Gebietsbetreuer für die Angerlohe
Antrag Stadträtin Heike Kainz (CSU-Fraktion) vom 11.8.2020
Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz:
Zunächst möchten wir uns vorab für die gewährte Fristverlängerung bedanken.
Sie haben am 11.8.2020 Folgendes beantragt:
„Es wird bei der Regierung von Oberbayern eine Gebietsbetreuerin bzw. ein Gebietsbetreuer für die Angerlohe und ggf. auch für andere Münchner Waldgebiete beantragt. Es soll dabei ein möglichst hoher Förderanteil des Bayerischen Naturschutzfonds angestrebt werden.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Das Thema Gebietsbetreuung fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung, für das gemäß Stadtratsbeschluss (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V01738) das Referat für Klima- und Umweltschutz zuständig ist. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Der Intention Ihres Antrages wurde bereits mit der Beschlussvorlage zum Haushalt 2021 des Referates für Klima- und Umweltschutz (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V01738) entsprochen.
In der Beschlussvorlage für den Haushalt 2021 des Referates für Klima- und Umweltschutz (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/ V01738) wurde beschlossen, dass dauerhaft Sachmittel in Höhe von 200.000 Euro pro Jahr für die Gebietsbetreuung zum Schutz der Münchner Artenvielfalt bereitgestellt werden.
Für verschiedene naturschutzfachlich besonders hochwertige Flächen in München ist vorgesehen, ab Anfang 2022 drei Gebietsbetreuer*innnen auf Werksvertragsbasis zu beauftragen. Ziel der Gebietsbetreuer*innnen ist es, zum Schutz einzigartiger Lebensräume beizutragen, die Wertschätzung der Gebiete in der Bevölkerung zu steigern und so die Akzeptanz von Schutzmaßnahmen zu verbessern. Sie/Er fungiert dabei als Ansprechperson vor Ort und soll durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und durch Besucherlenkung die Bevölkerung über den naturschutzfachlichen Wert derGebiete informieren bzw. naturschonendes Verhalten fördern. Ziel ist es weiterhin Fehlentwicklungen und Beeinträchtigungen möglichst rasch zu erkennen, damit bei Bedarf Maßnahmen ergriffen werden können.
Derzeit laufen die finalen Abstimmungen für die Ausschreibung, so dass die Vergabe zeitnah erfolgen wird. Vorbehaltlich einer erfolgreichen Vergabe wird folgende Gebietskulisse angestrebt:
1.) Münchner Westen
- Kernbereiche des Aubinger Mooses inkl. der Ökokontogebiete,
- der östliche Böhmerweiher,
- die wertvollen Amphibienlaichplätze innerhalb der Aubinger Lohe und an deren Südostrand sowie die nördlich davon liegenden Gewässer,
- die Langwieder Heide inklusive der Erweiterungsflächen
- und das Gleislager Neuaubing.
2.) Münchner Nord-Westen
- Allacher Lohe
- Allacher Heide
- Angerlohe
- Magerrasen nördlich Angerlohe
- Randwälle Rangierbahnhof
- Schwarzhölzl
- Kalterbach
- Würmhölzlgraben
3.) Münchner Osten und Isar
- südliche Isarauen
- Flaucher
- kleine Isarauen
- Brunnbachquelle
- nördliche Isarauwälder mit Freimanner Brenne und Leitungstrasse
- Abfanggraben Johanneskirchen
- Truderinger Wald (Stromleitungsschneise)
Die in ihrem Antrag genannte Angerlohe sowie andere besonders sensible Waldgebiete werden in der Gebietskulisse berücksichtigt.
Mit dem dargestellten Vorgehen wird der Intention Ihres Antrages vom 11.8.2020 daher bereits entsprochen.Ergänzend möchte ich auf die in Ihrem Antrag angesprochenen Fördermöglichkeiten seitens des Bayerischen Naturschutzfonds eingehen. Wir haben diesbezüglich Kontakt mit dem Bayerischen Naturschutzfonds aufgenommen.
Dieser hat mitgeteilt, dass eine Förderung der von der Landeshauptstadt München geplanten Gebietsbetreuer*innen durch den Naturschutzfonds momentan ausgeschlossen ist.
Die Gebietsbetreuerstellen für die laufende Förderperiode (1.4.2021 bis 31.3.2024) sind vom Stiftungsrat des Naturschutzfonds abschließend beschlossen. Alle zur Verfügung stehenden Fördermittel sind den bereits beschlossenen Stellen zugewiesen.
Die Möglichkeit einer Förderung durch den Naturschutzfonds ergibt sich frühestens für die nächste Förderperiode ab dem 1.4.2024. Die Entscheidung über die Fortführung bestehender und die Einrichtung neuer Gebietsbetreuungen in Oberbayern erfolgt in Absprache mit der Regierung von Oberbayern und in Abhängigkeit von den verfügbaren Fördermitteln. Da die Gebietsbetreuungen zunächst für zwei Jahre ausgeschrieben sind, werden wir rechtzeitig vor Beginn der nächsten Förderperiode erneut mit dem Naturschutzfonds Kontakt aufnehmen, inwiefern dann Mittel eingesetzt werden könnten, um die Gebietsbetreuungen weiter zu verstärken. Einen fachlicher Austausch zwischen den neuen Gebietsbetreuer*innen der Stadt München und den vom Naturschutzfonds geförderten Gebietsbetreuer*innen ist unabhängig von den Fördermöglichkeiten geplant und gewährleistet.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.