes durchgeführt. Der Schutz der Bürger*innen und der Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung hat dabei oberste Priorität. Insbesondere wird der Ordnungsdienst auf das Einhalten der Abstandsregelungen sowie das Tragen der medizinischen Maske achten. Vor und während der Bürgerversammlung wird regelmäßig gelüftet.