Dienst an der Gesellschaft nicht nur durch Symbole würdigen – 365- Euro-Ticket für die Bundeswehr ermöglichen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 1.10.2021
Antwort Referent für Arbeit und Wirtschaft Clemens Baumgärtner:
Im o.g. Antrag fordern Sie, „Der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) sowie die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) werden gebeten, den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr die Nutzung des 365-Euro-Ticket MVV zu ermöglichen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Tarifbestimmungen fallen jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV GmbH). Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, im Folgenden als Brief beantwortet.
Die MVV GmbH hat hierzu in Abstimmung mit der MVG folgende Stellungnahme abgegeben:
„Der MVV ist verpflichtet, die Tarifbestimmungen gleichmäßig für alle Fahrgäste anzuwenden. Das Gewähren von Sondervergünstigungen, Freifahrt oder Ermäßigungen für einzelne Personen oder bestimmte Personengruppen sind uns nicht gestattet. Ein 365-Euro-Ticket MVV für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr bzw. freiwillig Wehrdienstleistende wäre aus sozialer Sicht zwar durchaus begrüßenswert, kann jedoch aufgrund der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen vom MVV leider nicht gewährt werden.
Die Zusammensetzung der Berechtigtengruppe für das 365-Euro-Ticket richtet sich nach den bundesrechtlichen Vorgaben des § 1 der Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr (PBefAusglV), mit Ausnahme der Studierenden. Bei Inkrafttreten der PBefAusglV waren dort weder Zivildienstleistende noch Wehrpflichtige erfasst. Hintergrund für diese Entscheidung des Bundes war damals, dass diese Gruppe ihre Fahrtkosten erstattet bekommen haben. Hingegen sind Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvieren, erfasst.Aufgrund dieser Vorgaben in § 1 der PbefAusglV ist auch kein Erwerb des 365-Euro-Tickets MVV durch freiwillig Wehrdienstleistende möglich. Es bestehen aber für Soldatinnen und Soldaten seitens des Bundesverteidigungsministeriums Regelungen, die in vielen Bereichen des öffentlichen Verkehrs eine kostenlose Fahrtmöglichkeit für Soldatinnen und Soldaten in Uniform bieten.
In diesem Zusammenhang dürfen wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass der MVV der seit 2020 bestehenden Rahmenvereinbarung zwischen dem Tarifverband der Bundeseigenen und Nicht-Bundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland (TBNE) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) über die unentgeltliche Beförderung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in Uniform in den Zügen und S-Bahnen der teilnehmenden Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) seit August 2021 beigetreten ist. Diese Rahmenvereinbarung gilt ausschließlich für private Fahrten von Soldatinnen und Soldaten – dies sind zum Beispiel Heimfahrten der vom Familienwohnort getrennt lebenden Soldatinnen und Soldaten sowie Pendlerfahrten der Berechtigten (Fahrten vom/zum Wohn-/Dienstort). Mit den sogenannten „Bundeswehr-Tickets“ werden diese Personen kostenlos in den Schienenverkehrsmitteln des MVV befördert.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag damit zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.