Absage des Friedensengelfests 2021: Verschärfte Auflagen auch unabhängig von Corona?
Anfrage Stadträte Fabian Ewald und Jens Luther (CSU-Fraktion) vom 11.8.2021
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage vom 11.8.2021 zur Beantwortung überlassen.
Inhaltlich teilen Sie Folgendes mit:
„Wenige Tage vor der Eröffnung musste heuer das traditionelle Friedensengelfest abgesagt werden, das trotz Pandemie noch 2020 in verkleinerter Form stattfinden konnte. Wie zu vernehmen war, waren kurzfristig kommunizierte, deutlich schärfere Auflagen seitens der Genehmigungsbehörde dafür verantwortlich, dass die Veranstaltung – trotz finanzieller Unterstützung durch den Bezirksausschuss für das kulturelle Programm – nicht hätte durchgeführt werden können. Auflagen zum Infektionsschutz sind dabei notwendig und nachvollziehbar. Nicht alle neuen Regelungen lassen jedoch einen Bezug zum pandemiebedingten Infektionsschutz erkennen. Wir fragen daher den Oberbürgermeister:
1. Wie haben sich die Auflagen für die Veranstalter des Friedensengelfests im Vergleich zu den Jahren 2019 und 2020 verändert?
2. Wann und wie wurde dies dem Veranstalter im Vorfeld kommuniziert?
3. Welche Auflagen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Infektionsschutz undwelche Anforderungen sind unabhängig davon seit dem vergangenen Jahr hinzugekommen?
4. Bei welchen geänderten Auflagen ist davon auszugehen, dass sie auch nach Ende der Pandemie fortbestehen werden, und welche Konsequenzen ergeben sich dabei aus Sicht der Stadt für die Veranstaltung?“
Zusammenfassend beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Frage 1:
Wie haben sich die Auflagen für die Veranstalter des Friedensengelfests im Vergleich zu den Jahren 2019 und 2020 verändert?
Antwort:
Im Hinblick auf die sicherheitsrechtlichen Auflagen gab es keine Änderungen zu den Vorjahren, auch die vom Veranstalter beantragte Besucherzahl entsprach der des Jahres 2020. Lediglich die pandemiebedingten Voraussetzungen mussten an die zum Veranstaltungszeitpunkt geltende 13. Bay-erische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) sowie an das von der Staatsregierung herausgegebene Rahmenhygienekonzept für Gastronomie vom 16.6.2021 (BayMBl. Nr. 415) angepasst werden.
Frage 2:
Wann und wie wurde dies dem Veranstalter im Vorfeld kommuniziert?
Antwort:
Die Rückmeldung des Gesundheitsreferats zum Hygienekonzept wurde umgehend nach Eingang beim Veranstaltungsbüro per E-Mail an den Veranstalter weitergegeben. Weitere Rückmeldungen der Fachdienststellen bezüglich erforderlicher Anpassungen sind dem Veranstaltungsbüro nicht zugegangen.
Frage 3:
Welche Auflagen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Infektionsschutz und welche Anforderungen sind unabhängig davon seit dem vergangenen Jahr hinzugekommen?
Antwort:
Abgesehen von den erforderlichen Änderungen des Hygienekonzepts, die aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der 13. BayIfSMV erforderlich waren, sind keine neuen Auflagen hinzugekommen.
Frage 4:
Bei welchen geänderten Auflagen ist davon auszugehen, dass sie auch nach Ende der Pandemie fortbestehen werden, und welche Konsequenzen ergeben sich dabei aus Sicht der Stadt für die Veranstaltung?
Antwort:
Es sind keine geänderten sicherheitsrechtlichen Auflagen bekannt, die sich auf zukünftige Veranstaltungen auswirken.
Ich darf Sie um Kenntnisnahme dieser Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass diese Angelegenheit damit erledigt ist.