Reinigungsdienste in der MüK – faire Arbeitsbedingungen für Beschäftigte – Fremdvergabe beenden
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 26.5.2021
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Die Organisation des Reinigungsdienstes in der München Klinik gGmbH fällt in die operative Zuständigkeit der Geschäftsführung (vgl § 16 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags für die München Klinik).
Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher nicht vorgesehen. Zu Ihrem oben genannten Antrag vom 26.5.2021 habe ich die München Klinik gGmbH befragt und teile Ihnen Folgendes mit:
Ihre Grundannahme der massiven Preissteigerung bei den externen Reinigungsdienstleistern innerhalb der München Klinik ist nicht zutreffend. Der in der Unternehmensplanung 2020 ff. dargelegten Preissteigerung liegt ein Flächeneffekt zugrunde, welcher für die Unternehmensplanung 2022 ff. angepasst werden konnte. Die Kenngröße „Kosten Reinigung/m²“ ist in den vergangenen Jahren grundsätzlich stabil geblieben.
Die stattgefundenen und zukünftigen Preissteigerungen um 2% p.a. sind auf die Tarifentwicklungen im Branchentarifvertrag des Gebäudereinigungsgewerbes zurückzuführen, die aufgrund der Preisgleitklausel in den abgeschlossenen Verträgen an die München Klinik weitergereicht werden. Zudem schlagen sich nicht zuletzt auch die insbesondere im Bereich der Klinikreinigung anfallenden Wochenend- und Feiertagszuschläge in der Kostenentwicklung nieder. Die München Klinik achtet in ihren Ausschreibungskriterien Unterhaltsreinigung auf die Bezahlung der Beschäftigten des Dienstleisters nach Tarif. Alle in der München Klinik über Fremddienstleister beschäftigten Reinigungskräfte werden nach dem Tarifvertrag Gebäudereinigung bezahlt.
Aufgrund der hohen Schwankungsbreite der Reinigungsflächen im Verlauf der umfangreichen Sanierungs-, Um- und Neubaumaßnahmen der München Klinik bis voraussichtlich 2030 ist aus Sicht der München Klinik einePrüfung hinsichtlich eines Insourcing des Reinigungsdienstes erst ab diesem Zeitpunkt sinnvoll.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.