Städtische Bibliotheken – Stehenbleiben bitte!
Anfrage Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 13.8.2021
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
Im Rahmen einer Stadtratsanfrage baten Sie um Aufklärung der Hintergründe zur Berichterstattung der Bildzeitung über die Münchner Stadtbibliothek: „Die Bildzeitung schrieb am 11.8.2021 in einem Artikel, dass in der Bibliothek München Sendling an den vier bestehenden PC-Arbeitsplätzen nicht Platz genommen werden darf. Knien oder stehen hingegen sei mög- lich.“
Ihre Anfrage vom 13.8.2021 beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Entsprechen die Informationen aus dem BILD Artikel der Wahrheit?
Antwort:
Beim beschriebenen Vorgang handelte es sich um eine kurzfristige, individuelle Maßnahme, um die fortgesetzten Verstöße gegen das Hygienekonzept der betroffenen Münchner Stadtbibliothek zu unterbinden.
Frage 2:
Wenn ja, halten Sie diese Regelung, die insbesondere ältere Menschen trifft, für sinnvoll?
Antwort:
Solange die Corona-Verordnungen des Freistaats entsprechende Vorschriften enthalten, müssen diese in den Hygienekonzepten der Stadtverwaltung umgesetzt und ihre Einhaltung sichergestellt werden.
Frage 3:
Sind vier Sitzplätze vor Rechnern in einer Bibliothek derart raumgreifend, dass man Sorge vor Überfüllung haben muss?
Antwort:
Unserer Ansicht nach nicht. Allerdings war die Zahl der erlaubten Besucher*innen in Bibliotheken zu diesem Zeitpunkt lt. 13. Bayr. IfSMV stark beschränkt, weshalb wir aufgrund der großen Nachfrage im Sinne des Gemeinwohls in manchen Bibliotheken die Zahl der Plätze und die Dauer der PC-Nutzung einschränken mussten.
Frage 4:
Wie beziffert sich der zeitliche Unterschied des Aufenthalts im Vergleich Sitzen zu Stehen bzw. Knien?
Antwort:
Darüber haben wir keine Kenntnisse.
Frage 5:
War wegen der vermeintlichen Weigerung des Kunden, seinen Sitzplatz aufzugeben, ein Polizeieinsatz mit vier Beamten gerechtfertigt und bürgerfreundlich?
Antwort:
Dass die Polizei mit vier Beamten vor Ort erschien, war keine Anregung der Bibliothek, sondern eine Entscheidung der Polizei.
Frage 6:
Wird überlegt, diese Regelung anzupassen und insbesondere für ältere Menschen kundenfreundlicher zu gestalten?
Antwort:
Es gibt diese Regel nicht. Entsprechend der aktuellen Vorgaben sind die nach Abstandsregeln erlaubten PC-Arbeitsplätze selbstredend wie gewohnt mit Stühlen bestückt.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.