Entgegen der heutigen Berichterstattung der Abendzeitung „Wertstoffhof: Nur für Autofahrer“ können Fußgänger*innen und Radfahrer*innen selbstverständlich weiterhin auf den Wertstoffhöfen des Abfallwirtschaftsbetriebs München (AWM) ihren zu entsorgenden Müll anliefern. Am Dienstag, 26. Januar, hat der AWM zur Sensibilisierung der Mitarbeiter*innen dazu eine Arbeitsanweisung herausgegeben, in der darauf hingewiesen wird, dass eine Anlieferung zu Fuß oder per Rad selbstverständlich auch während des Lockdowns möglich ist.
Bei besonders großem Andrang sind dafür bestimmte Regelungen erforderlich: Wenn es zu größeren Warteschlangen kommt, müssen sich alle Anlieferarten (Pkw, Transporter, Fuß, Rad, etc.) in die Schlange einreihen. Keine Anlieferart kann dann bevorzugt behandelt werden.
Hintergrund des missverständlichen, im Bericht der Abendzeitung abgebildeten Sicherheitshinweises ist, dass Personen aus den wartenden Autos vor dem Wertstoffhof ausgestiegen sind und zu Fuß anliefern wollten, um Wartezeiten zu verkürzen. Das führte zu Unmut bei den anderen Wartenden, einer Überfüllung der Wertstoffhöfe unter Verletzung des Abstandsgebots und wurde deshalb – auch wegen der daraus resultierenden Verkehrsproblematik − untersagt. Es ist nicht erlaubt, auf andere Anlieferarten umzusteigen, um so Wartezeiten zu umgehen.
Dass es im Einzelfall zu Problemen bei der Anlieferung aufgrund unklarer Formulierungen des AWM gekommen ist, bedauert der AWM.