Überdachte Aufenthaltsorte im öffentlichen Raum schaffen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anne Hübner, Christian Köning, Barbara Likus, Christian Müller, Lena Odell (SPD/Volt-Fraktion) und Anja Berger, Sibylle Stöhr, Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 25.3.2021
Antwort Baureferat:
Sie haben am 25.3.2021 Folgendes beantragt:
„Die Verwaltung wird beauftragt, bei künftigen Neu- oder Umgestaltungen sowie Erneuerungsarbeiten vermehrt überdachte Aufenthaltsorte und Spielflächen im öffentlichen Raum und in Grünanlagen zu schaffen. Es sollen keine aufwendigen Festbauten, sondern unkomplizierte Pop-up-Lösungen in Betracht gezogen werden. Bei der Standortauswahl sind Kinder und Jugendliche durch geeignete Partizipationsmaßnahmen rechtzeitig einzubeziehen.
Darüber hinaus stellt die Verwaltung dar, a) ob und wie überdachte Aufenthaltsmöglichkeiten bereits jetzt als Privatinitiative auf öffentlichen Plätzen und in Grünanlagen aufgestellt werden können und b) inwieweit und zu welchem Preis überdachte Aufenthaltsmöglichkeiten von den Bezirksausschüssen als städtische Leistung bestellt werden können.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag vom 25.3.2021 als Brief zu beantworten und teile Ihnen hierzu Folgendes mit:
In der Regel befinden sich die öffentlichen Spielplätze mit ihren Sitz- und Aufenthaltsbereichen in Grünanlagen und sind in die vorhandene Vegetation und Parklandschaft eingebunden. Öffentliche Grünanlagen erfüllen in einer hoch verdichteten Stadt wie München wichtige ökologische und klimatische Funktionen wie die Förderung der innerstädtischen Biodiversität, die Bereitstellung weitläufiger unversiegelter Flächen zur Regenwasserretention und die Kühlung im Sommer. Zugleich werden Naturerlebnis sowie naturnahe Erholung und Spiel innerhalb der Stadt ermöglicht.
Neben dem Erleben von Pflanzen und Tieren, den Jahreszeiten und der Witterung können in den Anlagen enthaltene Freizeit-, Sport- und Spieleinrichtungen für alle Altersgruppen grundsätzlich ganzjährig genutzt werden. Während im Sommer der erforderliche Schatten maßgeblich durch den Baumbestand gewährleistet wird, ermöglichen die im Winter laublosen Bäume die gewünschte ungehinderte Besonnung. Grundsätzlich soll die Anzahl von Bauwerken in den bestehenden Grünanlagen gering gehalten werden, um Versiegelung und Einschränkung des Naturerlebens zu ver-meiden und den landschaftlich geprägten Charakter zu erhalten und zu fördern.
Punktuell, an geeigneter Stelle, wenn dies insbesondere bezüglich der naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen möglich ist, erfüllen auch Spielarchitekturen Wetter- und Sonnenschutz. Beispielhaft seien hier das Kletterhaus am Spielplatz im Domagkpark oder das Spielhaus am Kiefernwald genannt.
Um für Jugendliche zum einen informelle Orte als Treffpunkte im Freien anzubieten und zum anderen das Treffen auch bei ungünstigen Wetterbedingungen zu ermöglichen, werden darüber hinaus seit langem sogenannte Jugendunterstände angeboten. Bei den Unterständen handelt es sich um einfache Konstruktionen, bei denen Grundflächen von in der Regel 6 bis 25 Quadratmetern überdacht und mit Sitzmöbeln sowie teils mit abschirmenden Wandelementen ausgestattet werden. Im Rahmen der Beteiligungsverfahren, die das Baureferat beim Neubau und der Umgestaltung von Jugendspielanlagen bereits standardmäßig durchführt, wird die Errichtung von Unterständen von den Jugendlichen regelmäßig gefordert und dementsprechend umgesetzt.
Für die erfolgreiche Standortwahl eines neuen Jugendtreffpunkts sind die Akzeptanz und die Distanz der benachbarten Anwohnerschaft maßgeblich. Die Realisierung von Jugendunterständen ist darüber hinaus abhängig von den örtlichen Anforderungen an die immissions-, natur- und denkmalschutzrechtlichen Belange. Bei der Konstruktion ist auf eine entsprechende Dauerhaftigkeit, Robustheit und Standsicherheit zu achten, da diese Eigenschaften für ein Bauwerk im öffentlichen Raum zwingend erforderlich sind. Grundsätzlich werden konkrete Standorte nur in enger Abstimmung mit den örtlichen Bezirksausschüssen festgelegt. Derzeit gibt es stadtweit rund 60 Jugendunterstände.
Mit Beschluss des Stadtrats vom 11.8.2021 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 04086) wurde das Baureferat gebeten, zusätzlich 10 Jugendunterstände, verteilt über das gesamte Stadtgebiet, aufzustellen. Teilweise liegen für die Standorte bereits entsprechende Wünsche der Bezirksausschüsse vor. Als Unterstand sollen umgerüstete Fracht-Container, sogenannte „Chill-Boxen“, zum Einsatz kommen, die fertig geliefert und relativ unkompliziert aufgestellt werden können. Die Finanzierung wird aus bestehenden Budgets des Sozialreferates bereitgestellt. Die Beschaffung und die Aufstellung der 10 Unterstände erfolgen sukzessive ab Anfang Oktober dieses Jahres.Abhängig vom Auffinden eines geeigneten Standortes sind auch die Bestellung eines Jugendunterstandes und die Finanzierung aus dem Budget der Bezirksausschüsse möglich.
Die konkreten Kosten für Jugendunterstände sind abhängig von der aktuellen Marktlage, insbesondere aber auch von den Standortbedingungen – z.B. ob zur Erschließung des neuen Standortes ein neuer Weg oder aus naturschutzrechtlichen Gründen ein Ausgleich geschaffen werden muss. Bei der Errichtung müssen neben dem eigentlichen Unterstand u.a. auch Fundamente oder eine tragfähige Aufstellfläche und die Ausstattung finanziert werden. Aus diesem Grund müssen die Kosten in jedem Einzelfall ermittelt werden. Eine allgemeine Kostenaussage ist nicht möglich. Allerdings können Machbarkeit und Kostenrahmen bei einer Bedarfsmeldung durch einen Bezirksausschuss im Rahmen einer Voruntersuchung durch das Baureferat (Gartenbau) ermittelt werden.
Die Aufstellung entsprechender (mobiler) Einrichtungen durch private Dritte bedarf einer Sondernutzungserlaubnis des Kreisverwaltungsreferates und setzt daher immer eine Prüfung der Umstände des konkreten Einzelfalles (z.B. Art, Ort und Dauer der Nutzung) voraus.
Die Gleichstellungsstelle für Frauen hat dieses Antwortschreiben mitgezeichnet und teilt dazu Folgendes mit:
„Die Gleichstellungsstelle für Frauen weist darauf hin, dass Überdachungen, auch Pop-Up-Überdachungen, nicht nur in Parks und Grünanlagen Verwendung finden können, sondern gerade auch auf versiegelten Flächen einsetzbar sind. Im Zuge der Nachverdichtung in der Stadt ist es wichtig, Aufenthalte im öffentlichen Raum zu ermöglichen, die – auch gerade im Hinblick auf geschlechtergerechte Teilhabe im öffentlichen Raum – gute Außenaufenthalts- und Nutzungsmöglichkeiten ermöglichen. Kriterien geschlechtergerechten Bauens sind dabei immer umzusetzen, hierzu verweisen wir nochmals auf die Planungs- und Handlungsempfehlungen zu gendergerechter Spielraumgestaltung, die nicht nur auf Mädchen* und Jungen* angewendet werden können.“
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.