Trägerübergreifende Werbekampagne für Erzieher*innen und Kinderpfleger*innen starten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Jutta Koller, Sabine Krieger, Oswald Utz und Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 19.11.2019
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 19.11.2019 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass das Referat für Bildung und Sport gemeinsam mit dem Sozialreferat in Zusammenarbeit mit den freien Trägern sowie dem KleinKinderTagesstätten e.V. (KKT e.V.) als Dachverband der Münchner Elterninitiativen eine gemeinsame Werbekampagne zur Gewinnung von Erzieher*innen und Kinderpfleger*innen für die Bildungseinrichtungen in München konzipieren soll.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Personalsituation in den Münchner Kindertageseinrichtungen, sowohl beim Städtischen Träger als auch bei den freigemeinnützigen und sonstigen Trägern, ist dem Referat für Bildung und Sport (RBS) ein sehr wichtiges Anliegen. Denn nur mit ausreichend Personal wird München die anstehenden Herausforderungen, wie z.B. den bevorstehenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, bewältigen können.
Um aktiv gegen den Personalmangel in den Münchner Kindertageseinrichtungen vorzugehen, hat die Stadt München in den vergangenen Jahren bereits viel investiert, unter anderem wurden mit der Einführung von OptiPrax 3- und 4-jährig die Ausbildungskapazitäten an der Städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik erhöht.Außerdem zahlt die Landeshauptstadt München ihren Beschäftigten eine Arbeitsmarkt- und eine Münchenzulage sowie einen Fahrtkostenzuschuss und übernimmt diese zusätzlichen Personalkosten auch für das pädagogische Personal der Einrichtungen in freigemeinnütziger und sonstiger Trägerschaft, die an der Münchner Förderformel teilnehmen sowie anteilig für Eltern-Kind-Initiativen im EKI-Fördermodell mit EKI-Plus.
In Anbetracht der angespannten Haushaltslage steht darüber hinaus für die gewünschte trägerübergreifende Kampagne kein neues Budget zur Verfügung. Doch sowohl das RBS als auch weite Teile der Trägerlandschaft erachten ein gemeinsames Handeln hier als zielführend.
Gemeinsam hat man sich daher darauf verständigt, dass es im Jahr 2021 eine gemeinsame Aktion in Form einer virtuellen Messe geben soll. Neben einem virtuellen Messetag sollen zusätzlich auf Dauer trägerübergreifend Informationen im Internet zu finden sein.
Die Details werden nun gemeinsam mit der FachARGE Kindertagesbe-
treuung und den beteiligten Akteuren der Stadtverwaltung erarbeitet. Das Sozialreferat wird zeitnah eingebunden, damit auch die städtischen Kinder- und Jugendheime von der gemeinsamen Aktion profitieren können.
Die Frauengleichstellungsstelle teilte ergänzend hierzu noch Folgendes mit:
Neben der ausreichenden Personalmenge ist ebenfalls eine ausreichend gute pädagogische Qualität des Personals wesentlich, um den Erziehungsauftrag angemessen zu erfüllen. Auch hier ist ein gemeinsames Handeln von RBS und Trägerlandschaft erforderlich. Wesentlicher Kern pädagogischen Handelns ist eine gute Ausbildung zu geschlechter-, teilhabegerechten, diskriminierungsfreien und gleichstellungsorientierten Themen. Bei allem Stellenbesetzungsdruck gilt es, insbesondere dieses Fachwissen bei den Bewerber*innen zu prüfen und sie ggf. fortzubilden. Hierzu sollte das Personal- und Organisationsreferat neben dem Pädagogischen Institut mit Fortbildungsangeboten erheblich unterstützen.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe gleichzeitig davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.