Schanigärten
Antrag Stadtrat Thomas Schmid (CSU-Fraktion) vom 1.10.2020
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München dazu auf, die schönsten „Schanigärten“ in München und ihre Betreiber zu prämieren.
„Begründung:
Schanigärten in Zeiten der Corona-Pandemie sind ein Erfolgsmodell. Teilweise übertrifft sich die Münchner Gastronomie in der Ausgestaltung ihrer ‚Gärten‘, und sorgt damit für ein noch charmanteres Erscheinungsbild unserer Stadt. Um diese Motivation weiterhin aufrecht zu erhalten, sollen die 10 besten ‚Schanigärten‘ und ihre Betreiber mit einem angemessenen Geldpreis prämiert werden.“
Da es sich im vorliegenden Fall um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO) handelt, die nicht gemäß § 60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Zunächst möchte ich mich für die bereits gewährte Fristverlängerung bedanken.
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Gastronomie im Jahr 2020, zur Kompensation der wegen des infektionsschutzrechtlichen Abstandsgebots entfallenen Gastplätze, die Möglichkeit gegeben, Parkplätze und mögliche seitliche Ausdehnungen der Flächen über die Gebäudegrenze hinaus als erweiterte temporäre Freischankflächen zu nutzen (Beschuss Nr. 14-20/V 00392 vom 13.5.2020)
Die daraus entstandenen Schanigärten sorgten nicht nur bei den Gastronomen, für die sich eine gute Umsatzmöglichkeit bot, und den Gästen, die im Freien konsumieren konnten, für eine sehr gute Resonanz, sondern trug auch zu einem neuen, positiven Flair in der gesamten Stadt während des Corona-Sommers bei.
Zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung im Januar 2021 war noch nicht abzusehen, ob es auch im Jahr 2021 oder darüber hinaus eine Genehmigungsmöglichkeit für Schanigärten geben wird.Das Kreisverwaltungsreferat hat im Mai 2021 dem Stadtrat eine Novellierung der Sondernutzungsrichtlinien und Sondernutzungsgebührensatzung (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 01734) vorgelegt.
Der Stadtrat stimmte der Novellierung der Sondernutzungserlaubnis zu, so dass es auch künftig möglich ist, die bei den Münchner*innen und Gästen beliebten Schanigärten dauerhaft jährlich in der Zeit von April bis einschließlich September einzurichten.
Für das Jahr 2021 wurde außerdem beschlossen, dass ausschließlich für die Dauer der Mitteleuropäischen Sommerzeit die Genehmigung von Heizstrahlern zulässig ist, wenn diese elektrisch und mit Öko-Strom betrieben werden.
Auf der touristischen Website https://www.muenchen.travel/artikel/essen-trinken/schanigarten wird mit einem inspirierenden Artikel sowie einer Fotogalerie für die Münchner Schanigärten geworben. Verschiedene Medien haben das Thema „Schanigärten in München“ aufgenommen (z.B. Radio Arabella „TOP 10. schönste Schanigärten in München und der Region“, Portalgesellschaft München ,„Schanigärten in München: Draußen essen und trinken sowie „Überdachte Schanigärten: Bei jedem Wetter schön“; Radio Gong 96,3 „Münchens schönste Schanigärten“)
Nach Recherchen des RAW wäre für die Durchführung eines von Ihnen vorgeschlagenen Wettbewerbs, der im Auftrag der LHM durchgeführt werden soll, mit ca. 40.000 Euro plus Preisgeldern für die Gastronomieunternehmen zu kalkulieren.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann das Referat für Arbeit und Wirtschaft aufgrund der aktuellen Haushaltslage diese Mittel nicht zur Verfügung stellen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.