Spielplatz in der Gemeinschaftsunterkunft Landsberger Straße
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anne Hübner, Christian Köning, Barbara Likus, Christian Müller, Lena Odell (SPD/Volt-Fraktion) und Anja Berger, Anna Hanusch, Angelika Pilz-Strasser, Bernd Schreyer (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 1.6.2021
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Sie beantragen, dass die Landeshauptstadt München sich darum bemüht, dass der unterkunftseigene Spielplatz der Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in der Landsberger Straße 412 wieder ausgestattet wird und bitten um Klärung, weshalb es seit dem Sommer 2019 keine Spielmöglichkeit für die dort lebenden Kinder gibt.
Für die in Ihrem Antrag angeführten Sachverhalte besteht seitens der Landeshauptstadt München keine Zuständigkeit.
Das Anliegen wurde deshalb an die für den Betrieb der Unterkunft zuständige Regierung von Oberbayern weitergeleitet. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Wege die Antwort der Regierung von Oberbayern mit:
„Die alten Spielgeräte des unterkunftseigenen Spielplatzes der Gemeinschaftsunterkunft mussten zum Schutz der dort spielenden Kinder im Sommer 2019 abgebaut werden, da sie nicht mehr den vorgeschriebenen sicherheitstechnischen Anforderungen genügten. Bei der anschließenden Erneuerung kam es bedauerlicherweise mehrfach zu unvorhersehbaren zeitlichen Verzögerungen.
Der Bereich, in dem der Spielplatz liegt, ist unterkellert. Nach der Demontage der alten Geräte wurde in den unterhalb der Spielplatzfläche liegenden Räumlichkeiten ein Wasserschaden bemerkt. Bautechnisch kann der Neubau des Spielplatzes erst nach Behebung des Baumangels realisiert werden. Einerseits muss die Fläche für die Arbeiten auch von oben zugänglich sein, andererseits kann der Auftrag für den Neubau des Spielplatzes erst erfolgen, wenn klar ist, wie die Wiederherstellung des Deckenaufbaus bautechnisch umgesetzt wird. Die Arbeiten hängen nämlich nicht nur zeitlich, sondern auch hinsichtlich der konkreten technischen Umsetzung voneinander ab. Andernfalls würden sowohl für den Spielplatz als auch für die Räumlichkeiten darunter Sicherheitsbedenken bestehen.
Der zunächst für das Frühjahr 2020 geplante Wiedereröffnungstermin für den Spielplatz konnte daher leider nicht gehalten werden. Auch wenn die Fortschritte vor Ort nicht immer direkt sichtbar waren, liefen die Planungenund Arbeiten im Hintergrund stetig weiter. Im Jahr 2020 fanden mehrfach Vor-Ort-Termine statt, um die komplexe Schadenssituation sowie die weitere Vorgehensweise mit dem Eigentümer und Vermieter zu besprechen. In der Folge mussten die notwendigen Sanierungsmaßnahmen aufgrund ihrer Komplexität und mit ihnen die Wiederherstellung des Spielplatzes immer wieder verschoben werden. Zwischenzeitlich konnte vom Eigentümer aber eine Fachfirma gefunden werden, die das für die Sanierung notwendige Gutachten erstellt hat. Der Eigentümer ist nun mit dem Dachaufbau betraut.
Die Regierung von Oberbayern hat ebenfalls bereits die neuen Spielgeräte bestellt, um einen anschließenden nahtlosen Aufbau sicherzustellen.
Als Übergangslösung wurde auf der Rückseite des Gebäudes ein Sandkasten eingerichtet. Ebenso wurde durch den Träger der Integrationsberatung ein Spielschiff bestellt, welches zeitnah eintreffen sollte. Zusätzlich dazu stellt die Regierung von Oberbayern weitere kleine mobile Spielgeräte zur Verfügung.
Wir bedauern die Unannehmlichkeiten und aufgetretenen zeitlichen Verzögerungen sehr und bemühen uns um eine schnelle Wiederherstellung des unterkunftseigenen Spielplatzes. Einen konkreten Wiedereröffnungstermin können wir aufgrund der vielen Unwägbarkeiten leider noch nicht nennen.“
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.