Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Lokalbaukommission, wird für das ohne Genehmigung errichtete Ladengeschäft an der Cosimastraße eine einvernehmliche Lösung anstreben, so dass der dort vorhandene Obst- und Gemüsestand erhalten werden kann. Somit kann die Betreiberin den Obst- und Gemüseladen auf jeden Fall bis zu ihrem Renteneintrittsalter weiterführen.
Im Juli 2021 hatte die Lokalbaukommission aufgrund einer Beschwerde aus der Anwohnerschaft Anordnungen mit dem Ziel der Beseitigung des Ladengeschäfts erlassen, nachdem eine zuvor erfolgte Anhörung der Eigentümerin des Grundstücks und der Betreiberin zur Klärung des Sachverhalts zu keiner Lösung geführt hatte. Die Lokalbaukommission sucht bei Beseitigungsverfahren oder Nutzungsuntersagungen stets nach Lösungen, die zur Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände führen und für die Betroffenen möglichst verträglich sind. Deshalb hatte sie auch im vorliegenden Fall nochmals Gespräche geführt.
Die in diesem Zusammenhang erfolgten Klärungen haben nunmehr dazu geführt, dass seitens der Lokalbaukommission eine Genehmigung des Kiosks in Aussicht gestellt werden kann. Dies setzt einen entsprechenden Bauantrag voraus, der rechtzeitig vor dem Renteneintritt der derzeitigen Pächterin gestellt werden sollte. Eine hierfür erforderliche Befreiung vom Bebauungsplan ist im Interesse an einer verbrauchernahen Versorgung möglich.