Patientenportal auf der München App
Antrag Stadtrat Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 11.6.2021
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, dass die Landeshauptstadt München auf ihrer München App ein Patientenportal anbietet, das die Nutzer direkt und bedarfsgerecht mit den medizinischen Einrichtungen der Stadt verbindet. Die Landeshauptstadt München und das Gesundheitsreferat bieten in ihren Internetauftritten bereits vielfältige Informationsmöglichkeiten über das medizinische Angebot der Stadt sowie Leistungen anderer Anbieter. Die Seiten werden laufend überarbeitet, um die Informationen für die Bürger*innen aktuell zu halten. Der Inhalt des Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 11.6.2021 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Die generelle Aussage, dass die Bürger*innen bei der Suche nach einer passenden ärztlichen Anlaufstelle bisher auf sich allein gestellt wären, kann nicht nachvollzogen werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung unterstützt unter der kostenlosen Servicenummer 116117 bei der Suche nach geeigneter ambulanter kassenärztlicher Versorgung. Es werden auch Termine bei Haus- und Fachärzt*innen vermittelt. Bei der Suche nach passenden stationären Behandlungsmöglichkeiten helfen mehrere Online-Klinikfinder, beispielsweise auf der Homepage der Weissen Liste (https://www.weisse-liste.de/) oder auf den Seiten vieler gesetzlicher Krankenkassen. Man kann dort gezielt nach Postleitzahlen, Fachgebieten und bestimmten Operationen oder Therapien filtern. Zusätzlich gibt es noch den Online-Klinikfinder Psychosomatik (https://www.klinikfinder-psychosomatik.de/).
In München bietet die „Münchner Pflegebörse“ Suchmöglichkeiten für eine ambulante bzw. vollstationäre pflegerische Versorgung an.
Die vorrangige Aufnahme des Angebots der München Klinik in das gewünschte Patientenportal – wie von Ihnen vorgeschlagen – wird nicht dem Anspruch einer vollumfänglichen Information der Bürger*innen über das medizinische Angebot in München gerecht und stellt somit eine Wettbewerbsverzerrung dar, auch wenn die München Klinik ein sehr breitesBehandlungsspektrum abdeckt. Eine vollständige Übersicht über alle medizinischen Angebote bedeutet wiederum einen enormen Aufwand bei der Beschaffung und regelmäßigen Aktualisierung der Informationen.
Zur Thematik der Übermittlung von Befunden und Arztberichten über das gewünschte Patientenportal wird auf die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland verwiesen. Zum Januar 2022 werden dort weitere wichtige Funktionen zur Verfügung stehen, die eine differenzierte Freigabe der gespeicherten Gesundheitsdaten zulassen. Es ist davon auszugehen, dass ab kommendem Jahr die Nachfrage der Bürger*innen nach der ePA durch die Verbesserungen steigen wird.
Aus meiner Sicht kann auch bei Bürger*innen ohne hausärztliche Anbindung kein Defizit an medizinischen Informationsangeboten festgestellt werden, das die umfangreiche Entwicklung und Pflege eines eigenen Patientenportals fachlich rechtfertigen würde.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.