Von Donnerstag, 14., bis Mittwoch, 27. Oktober, liegen die Eintragungslisten zum Volksbegehren auf Abberufung des Landtags aus. In der Landeshauptstadt München gibt es an sechs Orten die Möglichkeit, sich einzutragen: im Foyer der Stadtkasse, im Kreisverwaltungsreferat, in der Bezirksinspektion Nord, in der Bezirksinspektion Ost, in der Bezirksinspektion Süd und in der Bezirksinspektion West. Alle Stimmberechtigten dürfen sich einmal auf einer Liste eintragen, um das Volksbegehren zu unterstützen. Detaillierte Informationen zu den Eintragungsräumen und den Öffnungszeiten gibt es unter www.muenchen.de/volksbegehren. Stimmberechtigt sind alle Münchnerinnen und Münchner, die folgende Voraussetzungen erfüllen: deutsche Staatsbürgerschaft, am 27. Oktober 2021 mindestens 18 Jahre alt, mit Hauptwohnsitz seit dem 27. Juli 2021 oder länger in Bayern gemeldet und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen. Die Stimmberechtigung ist beim Eintragen mit einem Personalausweis, Reisepass oder einem Führerschein, der nicht älter als 10 Jahre sein darf, nachzuweisen.
Stimmberechtigte Münchnerinnen und Münchner, die im zweiwöchigen Eintragungszeitraum keine Möglichkeit haben, sich in München einzutragen, können sich mit einem Eintragungsschein in einer anderen bayerischen Gemeinde ihrer Wahl eintragen. Eintragungsscheine können per Formular beantragt werden. Das Formular gibt es im Internet unter www.muenchen.de/volksbegehren und kann auch schriftlich beim Kreisverwaltungsreferat Geschäftsleitung/Wahlamt, Postfach, 80466 München, per Fax an 233-45772 oder an volksbegehren.kvr@muenchen.de bestellt werden. Der Eintragungsschein wird per Post versandt oder die stimmberechtigte Person kann ihn persönlich ab 14. Oktober beim Wahlamt im Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 11, Zimmer 13.104, abholen. Stimmberechtigte, die ihre melderechtliche Hauptwohnung in einer anderen bayerischen Gemeinde haben und dort im Wählerverzeichnis eingetragen sind, müssen in ihrer Heimatgemeinde einen Eintragungsschein beantragen, wenn sie sich in einem Münchner Eintragungsraum für das Volksbegehren eintragen möchten.
Stimmberechtigte, die während der gesamten Eintragungszeit wegen Krankheit oder körperlicher Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum aufzusuchen, können per Eintragungsschein eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen.
Für Fragen zum Volksbegehren stehen die Mitarbeiter*innen des Wahlamts per E-Mail an volksbegehren.kvr@muenchen.de oder auch unter der
Wahlhotline 233-96233 zur Verfügung. Weitere Informationen zum Volksbegehren auf Abberufung des Landtags sind unter www.muenchen.de/volksbegehren aufrufbar. Dort gibt es ab Freitag, 15. Oktober, eine Statistik mit tagesaktuellen Zahlen, wie viele Personen sich in München für das Volksbegehren eingetragen haben.